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FVDZ Bayern und ABZ ZR analysieren das 2. Abrechnungsquartal 2021 im Erstattungsverhalten von PKVen und Beihilfestellen in Bayern

(c) Tatiana53/Shutterstock.com

Wie agieren private Krankenkassen und Beihilfestellen bei Abrechnung und Erstattung? Wo gibt es Probleme? Der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat gemeinsam mit der ABZ ZR ein Abrechnungsbarometer zum Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfestellen in Bayern gestartet. Jetzt liegen die Ergebnisse für das 2. Quartal 2021 vor.

Dabei wurden wenig Veränderung zum ersten Quartal beim Erstattungsverhalten der festgestellt. Aufbereitet von der ABZ ZR zeigt der FVDZ Bayern das zweite Abrechnungsquartal 2021. Es stellt sich klar heraus, dass die Versicherungskammer Bayern ihren Favoritenplatz für die Vergabe des goldenen Kaktus‘ „verteidigt“ hat.

Viele Abrechnungen, viele Beanstandungen

Der Trend hält an. Weiter wenig überraschend stellt sich im Ergebnis des zweiten Quartals heraus, dass die Versicherungen, die die meisten Abrechnungsvorgänge betreffen, natürlich auch im Ranking der meisten Beanstandungen ganz oben stehen. Hier die „Spitzenreiter“ der Beanstandungen im 2. Quartal, die bereits im 1. Quartal hervorgestochen sind:

  1. Versicherungskammer Bayern
  2. Postbeamtenkrankenkasse
  3. Beihilfe Landesamt für Finanzen

 
Unter den 25 Versicherungen mit den meisten – rechnungsbezogenen – Vorgängen haben sich auf den Plätzen 1 bis 8 bei den Beanstandungen nur marginale Veränderungen ergeben. Demnach zeigt sich ein erster Trend. Die folgenden Versicherungen rangieren bei den Beanstandungen nach wie vor oben: Generali, Allianz, Hallesche, Debeka. Hanse Merkur hat sich von Platz 12 auf Platz 8 nach vorne gearbeitet.

Inhaltliche Hitliste

Auch bei der inhaltlichen „Hitliste“ der Beanstandungen ist ein erster Trend zu erkennen: Weiter führend ist die Beanstandung der Analogleistungen nach Paragraf 6 Absatz 1 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hier die ersten fünf Themen im Ranking:

  1. Analogleistung Paragraf 6 Absatz 1 GOZ
  2. Nicht gebührenkonforme Abrechnung
  3. andere Auslegung des Gebührenrechts durch die Versicherung (zum Beispiel Nebeneinanderberechnung, Anzahl, Sitzung)
  4. Material- und Laborkosten § 9 BEB
  5. Vestibulum/Mundbodenplastiken (GOZ 3240, Ä 2675)

Gründlich dokumentieren vermeidet Beanstandungen

Aufgrund der immer gleichen Beanstandungen rät der FVDZ Bayern den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, gründlich zu dokumentieren. Damit lassen sich viele Beanstandungen im Vorfeld verhindern.

Die Anforderungen an den Inhalt der Behandlungsdokumentation sind zudem gesetzlich in Paragraf 630f Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: “Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.“

Ziel des Abrechnungsbarometers ist es, den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Blick auf das große Ganze zu ermöglichen und Trends und Problemstellungen der Privatabrechnung für sie aufzuspüren. Der Spitzenreiter der Beanstandungen wird am Ende des Jahres mit dem goldenen Kaktus „ausgezeichnet“. Die Top 25 der meisten Abrechnungsvorgänge, der meisten Beanstandungen und die Top 25 bei den inhaltlichen Beanstandungen sind auf der Internetseite des FVDZ Bayern unter www.fvdz-bayern.de abrufbar.

 

Bibliografía: FVDZ Bayern Praxisführung Dokumentation Praxis

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