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Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamts sieht für Zahnärzte bei gleichbleibenden Einnahmen steigende Kosten – KZBV startet nächste Runde von ZäPP

(c) Oselote/Shutterstock.com

Seit 2021 führt das Statistische Bundesamt (Destatis) eine sogenannte Kostenstrukturstatistik auch für Arzt- und Zahnarztpraxen durch. In diesem Jahr liegen erstmals Vergleichszahlen von 2021 zu 2022 vor. Sie zeigen, dass die Reinerträge für Arzt- und Zahnarztpraxen wegen deutlich gestiegener Aufwendungen gesunken sind – bei den Ärzten trotz Einnahmen-Plus, bei den Zahnärzten bei gleichbleibenden Einnahmen.

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Die Aufwendungen der Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2022 um 11,0 Prozent beziehungsweise 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In einem Umfeld stark gestiegener Verbraucherpreise – der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg im gleichen Zeitraum um 6,9 Prozent – erhöhten sich die durchschnittlichen Aufwendungen je Arztpraxis im Jahr 2022 auf 466.000 Euro (2021: 420.000 Euro). Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Geringerer Reinertrag je Arztpraxis als im Vorjahr

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ stiegen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 796.000 Euro (2021: 756.000 Euro) und damit weniger stark als die Aufwendungen. Dadurch sank der durchschnittliche Reinertrag je Praxis 2022 gegenüber 2021 um 1,5 Prozent auf 331.000 Euro (2021: 336.000 Euro). Diese Durchschnittswerte sind laut Destatis stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis 487.000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 230.000 Euro (Medianwerte).

Durchschnittseinnahmen ohne fachübergreifenden BAG und MVZ geringer

„Ohne die Berücksichtigung von fachübergreifenden BAG und MVZ lagen die Durchschnittseinnahmen je Arztpraxis 2022 bei 669.000 Euro (+2,0 Prozent zum Vorjahr; 2021: 656.000 Euro). Die hier betrachteten Einzelpraxen und fachgleichen BAG sind mit durchschnittlich 8,5 tätigen Personen im Vergleich zu allen Arztpraxen einschließlich BAG und MVZ (rund zehn tätige Personen) kleiner. Der im Durchschnitt erzielte Reinertrag der Arztpraxen ohne BAG und MVZ belief sich auf 315.000 Euro je Praxis (-2,5 Prozent zum Vorjahr; 2021: 323.000 Euro)“, so Destatis.

Quelle: Destatis

Reinerträge in Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen ebenfalls gesunken

Wie in den Arztpraxen sanken auch in Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen im Jahr 2022 die durchschnittlichen Reinerträge: In Zahnarztpraxen führten gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderte Durchschnittseinnahmen von 790.000 Euro je Praxis (2021: 791.000 Euro) und um 7,1 Prozent höhere Aufwendungen zu einem Rückgang des Reinertrags je Praxis um 13,5 Prozent auf 243.000 Euro (2021: 281.000 Euro). Sie haben zudem die durchschnittlich höchste Zahl an Beschäftigten pro Praxis.

Psychotherapeutische Praxen, die mit im Schnitt rund zwei tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit rund zehn tätigen Personen, erzielten 2022 durchschnittlich Einnahmen von 128.000 Euro (+0,8 Prozent zum Vorjahr; 2021: 127.000 Euro). Ihre Aufwendungen stiegen mit einem Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich, woraus sich ein um 3,3 Prozent geringerer Reinertrag von 88.000 Euro je Praxis ergab (2021: 91.000 Euro).

Quelle: Destatis

 

FVDZ kritisiert, dass GOZ weiterhin nicht angepasst wird

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) nimmt die jüngste Kostenstrukturstatistik in Arzt- und Zahnarztpraxen zum Anlass, auf die unveränderte Einnahmesituation durch die nicht angepasste GOZ hinzuweisen. Die Analyse mache deutlich, wie groß die wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen seien. „Diese Zahlen zeigen klar, dass die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte von der wirtschaftlichen Entwicklung mehr und mehr abgehängt werden“, sagt der Vorsitzende des FVDZ, Dr. Christian Öttl. „Die unveränderte Einnahmesituation kommt daher, dass der Staat seit 36 Jahren versäumt hat, die Gebührenordnung (GOZ) anzupassen."

Hoher Personalaufwand wegen bürokratischer Aufgaben

Zahnarztpraxen sind laut Destatis am personalintensivsten im Vergleich aller Arztpraxen. „Dies ist nicht nur der Tatsache geschuldet, dass für zahnärztliche Behandlungen meistens eine Assistenz notwendig ist“, erläutert Öttl, „dies liegt vielmehr daran, dass wir so viele bürokratische Aufgaben erledigen müssen, dass dafür auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht werden, um überhaupt noch hinterherzukommen.“ Der Kostenfaktor Personal sei im Jahr 2022, auf das sich die Kostenstrukturanalyse bezieht, allein um 9,6 Prozent gestiegen. „Das zeigt deutlich, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit der heftigen Inflation, nicht im Regen stehen gelassen haben“, betont Öttl. „Wir unterstützen unser Personal ungeachtet der schlechten Rahmenbedingungen.“

Keine guten Argumente für die Niederlassung

Der FVDZ-Bundesvorsitzende zeigt sich besorgt angesichts der jetzt veröffentlichten Zahlen. „Mit solchen Zahlen haben wir zumindest finanziell kein gutes Argument für die Selbstständigkeit an der Hand, mit dem wir die junge Generation überzeugen könnten“, gibt Öttl zu bedenken. Die Spirale, dass sich immer weniger junge Zahnmediziner selbstständig machen und damit die Versorgung gerade in den ländlichen Gebieten gefährdet werde, werde mit diesen negativen Trends immer weitergedreht.

Die Kostenstrukturstatistik ist Pflicht

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet, so Destatis.

Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für das Berichtsjahr 2022 erstmals einen direkten Vorjahresvergleich.

Zahnärztliche Körperschaften üben Kritik an Erhebung

Vonseiten der zahnärztlichen Körperschaften wird diese Erhebung durch das Statistische Bundesamt durchaus kritisch gesehen, weil nicht alle wichtigen Parameter erhoben werden und der angegebene Reinertrag kein aussagefähiger Wert für die tatsächlichen Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist. Die Teilnahme an der Destatis-Erhebung ist für die Praxen, die für die Stichprobe ausgewählt werden, Pflicht.

ZäPP versus Kostenstrukturstatistik

Vonseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZVB) wird seit einigen Jahren eine eigene Erhebung, das Zahnärztliche Praxis-Panel (ZäPP) durchgeführt, die die Kostenstrukturen und Einnahmen wesentlich realistischer erhebt und den teilnehmenden Praxen ein gutes Benchmark und einen guten Vergleich ihrer Strukturen und Entwicklungen erlaubt. Die Teilnahme an dieser Erhebung ist freiwillig. Je mehr Praxen daran teilnehmen, desto breiter und repräsentativer ist allerdings die Datenbasis, die von der KZBV und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für ihre Vertragsverhandlungen und für die politische Argumentation genutzt werden kann.

Die Teilnahme an ZäPP wird von den KZVen auch unterstützt, viele Praxen beteiligen sich immer wieder daran, weil diese Erhebung für sie vorteilhaft zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Aspekte ist. Rund 33.000 Zahnarztpraxen erhalten jetzt im September per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Eine vorherige Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig.

Alle Informationen zu ZäPP hat die KZBV auf einer Übersichtsseite zusammengestellt. (MM)

In der Einleitung war versehentlich ein Jahresvergleich von 2022 zu 2023 genannt, die Statistik betrifft aber das Jahr 2022 und den Vergleich zu 2021, wie im Text richtig wiedergegeben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung. -Red.

Bibliografía: Quintessence News Praxis Praxisführung Wirtschaft Politik

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