Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit den zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zentrales Ergebnis: die zahnärztliche Versorgung soll weiterhin aufrechterhalten werden (Sicherstellungsauftrag).
Praxisschließungen können nicht von der BZÄK oder den (Landes-)Zahnärztekammern, sondern nur vom zuständigen Gesetzgeber angeordnet werden – sei es auf Bundesebene oder in einzelnen Regionen. Schließungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Dank und Respekt für Zahnärzte und Praxisteams
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: „Mein großer Dank und Respekt geht an alle Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Praxisteams für ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Zeiten! In einer Zeit beispielloser Herausforderungen gilt es, der Versorgung, den Praxen und den Patientinnen und Patienten gleichermaßen gerecht zu werden.
Wir verstehen die Sorgen und Nöte, denen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zurzeit tagtäglich gegenüberstehen. Wir wissen, dass vielen Praxen die Schutzkleidung ausgeht oder manche bereits keine mehr haben – wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir sind im ständigen Kontakt mit allen wichtigen Akteuren auf Bundes- und Landesebene, um schnell und angemessen reagieren zu können, leider dauern manche Prozesse länger, als wir alle uns eigentlich wünschen. Wir stellen den Zahnarztpraxen auf unserer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden laufend aktualisiert und die (Landes-)Zahnärztekammern gesondert in Kenntnis gesetzt. Die Situation in den nächsten Tagen und Wochen wird sicher nicht einfacher. Ich versichere allen Kolleginnen und Kollegen, dass wir alles für sie tun!“
Zahnärzte müssen Risiken abschätzen
Die Zahnärzte müssen vor Ort die Risiken einer Behandlung abschätzen und mit den Patienten entscheiden, ob eine Behandlung unter den vorherrschenden Bedingungen aktuell notwendig ist. Die entsprechenden Empfehlungen für Behandlungen der BZÄK wurden vom Robert Koch-Institut als sachgerecht bestätigt.
Neue Kapazitäten bei Mund-Nasen-Schutz
Soweit möglich, beschafft das BMG mit pragmatischen Lösungen die dringend benötigten Schutzausrüstungen, die Auslieferung an die entsprechenden Zahnärzte oder Einrichtungen soll über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die Bundeszahnärztekammer arbeitet zusätzlich daran, die Kapazitätsengpässe bei Mund-Nasen-Schutz und ggf. FFP2-Masken zusammen mit dem Handel durch Produktionsaufbau nachhaltig für Zahnärzte und ZFA in Deutschland zu sichern.
Freiberufler unter den Schutzschirm
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, können Zahnärzte an den Hilfsprogrammen für Unternehmen der Bundesregierung partizipieren, etwa Kurzarbeitergeld und Kredite. Ein weiterer milliardenschwerer Schutzschirm für Kleinstunternehmer soll zeitnah aufgelegt werden. Die BZÄK hat sich – ebenso wie der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) – intensiv dafür eingesetzt, dass darunter auch Freiberufler fallen.
Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen für Zahnarztpraxen zusammengestellt – von der Information der Patienten und zur Hygiene bis zu Fragen des Arbeitsrechts, Kurzarbeitergeld etc.
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