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Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Karlsruhe setzt Zeichen – Karlsruher Erklärung zur GOZ

(c) BZÄK/Tobias Koch

Dr. Marion Marschall

Aufbruchsstimmung herrschte am vergangenen Freitag und Samstag in Karlsruhe bei den 166 gemeldeten Delegierten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – und das nicht nur wegen der wieder möglichen Präsenzveranstaltung. Berichte, Vorträge, Anträge, Diskussion – auch bei „alten“ Themen wie der Gebührenordnung für Zahnärzte gab es Neues, Konstruktives und Innovatives.

Den Auftakt machte erneut ein per Video übermitteltes Grußwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, der sich erneut für die gute, konstruktive und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem alten Geschäftsführenden Vorstand (GV) der BZÄK und das große Engagement der Zahnärzteschaft in der Pandemie, für die Prävention und die Gesundheit der Bevölkerung bedankte, Stichwort neue Par-Richtlinie. Dem neuen GV wünschte er für die politische Arbeit mit einer neuen Bundesregierung alles Gute. Die Zahnärzte seinen fachlich und politisch dafür gut aufgestellt.

Einordnung der aktuellen gesundheitspolitischen Situation

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: BZÄK/Tobias Koch
Die Einordnung der aktuellen gesundheitspolitischen Lage und der Rahmenbedingungen für die Zahnärzteschaft nach der Bundestagswahl übernahm der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer. Er reichte dem neuen GV symbolisch die Hand für eine gute Zusammenarbeit von KZBV und BZÄK. Man habe sich in den vergangenen Wochen schon intensiv ausgetauscht, es gebe eine gute Basis für eine vertrauensvolle zukunftsorientierte Arbeit im Interesse der Zahnärzteschaft und der Patienten.

Deutschland stehe politisch wohl vor einem Neuanfang. Der grobe gesundheitspolitische Fahrplan des Sondierungspapiers einer möglichen Ampelkoalition beinhalte ein Bekenntnis zum dualen Gesundheitssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung, eine Bürgerversicherung sei vom Tisch – Elemente daraus aber, zum Beispiel beim Thema Honorarordnungen/Vergütung, jedoch nicht. Positiv stimme, dass die Ampelkoalitionäre Prävention und Vorsorge zum Leitprinzip ihrer Gesundheitspolitik erklärt hätten – hier könnten die Zahnärzte mit Erreichtem und neuen Konzepten für die besonders vulnerablen Patientengruppen punkten. Auf einen Neuanfang hoffe man auch bei den Themen Bürokratieflut und Digitalisierung.

Steigender Anteil der iMVZ bei neuen MVZ

Eßer hob in seiner Rede auf die von der KZBV Ende vergangener Woche veröffentlichten Forderungen an die Koalitionsverhandlungspartner ab. Ein großes Manko sei die fortgesetzte Beschneidung der Spielräume der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung. Ein weiterer wunder Punkt sei die rasch fortschreitende Kommerzialisierung der ambulanten zahnärztlichen Versorgung. 2020 sei der Anteil der von Fremdinvestoren betriebenen zahnmedizinischen Versorgungszentren auf 23 Prozent unter allen Z-MVZ gestiegen. Im ersten Halbjahr seien 40 Prozent der neuen MVZ bereits iMVZ gewesen. Es laufe ein schleichender Umbau der ambulanten Versorgung. Die Folgen seien in der Medizin schon zu beobachten. Ziel müsse es sein, diesen Wildwuchs zu beenden und zumindest Transparenz durch ein Register zu schaffen.

Dr. Peter Engel einstimmig zum Ehrenpräsidenten ernannt

Vor die Standortbestimmung in den Berichten des GV hatte das Protokoll unter anderem die Ehrungen gesetzt. Dr. Peter Engel, von November 2008 bis Juni 2021 Präsident der BZÄK, wurde ebenso wie Dr. Helmut Pfeffer, früherer Vizepräsident der Zahnärztekammer Hamburg und langjähriger Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Zahnärzte, unter langanhaltendem Beifall mit der Goldenen Ehrennadel der deutschen Zahnärzte ausgezeichnet. Im Verlauf der Versammlung ernannten die Delegierten Engel zudem einstimmig zum Ehrenpräsidenten der BZÄK.
 


BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz
BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz
Foto: BZÄK/Tobias Koch
„Ganz neu denken“ und „größer denken“ war der rote Faden in den Berichten des BZÄK-Präsidenten Prof. Dr. Christoph Benz, der Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler und des Vizepräsidenten Konstantin von Laffert am Freitagnachmittag und Samstagmorgen. Benz berichtete über die interne Neuorganisation der Arbeit, die nicht nur vier Ausschüsse weniger, sondern auch mehr Frauen in diesen Ausschüssen gebracht habe. Neu ist der GOZ-Strategieausschuss unter der Leitung des Kammerpräsidenten Westfalen-Lippe und GOZ-Experten Jost Rieckesmann. Er soll – neben dem weiter bestehenden Beratungsgremium mit PKV und Beihilfe – neue Ansätze, Ideen und Konzepte für eine gerechte Gestaltung der Vergütung entwickeln. Die im Verlauf der BV diskutierten, zur GOZ eingereichten Anträge aus dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte wurden daher auch an den neuen Ausschuss überwiesen. Ein wichtiger Baustein neben den Positionspapieren der BZÄK/IDZ, der KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zur Zukunft der Zahnmedizin und der zahnärztlichen Berufsausübung soll eine Zukunftswerkstatt werden, in der vor allem junge Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Agenda 2035 formulieren sollen.

Benz positionierte sich klar gegen Fremdkapital in der ambulanten Versorgung. „Wir brauchen keine Investoren“. Ebenso deutlich äußerte er sich zu gewerblichen Aligner-Anbietern – Themen, die von Laffert noch einmal ausführlicher darstellte: Mit den Fremdinvestoren fließe Geld aus dem deutschen Gesundheitssystem ab, denn mehr als 75 Prozent der Fremdkapitalinvestoren hätten ihren steuerlichen Sitz nicht in Deutschland, sondern in Steueroasen, erläuterte von Laffert.

Der Zulauf, der durch diese Aligner-Angebote auch für die Praxen der Zahnärzte und Kieferorthopäden komme, sei zwar erfreulich und zeuge von einem hohen Interesse bei den Patienten, so Benz. Die Behandlung gehöre aber klar in die zahnärztlich-kieferorthopädische Hand, bekräftigte er auch nach Intervention aus den Reihen der Delegierten. Benz betonte zudem den Wandel in der Zahnmedizin durch den gewandelten Versorgungsbedarf, wie er auch im Positionspapier Perspektive Mundgesundheit 2030 beschrieben ist.

Vizepräsident Konstantin von Laffert
Vizepräsident Konstantin von Laffert
Foto: BZÄK/Tobias Koch
Von Laffert sprach über Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung in der Zahnarztpraxis sowie die Rolle von Zucker und Ernährung für die Gesundheit. Hier gebe es konkrete Ansätze und Forderungen zur Verbesserung vonseiten der Zahnärzteschaft. Auch die Bürokratielast führe nicht nur zu hohen Kosten und großem Zeitaufwand, sie schade auch dem Klima. Sein Stichwort: Der Röntgenschein, der wegen der Auflagen verschiedener Landesbehörden auch online nur in kleinen Gruppen aktualisiert werden könne. Und nach Ende der Pandemie müssten Zahnärzte und Fachpersonal wieder in großer Zahl wegen einer Pflichtfortbildung durch die Republik reisen, die man bestens auch online abwickeln könnte, zu einem Thema, das sie sicher täglich tun. Patientenschutz sei den Zahnärzten ein großes Anliegen, aber „wir haben die Nase voll von zu viel Bürokratie“, so von Laffert.

Reputation des Berufsstands

Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler
Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler
Foto: BZÄK/Tobias Koch
Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin, stellte drei zentrale Fragen in ihrem Bericht: Wie sichern wir den Nachwuchs? Wie können wir eine leistungsgerechte Bezahlung erhalten? Wie machen wir die Digitalisierung zur Erfolgsgeschichte? Die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade auf das Zahnmedizinstudium seinen in der (Fach-)Öffentlichkeit vernachlässigt worden, so Ermler. Sie hob auf die Umsetzung der neuen Approbationsordnung ab: Das Ziel der Zahnärzte, ein weitgehend synchronisiertes Studium von Medizin und Zahnmedizin in den ersten vier Semestern, bestehe weiter. Eine gesicherte Finanzierung zum Erhalt der Anzahl der Studienplätze sei unabdingbar. Dies sei auch eine Frage der Position der Zahnmedizin als gleichwertiges medizinisches Fach und der Reputation des Berufsstands.

Zu Ermlers Themen gehörte auch die GOZ. Eine angemessene Honorierung sei auch eine Frage der Wertschätzung. Heute müsse eine Praxis im Schnitt 326 Euro für die Behandlungsstunde erwirtschaften, um kostendeckend und wirtschaftlich arbeiten zu können. Die Politik müsse sich nicht nur beim Punktwert endlich bewegen. Eine weitere Baustelle sei die Telematik: Die Zahnmedizin wolle die Digitalisierung – aber mit Vernunft. Sie warnte vor falschem Aktionismus. „Tempo allein hilft nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier schwere Fehler gemacht“, so Ermler. Die Zahnärzte wollten in die Planungen neuer Anwendungen und Schritte einbezogen werden. Die Digitalisierung solle auch für die Zahnärzte eine Erfolgsgeschichte werden – „und ich hoffe, das wird sie noch“.

Probleme bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Dr. Carsten Hünecke, Präsident der ZÄK Sachsen-Anhalt
Dr. Carsten Hünecke, Präsident der ZÄK Sachsen-Anhalt
Foto: BZÄK/Tobias Koch
Dr. Carsten Hünecke, Kammerpräsident in Sachsen-Anhalt, berichtete über das mit der neuen Approbationsordnung neu geregelte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ziel der Zahnärzteschaft sei es, möglichst für alle Bewerber aus Ländern außerhalb der Europäischen Union vor Erteilung einer Approbation eine Kenntnisprüfung (Klausur, mündliche Prüfung und praktische Prüfung am Phantom) bei der Kammer zu erreichen, nicht nur eine Überprüfung auf Papierbasis. Derzeit sei es den jeweils zuständigen Approbationsbehörden in den Ländern weitgehend freigestellt, welches Verfahren sie anwenden – eine Handhabung, die zu einem „Zulassungstourismus“ unter ausländischen Bewerbern führe, die sich dann dort um eine Approbation bemühten, wo sie leichter, das heißt ohne Kenntnisprüfung, zu erhalten sei. Eine länderübergreifende einheitliche Regelung sei umso dringlicher, als die Zahl der erteilten Approbationen an Nicht-EU-Bürger inzwischen so groß sei wie die der anerkannten EU-Abschlüsse. Einem entsprechenden Antrag stimmten die Delegierten zu.

Hünecke sprach zwei weitere kritische Punkte an: Nationale Sonderregelungen in EU-Ländern, in denen auch deutschsprachige Zahnmedizin-Studiengänge angeboten werden, die dann eine Anerkennung der Studienabschlüsse in Deutschland unmöglich machten. Und die auf zwei Jahre befristete Erlaubnis für Zahnärzte aus Ländern außerhalb der EU, unter Aufsicht auch ohne Anerkennung der Approbation in Deutschland arbeiten zu dürfen. Von dieser Möglichkeit werde, so die Beobachtung der Kammern, vor allem in Z-MVZ Gebrauch gemacht. Es dürfe nicht sein, dass ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte in Z-MVZ in größerer Zahl unter Ausnutzung dieser Regelung unter Aufsicht nur eines zahnärztlichen Leiters in der Patientenversorgung eingesetzt würden.

Neue ZFA-Ausbildungsordnung kommt 2022

Thema Fachpersonal: Zum 1. August 2022 wird, wenn alle Prozesse jetzt weiter so erfolgreich laufen, eine neue Ausbildungsordnung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft treten. Der niedersächsische Kammerpräsident Henner Buncke, D.M.D./Univ. of Florida, berichtete über den Sachstand und kündigte an, dass die Kammern den Zahnarztpraxen dann Hilfestellungen für die Anwendung der neuen Ausbildungsordnung zur Verfügung stellen wollen. Der vom hessischen Kammervizepräsidenten Dr. Wolfgang Klenner im Anschluss bestens erläuterte Haushalt wurde von den Delegierten abgesegnet.

GOZ-Diskussionen nehmen breiteren Raum ein

In der Diskussion und Beratung der Berichte und der vorliegenden Anträge nahmen vor allem die GOZ-Anträge den größten Raum ein. Die von FVDZ-Delegierten federführend durch den neuen Vizepräsidenten der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Peter Bührens, eingebrachten Anträge wurden nach intensiver Diskussion auf Antrag der Antragsteller selbst an den neuen GOZ-Ausschuss überwiesen. Die Diskussion hatte unter anderem darauf abgehoben, nicht mit einem Klein-Klein von Einzelforderungen bei diesem entscheidenden Thema an die Politik heranzutreten.

„Karlsruher Erklärung“

„Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Verordnungsgeber auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unveränderten Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wieder nicht nachgekommen ist.
Die Bundesversammlung fordert die künftige Bundesregierung auf, diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erfüllen. Die gesetzliche Verpflichtung für die längst überfällige Punktwertanhebung lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen (§ 15 Zahnheilkundegesetz)“.
Damit soll sichergestellt werden, dass auf gesetzlicher Grundlage die Vergütung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss und die Leistungen der Zahnärzte ausreichend vergütet werden. Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten, kein zu hohes Entgelt entrichten zu müssen, und den berechtigten Interessen der Zahnärzte, ein angemessenes Honorar für ihre Aufwände, also eine leistungsgerechte Honorierung, zu erhalten.
Zugleich fordert die Bundesversammlung die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland auf, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestehenden Möglichkeiten der GOZ unter konsequenter Anwendung des Paragrafen 2 (Freie Vereinbarung), des Paragraphen 5 (Bemessung der Gebühren) und des Paragrafen 6 Abs. 1 (Analogleistungen) auszuschöpfen.“

Mit vier Enthaltungen angenommen.

Die Delegierten stimmten die Anträge einstimmig oder mit großer Mehrheit ab.
Die Delegierten stimmten die Anträge einstimmig oder mit großer Mehrheit ab.
Foto: BZÄK/Tobias Koch

 

Die vom bayerischen Kammerpräsidenten Christian Berger vorgestellte „Karlsruher Erklärung“ wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Ein wichtiger Aspekt der Diskussion war die Frage, inwieweit den Zahnärztinnen und Zahnärzten vonseiten der Kammern und zahnärztlichen Verbänden mehr Hilfestellungen an die Hand gegeben werden können, die Spielräume der aktuellen GOZ in der Praxis besser zu nutzen. Ohne diese Nutzung, die der GOZ-Analyse zufolge noch nicht in der Breite erfolge, gebe es wenig Chancen, in der Politik erfolgreich auf Änderungen zu dringen. Hintergrund ist die Begründung, mit der 2013 eine Klage gegen die neue GOZ vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde. Danach müssten die Zahnärzte erst die in der GOZ gegebenen Möglichkeiten für eine adäquate Honorierung ihrer Leistungen ausgeschöpft haben – in erster Linie die Paragrafen 2, 5 und 6.

 

Aufbruch und neue Töne in Karlsruhe
Ein Kommentar von Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin Quintessence News

Diese Bundesversammlung hob sich erfreulich von denen der vergangenen Jahre ab, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle noch etwas geruckelt hat. Frischer, näher an den Kollegen, mehr für die Praxis, mehr Selbstbewusstsein als ZahnMediziner.

Der neue Geschäftsführende Vorstand hat es in seinen ersten 147 Tagen offensichtlich geschafft, nicht nur für sich selbst eine gute Arbeitsbasis zu finden, sondern auch im gesamten Vorstand – das sind alle Kammerpräsidenten der Länderkammern – und mit den neuen Ausschüssen Themen gut zu besetzen und eine positive Aufbruchs- und Arbeitsstimmung zu erzeugen. Es sind auch mehr Frauen und jüngere Kolleginnen und Kollegen in die Arbeit eingebunden.

Und der GV hat sich auf die Fahnen geschrieben, an die Basis zu gehen, diese Erdung sei ihnen sehr wichtig, so der BZÄK-Präsident Christoph Benz. „Wir kommen, wann immer es geht“. Also laden Sie Ihre Präsidenten doch einfach mal ein!
„Wir müssen größer denken, wir müssen weiter denken“, so ein weiteres Credo des BZÄK-Präsidenten – ein Appell an die Delegierten und die gesamte Kollegenschaft. Das gilt für die gemeinsame Zukunftswerkstatt zur Berufsausübung 2035, in der junge Kolleginnen und Kollegen ihre Ideen für die Zahnärzteschaft auch jenseits alter Glaubenssätze formulieren sollen.

Und es gilt insbesondere für die Diskussion um die Honorare und die Gebührenordnung. Der GOZ-Strategieausschuss ist ein guter Ansatz – weg von den immer gleichen Anträgen und Forderungen hin zu konstruktiver Auseinandersetzung mit dem Ist, mit dem Bedarf der Praxen und den Gestaltungsmöglichkeiten mit den Kostenerstattern und der Politik. Die Diskussion zur GOZ hat auf dieser BV einen erfreulichen Aufschwung erfahren, da habe ich seit 2008 ganz anderes erlebt. Die „Karlsruher Erklärung“ ist dafür ein wichtiger Meilenstein.

Allerdings darf man gespannt sein, wie es der Geschäftsführende Vorstand im Gespräch mit der Politik einerseits und den Ministern und der Ministerialbürokratie, den Juristen, Gesundheitsökonomen und Betriebswirten bei Kassen und Kostenerstattern andererseits hinbekommt, den jeweils notwendigen und passenden Tenor zu finden. In der Politik darf und muss es „menscheln“, damit hat der neue GV schon punkten können. Gegenüber der Ministerialbürokratie, in Stellungnahmen etc. besser nicht. Da muss es vor allem inhaltlich und juristisch sitzen.

Dem alten GV unter dem neuen Ehrenpräsidenten Dr. Peter Engel war es seit 2008 gelungen, den unter Dr. Dr. Jürgen Weitkamp begonnenen Weg der Professionalisierung in der politischen Arbeit der BZÄK erfolgreich fortzuführen. Nicht zuletzt deshalb haben sie erreicht, was sie erreicht haben – in der GOZ-Novellierung, beim AuB-Konzept, der Early Childhood Caries, in der Prävention, bei der Approbationsordnung, auch auf europäischer Ebene – gemeinsam mit der Wissenschaft und mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Der Preis dafür war das gefühlte sich Entfernen von der Basis, das Gefälle schon in der Sprache.

Der neue GV will und muss nun den Spagat leisten, beides wieder zu verbinden, um mit seinen Themen im Berufsstand und in der Politik anzukommen – und das in einer Phase des gravierenden Wandels in der ZahnMedizin. Die Voraussetzungen dafür sind jedenfalls personell, im „Mindset“ und in den jetzt schon sichtbar gewordenen neuen Aktivitäten gut. Mögen sie erfolgreich durch die Mühen der Ebenen tragen.


Am Ende dieser BV standen wenige, aber inhaltsreiche und einstimmig oder mit sehr großen Mehrheiten getragene politische Beschlüsse. Vor allem die Resolution „Das deutsche Gesundheitssystem nach der Bundestagswahl“ und die „Karlsruher Erklärung“ zur GOZ sind für die Arbeit der Bundeszahnärztekammer nach innen und außen wichtige Grundlagen. Alle politischen Beschlüsse sind auf der Internetseite der BZÄK zum Download eingestellt.

Dr. Marion Marschall, Berlin

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