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KI gegen Fehlverhalten, Prüfrechte des Bundesrechnungshofs, keine Regelungen für iMVZ – neues Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz liegt als Referentenentwurf vor

(c) Monkey Business Images/Shutterstock.com

Angekündigt war es schon Anfang 2023, seit dem 17. Januar 2024 liegt ein neuer Referentenentwurf vor: Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das erste der von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach angekündigten Versorgungsstärkungsgesetze. Enthalten ist die auf dem „Krisengipfel“ mit der Ärzteschaft am 9. Januar 2024 zugesagte Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Viele andere erwartete Regelungen fehlen allerdings noch, wohl auch, weil der Entwurf noch vom Dezember 2023 datiert.

Dafür drin im Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“, so der volle Titel: Umfangreiche Maßnahmen zur „Fehlverhaltensbekämpfung“. Die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband sollen ihre Maßnahmen dazu intensivieren, inklusive Einrichtung einer „Betrugsdatenbank“ und Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dazu heißt es im Referentenentwurf: „In die Fehlverhaltensbekämpfung der Kranken- und Pflegekassen werden die Landesverbände der Krankenkassen nunmehr ausnahmslos einbezogen, um insbesondere kleinere Krankenkassen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Zudem werden Datenübermittlungsbefugnisse erweitert und die Voraussetzungen für eine KI-gestützte Datenverarbeitung bei der Fehlverhaltensbekämpfung gesetzlich klargestellt. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, auf der Grundlage eines von ihm einzuholenden externen Gutachtens ein Konzept für eine bundesweite Betrugsdatenbank vorzulegen.“

Bundesrechnungshof soll Prüfrechte bekommen

Und noch eine weitere Verschärfung der Kontrollen und Einschränkung der Selbstverwaltung hat Lauterbach in den Entwurf einbauen lassen: Der Bundesrechnungshof soll Prüfrechte auch gegenüber den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den Medizinischen Diensten und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeräumt werden – „im Interesse einer wirksamen Finanzkontrolle“, wie es heißt. Derartige Ansinnen des Bundesrechnungshofs waren von der Selbstverwaltung immer strikt abgelehnt worden – nicht zuletzt, weil es sich bei den Finanzmitteln der KVen/KZVen nicht um Beitragsgelder der Versicherten, sondern um Mitgliedsbeiträge der Vertragszahnärzteschaft handelt.

Da ist die Klarstellung hinsichtlich der Durchführung von hybriden und digitalen Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien nur ein schwacher Trost. Und auch die Arbeit im G-BA wird mit einem erweiterten Teilnehmerkreis (Pflegeberufe, Fachgesellschaften), ausgeweiteten Rechten der Patientenvertretung und noch mehr Berichtspflichten und Fristen nicht erleichtert.

Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten ist die vom Minister angekündigte Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Leistungen als Satzungsleistung der Krankenkassen und die Einrichtung von Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Medizinischen Versorgungszentren mit den Kommunen. Laut BMG soll die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen und der weitgehende Wegfall von Arzneimittelregressen den Kassen nur zu Mehrausgaben „in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbeitrags“ führen, so der Entwurf.

Keine Regelungen zu iMVZ

Nicht im Gesetzentwurf enthalten sind schärfere Regelungen für investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ), wie sie von der Ärzte- und Zahnärzteschaft, den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder und anderen gefordert und wie sie von Lauterbach selbst noch Ende 2022 angekündigt worden waren. Über eine stärkere Regulierung in diesem Bereich gibt es innerhalb der Ampel-Koalition offensichtlich einen Dissens. So hatte die FDP dazu vor einigen Wochen ein sehr allgemeines Papier vorgelegt, das keine deutlichen Beschränkungen von Fremdinvestoren vorsieht.

Verwaltungsrat des GKV-SV fordert echte Reformen

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands kritisierte in einer Erklärung Lauterbachs Pläne und forderte eine nachhaltige Finanzreform statt weiterer Vergütungszusagen zulasten der Beitragszahlenden. Man fordere den Bundesgesundheitsminister „entschieden auf, die nachhaltige finanzielle Stabilisierung der GKV auf die Prioritätenliste zu nehmen. Im Rahmen einer Reform müssen sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite angegangen werden. Daran wird der Verwaltungsrat die weiteren Vorhaben des Ministers messen. Die Reformen der Notfallversorgung und des Krankenhausbereiches müssen endlich vorankommen. Statt einer ungesteuerten Finanzierung ineffizienter Strukturen muss die Krankenhausversorgung bedarfsgerecht, qualitäts- und zukunftsorientiert ausgestaltet werden. Außerdem sind Maßnahmen auszuschließen, die die ohnehin angespannte Finanzsituation weiter verschärfen und zu weiteren Beitragssatzerhöhungen führen, wie zum Beispiel die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen.“

„Bund muss Finanzierungsverantwortung nachkommen“

Zum Jahreswechsel seien die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen spürbar gestiegen. „Grund für den im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaften Anstieg ist der anhaltende Ausgabenzuwachs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Inzwischen müssen die Beitragszahlenden im Durchschnitt bereits 1,7 % ihrer beitragspflichtigen Einkommen für den Zusatzbeitrag aufbringen. Im Jahr 2020 lag der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz noch bei 1,0 Prozent. Das kann so nicht weitergehen! Der Gesetzgeber muss dringend Maßnahmen für eine tatsächlich nachhaltige Finanzreform auf den Weg bringen und dem ungebremsten Anstieg der Zusatzbeiträge entgegentreten. Der Bund muss seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen und darf diese nicht auf die Beitragszahlenden abwälzen“, so die Erklärung. Die Entbudgetierung bei den Hausärzten lehnt der Verwaltungsrat mit Hinweis auf die aus seiner Sicht gute finanzielle Lage der meisten Ärzte ab.

Minister bekräftigt Pläne auf den Neujahrsempfängen

Der Minister selbst bekräftigte seine Entbudgetierungspläne und die Einführung von Vorhalte- und Jahrespauschalen bei den Hausärzten in der vergangenen Woche auf dem Neujahrsempfang des Hausärzteverbands in Berlin, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Beim Empfang der Ärzteschaft am 18. Januar 2024 betonte er, es sei nicht sein Interesse, Hausarzt und Facharzt gegeneinander auszuspielen. 2024 werde das Reformjahr in der Gesundheitspolitik sein, so Lauterbach.

Lesen Sie dazu auch die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter: „Er wird es nicht ändern, weil er es nicht kann“.

Bibliografía: Quintessence News Politik Nachrichten Praxis

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