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Aktuelle Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2018

Erste Auszeichnung für Sportzahnmediziner


(von links) Vorstand Dr. Siegfried Marquardt, Beirat Dr. Hubertus Hörterer, Vorstand ZA Stavros Avgerinos, Preisträger Maximilian Heuschkel, DGSZM Präsident Dr. Thomas Schwenk, Preisträger Maximilian Rothkopf, Vorstand Dr. Marcus Striegel, Vorstand Dr. Florian Göttfert. (Foto: DGSZM)

Die Sportwissenschaftler Maximilian Heuschkel und Maximilian Rothkopf von der Universität Leipzig haben für ihre „Differenzstudie zur Craniomandibulären Dysfunktion unter Berücksichtigung klinischer und konditioneller Parameter“ im Zuge ihrer Masterarbeit den ersten und diesjährigen Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Sportzahnmedizin (DGSZM e.V.) für hervorragende wissenschaftliche Tätigkeiten erhalten. (Quelle: DGSZM)

Bierdeckel zum Thema Zahnpasta ist Aufreger

In Großbritannien sorgt ein Bierdeckel mit Werbung eines Zahnpastaherstellers für Aufregung. Das berichtet der Stern in seinem Online-Portal. Der Deckel des Zahnpflegeherstellers Brushbox mit dem Titel „Schlucken oder spucken“ löste einen Shitstorm wegen sexistischer Werbung aus. Eigentlich sollte es um die Frage gehen, ob Zahnpastaschaum ausgespuckt/ausgespült oder geschluckt werden sollte. Die sehr doppeldeutige Überschrift und Bildwahl kam aber bei den Kunden nicht gut an, das Unternehmen zog die Bierdeckel wieder ein und entschuldigte sich. (Quelle: Stern online/Neon)

Schulmilch: Kein Steuergeld für die Extraportion Zucker

Die EU will aus gesundheitlichen Gründen keine gezuckerte Schulmilch mehr fördern. Doch einige Bundesländer hebeln das aus. Foodwatch appelliert daher zusammen mit Ärzten, Ernährungsexperten, Wissenschaftlern, Lehrern und Eltern an die Landesregierungen, die steuerfinanzierte Förderung von gezuckertem Kakao im Schulmilchprogramm zu beenden.

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): „Wissenschaftliche Forschungen belegen, dass das Kariesrisiko deutlich mit der Frequenz der Zuckeraufnahme zusammenhängt. Deshalb sollte auf zuckerhaltige Zwischenmahlzeiten oder Getränke verzichtet werden.“ Zur Aktion: www.aktion-schulmilch.foodwatch.de. (Quelle: BZÄK-Klartext)

Dürr Optronik eröffnet modernen Erweiterungsbau in Gechingen


Offizielle Eröffnung des Neubaus der Dürr Optronik in Gechingen (von links): Martin Dürrstein, Vorstandsvorsitzender der Dürr Dental SE, Alexander Hack, Geschäftsbereichsleiter Diagnostische Systeme, Peter Dürrstein, Geschäftsführer Dürr Optronik, und Christian Schorndorfer, Geschäftsführer der Dürr Dental Global GmbH (Foto: Quintessenz)

Die Dürr Optronik GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Dürr Dental SE (Bietigheim-Bissingen), hat am 19. September 2018 mit Gästen aus Handel, Presse und Unternehmen den modernen Erweiterungsbau am Standort Gechingen feierlich eröffnet. In Gechingen ist die Produktion der Diagnostischen Systeme angesiedelt, unter anderem der VistaVox-Röntgengeräte 2D/3D, der VistaCam und der VistaScan-Speicherfoliengeräte. Entstanden sind durch den Bau mehr als 3.000 Quadratmeter Nutzfläche für die hochmoderne Produktion – das Unternehmen bestückt alle Leiterplatten für die Geräte selbst –, ein Betriebsrestaurant für die 140 Mitarbeiter und neue Räumlichkeiten für Schulungen, die in Zukunft auch in Gechingen wieder verstärkt angeboten werden sollen.

Dürr Dental ist seit 50 Jahren mit Röntgentechnik erfolgreich am Markt – von den Vollautomaten für die Nassentwicklung über die Speicherfolien bis zu modernen DVT-Geräten, so Martin Dürrstein, Vorstandsvorsitzender der Dürr Dental SE. (Quelle: Quintessence News)

Welche Kassen die PZR unterstützen

Zum Tag der Zahngesundheit hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht. An der Erhebung für das Jahr 2018 haben sich einmal mehr zahlreiche Kostenträger beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Die meisten der befragten Kassen gewähren Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Gefragt wurde zum Beispiel, wie sich die Leistung bei einer PZR gestaltet und ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt. Ein Teil der Angebote basiert auf so genannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2018 können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 19 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 30. September 2018 erscheint.

G-BA prüft Unterkieferprotrusionsschienen für Schlafapnoe-Behandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Mai 2018 beschlossen, das Thema „Unterkieferprotrusionsschiene bei leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen“ zu beraten. Mit Bekanntmachung vom 13. September 2018 (veröffentlicht am 18. September 2018) wird nun den Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, den Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -geräten und den gegebenenfalls betroffenen Herstellern von Medizinprodukten Gelegenheit gegeben, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben.

Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand des Fragebogens innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden: UKPS@g-ba.de. Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen gibt es unter: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3448. (Quelle: G-BA)

KZBV und KZVen unterstützen Online-Petition der Ärzteschaft

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Ländern unterstützen  ausdrücklich die Petition der niedergelassenen Ärzte und  Psychotherapeuten an den Deutschen Bundestag. In der Petition wird gefordert, dass die gesetzliche Frist für die Anbindung der Praxen an die TI durch den Gesetzgeber zeitnah verlängert werden muss (siehe übernächsten Eintrag).

Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für die TI zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV: „Als Berufsstand setzten wird uns bekanntlich seit langem für eine Verlängerung dieser sinnlosen Frist um mindestens ein Jahr ein und haben diese berechtigte Forderung an die Politik unter anderem auch durch diverse Beschlüsse unserer Vertreterversammlungen vielfach untermauert. Denn dass bis Ende 2018 alle 45.000 Praxen ans Netz gehen, erscheint aus Sicht der KZBV und auch weiterer Beteiligter völlig ausgeschlossen. Derzeit stapeln sich bei den wenigen Herstellern die Bestellungen der Zahnärzte für die Konnektoren. Im Hinblick auf die Anbindung an die TI sind die Sanktionen also mehr als ungeeignet und werden von uns als gänzlich untaugliches Instrument für die Beschleunigung komplexer Abläufe mit vielen Akteuren grundsätzlich abgelehnt. Wir lassen uns nicht für eine Marktsituation haftbar machen, die wir nachweislich nicht zu verantworten haben, die wir nicht steuern können und für die wir folglich auch nicht zur Kasse gebeten werden wollen! Der Vorstand der KZBV ruft daher alle Zahnarztpraxen in ganz Deutschland auf, die Initiative der Ärzteschaft per Unterschrift zu unterstützen!“

Die Petition der Ärzte und Psychotherapeuten an den Deutschen Bundestag kann online oder per schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50.000 Unterschriften wird ein sogenanntes „Quorum“ erreicht. Die Petition wurde registriert mit der Nummer 83509.

Bundesgerichtshof urteilt zu Zahlungspflicht für nicht verwertbare zahnärztliche Leistungen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 13. September 2018 (Az.: III ZR 294/16) in einem Revisionsverfahren in einem Fall entschieden, bei dem eine Patienten die Zahlung für Kosten einer zahnärztlichen (implantologischen) Behandlung verweigerte, da bei ihr acht Implantate fehlerhaft gesetzt worden waren und diese nicht prothetisch versorgt werden konnten. Sie hatte die Behandlung daher auch abgebrochen.

Das Oberlandesgericht Celle hatte die Patientin zur Zahlung verpflichtet, der BGH hatte dies aber verneint und den Fall zur endgültigen Klärung der gegebenenfalls zu zahlenden Teilsummen an das Gericht zurückverwiesen. Was die gesetzten Implantate angehe, so sei der Patientin eine Verwertung der zahnärztlichen Leistung nicht möglich, da es auch für einen anderen Zahnarzt keine Möglichkeit gebe, die fehlerhaft positionierten Implantate prothetisch akzeptabel und lege artis zu versorgen. Die Implantate seien daher für sie nutzlos, so dass gemäß Paragraf 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein Honoraranspruch besteht.

„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Nachbehandler nur die Wahl zwischen ‚Pest und Cholera‘, also zwischen zwei gleich großen Übeln. Die eingesetzten Implantate sind objektiv und subjektiv völlig wertlos, da es keine der Beklagten zumutbare Behandlungsvariante gibt, die zu einem wenigstens im Wesentlichen den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechenden Zustand hinreichend sicher führen könnte“, heißt es in der Pressemeldung des BGH zum Urteil. Die Richter hatten in diesem Fall auch das mögliche höhere Risiko einer Periimplantitis diskutiert, das der Patientin ebenfalls nicht zuzumuten sei. Die Richter entschieden zudem, dass nicht indizierte Keramik-Inlays und die unsachgemäße Anwendung eines Präparats zur Parodontitisbehandlung von der Patientin ebenfalls nicht bezahlt werden müssten. Der Urteilstext liegt bislang noch nicht vor. Eine juristische Bewertung dieses Urteils und seiner Bedeutung für Zahnärzte und Patienten folgt. (Quelle: Pressemeldung des BGH vom 13.09.2018)

Kassenärzte starten Petition für längere TI-Frist

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, um die Frist für die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur zu verlängern. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind aufgerufen, diese zu unterstützen.

Die Petition hat die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dr. Petra Reis-Berkowicz, eingebracht. Ärzte dürften nicht schuldlos mit einem Honorarabzug sanktioniert werden, heißt es darin. Die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV unterstützen die Forderung ausdrücklich. „Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel dazu in Berlin. Die Praxen wollten sich ja anbinden lassen, aber sie könnten es nicht, weil es an Ausstattung und Personal bei den Anbietern fehle. Die Petition läuft bis zum 10. Oktober 2018, es sind 50.000 Stimmen erforderlich. (Quelle: KBV)

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2019

Die gute Konjunktur schlägt sich auch bei den sogenannten Rechengrößen für die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nieder. Das geht aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die entsprechende Verordnung hervor. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die gesetzliche Pflegeversicherung steigt 2019 auf ein monatliches Bruttogehalt von 4.537,50 Euro (2018: 4.425 Euro) oder 54.450 Euro (2018: 53.100 Euro) jährlich. Die Grenze für die Versicherungspflicht in der GKV soll auf 60.750 Euro Jahresbruttogehalt steigen (2018: 59.400 Euro). In der allgemeinen Rentenversicherung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen West bei 80.400 Euro jährlich und Ost bei 73.800 Euro liegen.

Dr. Schinnenburg, MdB, lädt zur Diskussionsrunde über MVZ ein

Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt und seit 2017 für die FDP im Deutschen Bundestag, lädt für den 26. September 2018 in Hamburg zu einer Podiumsdiskussion über das vor allem in der zahnärztlichen Standespolitik schwer umstrittene Thema MVZ und Fremdinvestoren ein. Für die Veranstaltung hat er den Präsidenten der Landeszahnärztekammer Hamburg, Konstantin von Laffert, und Cornelia Steinmeier von der Colosseum Dental Deutschland GmbH gewinnen können. Steinmeier ist beim deutschen Ableger der zur schweizerischen Jacobs-Holding gehörenden Zahnarztkette mit Sitz in Münster für die Bereiche Personal und Recht verantwortlich. Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr in der Patriotischen Gesellschaft Hamburg statt, Anmeldung per E-Mail bis zum 23. September 2018 im Abgeordnetenbüro erforderlich bei Barnabas Crocker, E-Mail crocker@fdp-schinnenburg.de, und Tamara Gomille, E-Mail gomille@fdp-schinnenburg.de. (Quelle: Info Dr. Schinnenburg)

TI-Vereinbarung für Krankenhäuser – aber keine Konnektoren

Jetzt könnten auch die Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben vergangene Woche eine entsprechende Kostenvereinbarung geschlossen. Beide forderten dabei eine schlanke TI, auch mit Blick auf weitere Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief und die elektronische Patientenakte. Der GKV-Spitzenverband hatte dazu auch in einem eigenen Positionspapier kürzlich Forderungen zusammengefasst.

Wie im ambulanten Bereich, krankt allerdings auch die Anbindung der Krankenhäuser  an der Technik. Noch gibt es keinen Anbieter für einen Konnektor für Krankenhäuser. Deshalb ist der Start der TI-Anbindung noch offen. Beide Vertragspartner forderten daher eine Verlängerung der vom Gesetzgeber gesetzten Frist und ein Aussetzen der bei Nichteinhalten der Frist angedrohten Strafen für die Selbstverwaltung. „Die Vereinbarung erfasst auch die mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnenden ambulanten Leistungseinheiten der Krankenhäuser. Die für die ambulante ärztliche Versorgung derzeit noch im Gesetz stehenden Sanktionen (Strafzahlungen) für den Fall, dass nicht bis zum 31. Dezember 2018 die Betriebsbereitschaft hergestellt ist, müssen für die Krankenhäuser aufgehoben werden, da die Industrie die technischen Komponenten noch nicht zur Verfügung stellen konnte. Objektive Unmöglichkeiten dürfen nicht bestraft werden. Bei Strafen muss auch hier das Verursacherprinzip gelten“, heißt es vonseiten des GKV-Spitzenverbands.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, hatte anlässlich der Verwaltungsratssitzung Ende August und der dort verabschiedeten Positionen zur TI bereits eine Fristverlängerung für die gesamte TI-Anbindung gefordert. (Quelle: Statements der DKG und des GKV-Spitzenverbands)

Konzept für neues Gesundheitsportal vorgelegt

Das Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, kurz IQWiG, hat am 6. September 2018 das Konzept für das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossene Nationale Gesundheitsportal an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Das Institut empfiehlt darin einen stufenweisen Aufbau. Gestartet werden sollte mit einer Suchmaschine, die evidenzbasierte Gesundheitsinformationen auf verlässlichen und geprüften Angeboten im Internet durchsucht.

Das Portal soll eine Reihe anspruchsvoller Anforderungen erfüllen und das Potenzial haben, für die Bürger zum zentralen deutschen Internetangebot für Informationen rund um Fragen zur Gesundheit zu werden. Zudem soll es einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung leisten. Dem Konzept liegt der Ansatz zugrunde, dass sich die an Evidenz orientierten Anbieter von Informationen zu Gesundheitsfragen – freiwillig und unter Beibehaltung ihrer Eigenständigkeit – auf gemeinsame Qualitätsstandards einigen und als „Content-Partner“ ihre Inhalte auf einer kooperativen Plattform bereitstellen. Die Kostenschätzung für den jährlichen Betrieb des Portals liegt bei fünf Millionen Euro. (Quelle: IQWiG)

90 Prozent der Menschen in Deutschland sind online

Gut 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind online – und das zu 87 Prozent mit Handy und Smartphone. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Erhebungsergebnisse aus dem Jahr 2018 berichtet, nutzen insgesamt 66,5 Millionen Personen ab zehn Jahren das Internet. Gegenüber 2017 (87 Prozent) bedeutet das einen Zuwachs von drei Prozentpunkten.

Rund 64 Millionen (87 Prozent) Personen ab zehn Jahren waren in den letzten drei Monaten vor der Befragung (im 1. Quartal 2018) online. Sie wählten bevorzugt Handys/Smartphones (87 Prozent), um online zu gehen, gefolgt von Laptops (65 Prozent), Desktop-PCs (62 Prozent) und Tablets (46 Prozent). 16 Prozent nutzten für den Internetzugang auch andere Endgeräte wie beispielsweise Media-Player, E-Book-Reader oder Smart Watches.

85 Prozent der Personen, die das Internet im 1. Quartal 2018 genutzt haben, waren auch mobil online, das heißt außerhalb ihres Zuhauses oder Arbeitsplatzes. (Quelle: Destatis)

Kassenreserven so hoch wie noch nie

Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind so hoch wie nie und auch in diesem Jahr erreichen sie Überschüsse. Das hat das Bundesgesundheitsministerium am 4. September 2018 mitgeteilt. Danach haben die Kassen im 1. Halbjahr 2018 einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro erzielt. Damit haben die Finanzreserven der Krankenkassen erstmals die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, die Reserven der Kassen stiegen wegen der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter an. „Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren. Deshalb müssen die Krankenkassen mit zu hohen Finanzreserven künftig einen Teil ihrer Rücklagen über geringere Zusatzbeiträge abbauen".

Auch wenn die Zahlen noch vielfach auf Schätzungen beruhen, so das BMG, sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel, bei den Hochschulambulanzen und den Verwaltungsausgaben der Kassen gestiegen. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,1 Prozent, beim Zahnersatz lediglich 0,3 Prozent. (Quelle: BMG)

Unabhängige Patientenberatung: Neuer Eigentümer für Trägergesellschaft

Seit 2016 wird die gesetzlich verankerte Unabhängige Patientenberatung (UPD) von einem Tochterunternehmen der Sanvartis GmbH (Duisburg) betrieben – sie hatte sich damals nicht unumstritten im Bewerberverfahren durchgesetzt und die alten Träger der UPD abgelöst. Nun wurde bestätigt, dass die in der Schweiz beheimatete Muttergesellschaft Sanvartis Group den Eigentümer gewechselt hat. „Die Änderung der Gesellschafterstruktur der Sanvartis GmbH hat keinerlei Einfluss auf die UPD“, so Sanvartis-Geschäftsführer Manuel Ebner als Reaktion auf Kritik an dieser Entwicklung

„Muttergesellschaft der Sanvartis GmbH in Duisburg, die Eigentümer der UPD ist, ist und war die Sanvartis Group, die ihren Sitz bisher in der Schweiz hatte. Eigentümer dieser Holding waren drei Privatpersonen, vertreten durch ihre Beteiligungsgesellschaften, die Evodia GmbH und die Vendus Sales&Communication Group. Da einer der drei Gesellschafter altersbedingt ausgeschieden ist, wurde entschieden, die Sanvartis Group Schweiz zu verkaufen, um die freigewordenen Anteile zu finanzieren. Eigentümer der Sanvartis Group GmbH sind nun die Sanvartis Geschäftsführung und die mittelständischen Unternehmer Marko-René und Andrea Scholl aus Köln, die mit ihrem Unternehmen, der Careforce GmbH, im Bereich Personalberatung, Marketing und Sales tätig sind“, heißt es in einer Unternehmensmitteilung. Auch wenn die neue Struktur für die UPD keine Veränderung bedeute, habe man selbstverständlich im Sinne der Transparenz und der guten Zusammenarbeit den GKV-Spitzenverband darüber informiert. Ebenso werde auf der nächsten Beiratssitzung der UPD darüber berichtet werden.

Die Vergabe des Auftrags für die UPD an ein Privatunternehmen wie die Sanvartis, das auch für Krankenkassen tätig war, war damals scharf kritisiert worden. (Quelle: UPD, Sanvartis)

Teure Neugründung: 528.000 Euro für eine Einzelpraxis

528.000 Euro und damit 9 Prozent mehr gegenüber Vorjahreswert von 484.000 Euro betrug 2016 das durchschnittliche Finanzierungsvolumen von Zahnärzten bei Neugründung einer Einzelpraxis. Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2016 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 63 Prozent der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich 2016 auf 342.000 Euro und lag damit etwa 5 Prozent über dem Vorjahresniveau.

30 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer wählten 2016 die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft mit 35 Prozent deutlich höher. Auch hier musste 2016 im Schnitt mehr Geld ausgegeben werden als noch 2015: Für die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft waren es 339.000 Euro, für die Übernahme im Schnitt 318.000 Euro.

Fachzahnarztpraxen sind beim Start teurer: Kieferorthopäden gaben im Schnitt 35 Prozent mehr aus als ihre allgemeinzahnärztlichen Kollegen, Oralchirurgen und MKG-Chirurgen sogar 65 Prozent. (Quelle: IDZ-Information InvestMonitor Zahnarztpraxis)

Telekom mit Konnektor am Start

Seit dem 3. September 2018 steht auch die Telekom mit ihrem Angebot für die Telematik-Anbindung von Arzt- und Zahnarztpraxen bereit. Am 30. August 2018 stellte das Unternehmen sein Medical-Access-Port-Bundle in Ingolstadt in einer Arztpraxis der Presse vor. Der Konnektor hatte im Juni 2018die Zulassung der Gematik erhalten und war dann getestet worden. Damit gibt es jetzt mehr als ein Jahr nach dem Start der Telematik-Anbindung neben der CompuGroup aus Koblenz einen zweiten Anbieter für Konnektoren, weitere sollen folgen. (Quellen: Deutsche Telekom, Ärzte Zeitung online)

Spahn offenbar für Widerspruchslösung

Die nach diversen Skandalen drastisch gesunkene Zahl der Organspender will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offenbar durch einen Wechsel zu einer Widerspruchslösung erhöhen. Bislang gilt in Deutschland die Zustimmungsregelung: Menschen müssen zu Lebzeiten erklären, dass sie nach ihrem Tod als Organspender zur Verfügung stehen wollen. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten darüber informieren und ihnen einen Organspenderausweis zusenden, den sie selbst ausfüllen können. Hat sich ein Verstorbener zu Lebzeiten nicht klar geäußert, müssen die Angehörigen entscheiden.

Nun zieht Spahn eine Widerspruchslösung in Erwägung, wie sie in vielen anderen Ländern bereits praktiziert wird: Wer seine Organe nicht spenden will, muss zu Lebzeiten einen Widerspruch erklären. Das erklärte er in der „Bild“-Zeitung. Einen Gesetzentwurf dazu solle es aber nicht geben. Vorgelegt wurde am 31. August von Spahns Ministerium allerdings ein Gesetzentwurf, der die Transplantationsbeauftragten an den Kliniken stärken und die Finanzierung der mit einer Organspende verbundenen Leistungen in den Kliniken verbessern soll. (Quellen: Bild.de, Bundesministerium für Gesundheit)

Deutschlands ältester kariesfreier Bürger gesucht

Kariesfrei bis ins hohe Alter? Die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) sucht zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die ältesten kariesfreien und mundgesunden Patienten in Deutschland.

Zahnarztpraxen können mit ihren kariesfreien Patienten teilnehmen. Die Prophylaxeassistentinnen sind aufgerufen, anzugeben, wie viele kariesfreie Patienten in welcher Altersgruppe sie in der Praxis haben. Gerne kann auch der älteste kariesfreie Patient der Praxis genannt werden. Als kariesfrei und mundgesund gilt, wer ein vollständiges naturgesundes Gebiss ohne Karies und schwere parodontale Erkrankungen hat (= DMFT 0). Auch wenn es keine kariesfreien Patienten gibt, kann dies im Antwortformular vermerkt werden. Dazu reicht es, wenn sie das Teilnahmeformular ausfüllen und bis zum 15. November 2018 per E-Mail oder Fax an die IfK-Geschäftsstelle zurückschicken. Das Formular kann per E-Mail (daz@kariesvorbeugung.de) oder Telefon (069 2470 6822) angefordert werden und steht online unter www.kariesvorbeugung.de/aktion-kariesfrei zum Ausfüllen bereit.

Unter https://kariesvorbeugung.de/aktion-kariesfrei können Zahnarztpraxen das Alter sowie die Anzahl ihrer kariesfreien Patienten melden. Teilnahmeschluss ist der 15. November 2018. Als kariesfrei und mundgesund gilt, wer ein vollständiges, naturgesundes Gebiss ohne Karies und schwere parodontale Erkrankungen hat (DMFT 0). (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

IDS 2019: Standprogramm von BZÄK und Partnern online

Die Bundeszahnärztekammer ist mit ihren Partnern auf der kommenden Internationalen Dental-Schau (IDS) vertreten. Die 38. Internationale Dental-Schau findet vom 12. bis 16. März 2019 in Köln statt. Einen Überblick über das Standprogramm gibt es hier. (Quelle: BZÄK)

Bibliografía: Quintessence News Politik Telematikinfrastruktur Wirtschaft Menschen Bunte Welt

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