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Finanzierung durch Beitragserhöhungen oder Steuergelder – was wird kommen?

(c) mahc/shutterstock.com

Es fehlen rund sieben Milliarden Euro! Zu diesem Ergebnis kommt der sogenannte Schätzerkreis des Bundesamts für soziale Sicherung mit Blick auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen – obwohl der Bund bereits einen üppigen Zuschuss von rund 21,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern zugesagt hat. Wer zahlt jetzt die Zeche der Pandemie? Drohen saftige Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber oder fließen weitere Steuergelder?
Gibt es bis Ende Oktober keine Zusage der Kostenübernahme vom Bund, werden die gesetzlichen Krankenkassen mit deutlich höheren Beiträgen für 2022 planen. Diese Debatte droht in den Koalitionsverhandlungen unterzugehen.

Gesundheitsminister Jens Spahn zeichnet aktuell noch ein versöhnliches Bild – ohne höhere Beiträge für GKV-Versicherte. Die Sozialgarantie mit zugesicherten Sozialversicherungsbeiträgen unter 40 Prozent (Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil) soll erhalten bleiben. Bei derzeit 39,5 Prozent ist hier keine Luft mehr nach oben. Damit ist aber auch klar: Eine Erhöhung der Beiträge für die Krankenversicherung ist nur vermeidbar, wenn die fehlenden sieben Milliarden Euro vollständig durch den Bund getragen werden. In diesem Fall würden also alle Steuerzahler einspringen.

Beitragssätze könnten sich ab Januar 2022 deutlich erhöhen

Überraschend kommt diese Erkenntnis nicht. Die zu erwartende Lücke war schon vor der Bundestagswahl bekannt. Doch mit Beitragserhöhungen sind keine Wählerstimmen zu gewinnen. So konnte sich die noch amtierende Regierung nicht dazu durchringen, den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse entsprechend zu erhöhen. Gibt es in den kommenden zwei Wochen keine neue Regierung – und nimmt diese das Thema nicht direkt auf ihre Agenda – werden die gesetzlichen Kassen allein aus Sicherheitsgründen mit besagter Lücke von sieben Milliarden Euro im Haushalt 2022 planen.

Die Folge: Die Beitragssätze müssten bei den allermeisten Krankenkassen steigen – und das bereits zum Jahreswechsel 21/22. Denn die Finanzplanung für das kommende Jahr ist von den Krankenkassen ihrer Aufsichtsbehörde bis Ende Oktober vorzulegen und muss von dieser genehmigt werden. Unterfinanzierte Haushalte aber sind nicht genehmigungsfähig. Also müssen die rund 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sowie ihre Arbeitgeber die Sieben-Milliarden-Lücke durch höhere Beiträge finanzieren.

Bibliografía: Kassensuche GmbH Politik Wirtschaft Nachrichten

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