Der Anteil der Frauen in den Gesundheitsberufen ist hoch – und er steigt weiter, auch in den akademischen Heilberufen. In der Selbstverwaltung, in Kammern, Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Bundes- und Länderebene ist davon allerdings noch nicht viel zu sehen. Die Spitzenfrauen Gesundheit e.V. fordern daher weiterreichende gesetzliche Vorgaben für die paritätische Besetzung der Wahllisten und stärkere Vernetzung untereinander.
In einem ausführlichen Beitrag auf dem Fachportal „Observer Gesundheit“ haben die Spitzenfrauen – unter ihnen die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Rebecca Otto, Präsidentin des Verbands der ZahnÄrztinnen – Dentista e.V., Dr. Anke Klas, Präsidentin des Verbands der Zahnärztinnen e.V. (vzae+), Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe und weitere Vertreterinnen aus der Ärzteschaft und der Psychotherapeuten – die Situation analysiert und ihre Forderungen formuliert.
Zur Hälfte Frauen
„Wir brauchen also eine konzertierte Aktion auf Landes- und Bundesebene. Der Bundesgesetzgeber sollte mit einem Führungspositionengesetz III die Weichen dafür stellen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch Parität in ihren Gremien ihren Aufgaben zukunftsorientiert, kreativ gerecht werden können. Diese Maßgabe sollte auf andere Beteiligte gleichermaßen ausgeweitet werden, wie die Krankenhausgesellschaften, den G-BA und seine Unterausschüsse, die Schiedsstellen und viele mehr. Auf Landesebene sollten die Heilberufe-Kammer-Gesetze und auch die Gleichstellungsgesetze so angepasst werden, dass in Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern zur Hälfte Frauen mitreden. Nur so ist es möglich, sicherzustellen, dass die Positionen der Kammern zur Gestaltung der Berufstätigkeit ihrer Kammerangehörigen fachlich fundiert die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen bzw. Lebenswelten der Kammerangehörigen berücksichtigen“, heißt es.
Für die laufenden Wahlen zu spät
Die neue Bundesregierung wolle dies mit einer Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) unterstützen. Für die jetzt laufenden Wahlen zu den Vertreterversammlungen der KVen und KZVen und in der Folge für die Neuwahl der Vorstände der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung komme ein solches Gesetz dann allerdings zu spät, die Verhältnisse seien vorbestimmt: „Was erwarten wir als Realist:innen von diesem Wahlturnus in der Selbstverwaltung? Es werden wieder zu wenige Frauen gewählt werden. Sie werden in den männerdominierten Organisationen ihr Bestes geben und hoffentlich nicht als Feigenblatt dafür herhalten, dass eine ausreichende Repräsentanz von Frauen nicht sichergestellt werden muss.“
Änderungen im SGB V
Für die Ausgestaltung des SGB V machen die Autorinnen konkrete Vorschläge – von der paritätischen Besetzung der Wahllisten über die Parität bei den Vorständen und Vorsitzen der Vertreterversammlungen und der weiteren Gremien. Seien zum Beispiel drei Vorstandsposten zu besetzen, sollte das Geschlechterverhältnis innerhalb der Profession entscheidend sein, wie viele Posten mit Frauen oder Männern zu besetzen sind.
Für die Kammern bislang nur Soll-Vorgaben
Für die Kammern sind die Heilberufegesetze entscheidend, ergänzt auch durch die Gleichstellungsgesetze. Hier findet sich in vielen Bundesländern gar keine Regelung, oder es gibt nur Soll-Vorschriften für Kammerversammlungen und Vorstände. „Es sieht nicht so aus, als ob die berufliche Selbstverwaltung aus sich heraus Artikel 3 des Grundgesetzes ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ umsetzen würde. Also kommt der nächste Satz des Artikels zum Tragen: ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ...‘“, heißt es im Beitrag, in dem auch die Rechtfertigung für diese gesetzlichen Eingriffe diskutiert wird.
Perspektive der Frauen unabdingbar
Angesichts der strukturellen Nachteile für Frauen im Alltag und insbesondere in den medizinischen Berufen ist es für Frauen auf der einen Seite schwierig, zusätzlich ehrenamtliches Engagement in der von Männern dominierten Standespolitik zu leisten. Auf der anderen Seite ist es nicht nur aufgrund des steigenden Frauenanteils für den Erhalt der Selbstverwaltung und nicht zuletzt für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung existenziell wichtig, dass Frauen und ihre Perspektive in den Körperschaften und Gremien vertreten sind und sie die – ihre – Berufsausübung mitgestalten. „Solange die Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zwischen den Geschlechtern weiter nicht ausgewogen ist, haben Frauen spezifische Anforderungen an ihre Berufstätigkeit und ein ehrenamtliches Engagement. Es ist deshalb wichtig, dass diese Perspektive einfließen kann in Umbauten an den KV- und Kammerstrukturen, die in der Zukunft tragen und für jüngere Frauen und Männer attraktiv sind. Das funktioniert nur, wenn ausreichend Frauen auf ehrenamtliche Positionen gewählt werden, damit sie dann bei der Besetzung von hauptamtlichen Positionen berücksichtigt werden können und nebenbei auch als wichtige Vorbilder für andere wirken“, so die Spitzenfrauen.
Frauen müssen gewählt werden können
„Die Gremien der beruflichen Selbstverwaltung bei Kammern und KVen werden über Wahlen bestimmt. Wenn auf Landesebene Frauen nicht in die Vertreter- oder Kammerversammlungen gewählt werden, werden sie auch nicht in die Gremien auf Landesebene gewählt, finden damit keinen Zugang zu den Delegierten- und Vertreterversammlungen auf Bundesebene und können keinen Einfluss auf die Zusammensetzung oder die Wahl der Vorstände der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausüben.“
Ohne Quote geht es nicht
Mit Bezug auf den Beschluss des 125. Deutschen Ärztetags, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wurde, gesetzliche Grundlagen für die geschlechterparitätische Besetzung der Selbstverwaltung zu schaffen, heißt es im Beitrag: „ … die Ärzteschaft scheint mit dem Ruf nach dem Gesetzgeber selbst der Ansicht zu sein, dass man es ohne Quote nicht schafft. Tatsächlich sind Aufrufe und Selbstverpflichtungen über Jahrzehnte hin wirkungslos geblieben. Auch derzeit böte sich eine Gelegenheit, bei den laufenden Wahlen in den KVen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen möglichst viele Frauen in die Gremien zu wählen und das Handicap aus eigener Souveränität abzubauen. Was sich bisher aus den Listenaufstellungen zeigt, deutet darauf hin, dass die Chance erneut verpasst werden wird.“
„Banden bilden“ – mit Männern, die etwas ändern wollen
Der Aufruf gilt aber auch den Frauen im Gesundheitswesen selbst: Sie müssten sich stärker vernetzen, „Banden bilden“ und alle Männer miteinbeziehen, die etwas ändern wollen. „Wir müssen den ‚Thomas-oder-Michael-Kreislauf‘ durchbrechen und zu einem natürlichen Wechsel mit Sabine oder Susanne auf dem Vorstandsposten kommen und zu viel mehr Tandemlösungen. Auch für die Anpassung der Heilberufe-Kammer-Gesetze in den Bundesländern müssen wir Frauen Banden bilden. Pflegende, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen und alle Gesundheitsberufe zusammen: Wir müssen die Bundesländer davon überzeugen, dass Soll-Vorgaben nicht ausreichend sind. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit für quotierte Wahllisten und eine paritätische Besetzung aller Gremien. Wir sind uns sicher: Die Zeit des Wandels ist gekommen, und wir schaffen das!“