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Ausgaben im 1. bis 3. Quartal nicht ursächlich – Ausgaben für zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz zunächst deutlich gestiegen

(c) 3D character/Shutterstock.com

Für die ersten drei Quartale des Jahres 2023 ist für die aktuell noch 96 gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von rund einer Milliarde Euro zu verzeichnen. Das liegt aber nicht an stark gestiegenen Ausgaben. Die aktuellen Zahlen.

Das Defizit der Kassen „hängt maßgeblich mit der Verpflichtung des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zusammen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro – für das 1. bis 3. Quartal rund 1,9 Milliarden Euro – aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abzuführen“, so das Bundesministerium für Gesundheit im Bericht zu den aktuellen Zahlen. Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen im 1.-3. Quartal einen Überschuss von rund 900 Millionen Euro erzielt.

Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich zum Ende der ersten neun Monate 2023 mit 9,3 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve, so das BMG.

Lauterbach sieht Erfolg seiner Sparpolitik

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sieht darin eine Stabilisierung der Kassenfinanzen und seiner Gesetzgebung, vor allem des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das unter anderem zu Budgetierungen für die vertragszahnärztliche Versorgung für die Jahre 2023 und 2024 führt.
„Die Finanzkennzahlen bis Ende September zeigen, dass es uns mit dem Finanzstabilisierungsgesetz gelungen ist, die Finanzsituation der GKV zu stabilisieren. Ohne das Gesetz wäre ein Defizit von 17 Milliarden EUR zu erwarten gewesen. Jetzt sind die Haushalte weitgehend ausgeglichen. Das Restdefizit der Krankenkassen ist aufgrund der Abführung von Kassenvermögen an den Gesundheitsfonds auch erwartet worden. Auch die Krankenkassen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen“, bilanziert Lauterbach, und wiederholt das Versprechen, dass es nicht zu weniger Leistungen kommen soll: „Ziel unserer Politik bleibt es, die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu verbessern ohne Leistungskürzungen für den Bürger“, so Lauterbach.

Laut Bericht des BMG standen den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 227,2 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 228,1 Milliarden Euro gegenüber, hiervon 1,9 Milliarden Euro für die Vermögensabgabe. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten einen Zuwachs von 4,9 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs die Versichertenanzahl in der GKV um 1 Prozent auf 74,2 Millionen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Quartalsende lag mit 1,51 Prozent leicht unterhalb des Ende Oktober 2022 für das Jahr 2023 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Was die Ausgaben angeht, handelt es sich vielfach noch um Schätzungen, weil bei den Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, die Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Laut BMG stiegen die Leistungsausgaben im 1. bis 3. Quartal 2022 um 5,2 Prozent, die Leistungs- und Verwaltungsausgaben insgesamt um 4,9 Prozent. Hierbei schlage sich der Inflationsdruck im Gesundheitswesen zunehmend auch in den regelhaften Vergütungsanpassungen in den verschiedenen Leistungsbereichen nieder. Die Verwaltungskosten reduzierten sich um 1 Prozent, was maßgeblich auf die im Vorjahr gebildeten hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse zurückzuführen ist. Ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen stiegen die Verwaltungskosten um 4 Prozent.
 

BMG


Die Ausgaben der GKV für ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen im 1. bis 3. Quartal um 1,1 Prozent. Dämpfend auf die Ausgabenrate wirke unter anderem der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern (zum Beispiel Testungen).

Plus bei Zahnarzt und Zahnersatz – Dämpfer folgt

Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz sind mit 6,4 Prozent deutlicher angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Ausgaben um 615 Millionen Euro. „Hier ist bis zum Jahresende mit einem deutlichen Abflachen zu rechnen, da der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausgabenbegrenzende Vorgaben gemacht hat“, so das BMG. Die Ausgaben für Zahnersatz sind ebenfalls gestiegen – um 4,1 Prozent oder 117 Millionen Euro. Der Anteil der Ausgaben im Bereich Zahnmedizin an den Gesamtausgaben beträgt aber weiter nur 6 Prozent (ärztliche Behandlung 16 Prozent, Krankenhausbehandlung 32 Prozent)

Starker Anstieg bei Schutzimpfungen und Vorsorge

Stark gestiegen sind die Ausgaben für Schutzimpfungen mit 15,9 Prozent, für häusliche Krankenpflege mit 12,9 Prozent sowie für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen mit 9,6 Prozent. Letztere wiesen nach den pandemiebedingten Einbrüchen der vergangenen Jahre schon 2022 eine überdurchschnittliche Dynamik auf. Im Bereich der Schutzimpfungen ist die starke Wachstumsrate insbesondere auf die Ausgaben für die Abgabe von Impfstoffen gegen Gürtelrose und FSME zurückzuführen. Die ungewöhnliche Dynamik bei der häuslichen Krankenpflege dürfte primär im Tariftreuegesetz begründet sein, das am 1. September 2022 in Kraft trat, so das BMG.

Ausgaben für das Krankenhaus steigen

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen entwickeln sich mit 6,9 Prozent weiterhin äußerst dynamisch. „Ursächlich für die im Vergleich zu den vergangenen Jahren hohe Veränderungsrate ist die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie erneut stark gestiegenen Ausgaben für Pflegepersonalkosten. Zudem ist ein sehr hoher Ausgabenanstieg von fast 14 Prozent für stationär psychiatrische Krankenhausleistungen zu beobachten“, heißt es.
 

BMG

 

Arzneimittelkosten gedämpft

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 2,5 Prozent. Hier wirke insbesondere die befristete Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz dämpfend auf die Arzneimittelausgaben.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Vom Defizit sind nicht alle Kassen betroffen. Die Innungskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 76 Millionen Euro und die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse einen Überschuss von drei Millionen Euro. Defizite erzielten hingegen die Ersatzkassen mit 606 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit 199 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen mit 144 Millionen Euro sowie die Knappschaft mit 96 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12,0 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1.-3. Quartal ein Defizit von 6,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits sei saisonüblich. So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Ein Teil des Defizits resultiert allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.

Höhere Beitragseinnahmen der Kassen

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent. Verantwortlich für die außerordentlich gute Einnahmenentwicklung im 1.-3. Quartal sind insbesondere die zuletzt inflationsbedingt kräftigen Lohnsteigerungen. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 sowie der Abbau der Kurzarbeit wirkten sich positiv auf die Lohnentwicklung aus. Vor diesem Hintergrund ist in den verbleibenden drei Monaten des Jahres mit einer weiter abflachenden Veränderungsrate bei den Beitragseinnahmen zu rechnen.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024 auf 1,7 Prozent

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 von 1,7 Prozent bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozentpunkten gegenüber dem für 2023 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent.

Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 werden Ende Februar 2024, die endgültigen Finanzergebnisse der GKV Mitte Juni 2024 vorliegen.

Bibliografía: BMG/Quintessence News Politik Nachrichten

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