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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2024


Länder fordern Mutterschutz für Selbstständige

Selbstständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. (Quelle: Bundesrat)
 

Aus 3M Geschäftsbereich Gesundheitswesen wird Solventum

Der 3M-Konzern hat seinen Geschäftsbereich Gesundheitswesen (inklusive Dental) in ein eigenes Unternehmen ausgegliedert. Das neue, an der Börse notierte Unternehmen heißt Solventum, es umfasst die Bereiche Medial, Oral Care, Health information management, Filtration & engineerinung und Patients & Consumer. Seit dem 1. April 2024 wird das Unternehmen an der New Yorker Börse gehandelt („SOLV“). Zum neuen Unternehmen gehören auch die frühere 3M Espe Dental und 3M Orthodontics. (Quelle: Solventum)
 

MDR-Diskussion im EU-Parlament: Re-Zertifizierung für alle Medizinprodukte abschaffen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Vorschläge der Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese zur grundlegenden Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Anlässlich der Verabschiedung einer weiteren Änderungsverordnung der europäischen MDR- und IVDR im EU-Parlament am 25. April 2024 forderten die Abgeordneten „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“. Der BVMed setzt sich unter anderem dafür ein, die fünfjährige Re-Zertifizierungspflicht für alle Medizinprodukte abzuschaffen, nicht nur für niedrige Klassen. „Gerade die Produkte der Klassen IIb und III unterliegen umfassenden Berichtspflichten und jährlicher Überwachung durch die Benannten Stellen nach dem Lebenszyklus-Ansatz der MDR. Die Berichte werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten und durch die Benannten Stellen engmaschig überprüft, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. (Quelle: BVMed)
 

GKV-SV mit Erklärung zur Europawahl

Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des sozialen Fortschritts gründet auf der uneingeschränkten Achtung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit. Für diese Werte steht die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam und vehement ein - insbesondere auch gegen populistische, nationalistische oder antidemokratische Strömungen. Die Soziale Selbstverwaltung mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und den Versicherten steht für die Verwirklichung des Demokratieprinzips in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Anlässlich der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) sein Positionspapier „Europa: Gemeinsam handeln, Herausforderungen meistern“ beschlossen. Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Vertreter der Versicherten, erklärt: „Die gesetzlich Versicherten profitieren ungemein von der Vernetzung der Gesundheits- und Pflegesysteme auf europäischer Ebene. So ist es problemlos möglich, in andere europäische Länder zu reisen, dort zu arbeiten und zu leben. Die EU wiederum profitiert von der Sozialen Selbstverwaltung, die ihre Expertise und Erfahrung seit über 30 Jahren auch auf europäischer Ebene einbringt. Angesichts der vielfältigen Krisen und Herausforderungen können wir nur gemeinsam eine friedliche und lebenswerte Zukunft in Europa sichern.“

Dr. Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-SV und Vertreterin der Arbeitgebenden, betont: „In anderen EU-Ländern arbeiten oder studieren zu können und dabei sozial abgesichert zu sein – auch bei Krankheit - ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine der ältesten Errungenschaften des europäischen Projekts. Dank der zunehmenden Digitalisierung auch auf europäischer Ebene kann der notwendige Informationsaustausch immer unbürokratischer und effizienter erfolgen.“

Das Papier befasst sich unter anderem mit der Mobilität in der EU und der sicheren Arzneimittelversorgung und kann auf der Homepage des GKV-SV heruntergeladen werden. (Quelle: GKV-SV)
 

Mark Jalaß zum neuen BVMed-Vorstandsvorsitzenden gewählt

Mark Jalaß (58) von Lohmann & Rauscher ist auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 11. April 2024 in Berlin zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Dr. Meinrad Lugan, der nach 17 Jahren die Führung des deutschen Medizintechnik-Verbandes übergibt. Mark Jalaß ist Direktor Marketing und Vertrieb ambulanter Bereich und Industrie bei Lohmann & Rauscher. Zu Stellvertretenden Vorsitzenden wurden Dorothee Stamm von Medtronic und Marc Michel von Peter Brehm gewählt. (Quelle: BVMed)
 

FVDZ zur Anhörung: „GOZ-Punktwerterhöhung – jetzt“

Eine Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte (GOÄ und GOZ) steht am 24. April 2024 im Mittelpunkt einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. In ihrem Antrag, zu dem Experten aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft angehört werden, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, ihren bisherigen Widerstand gegen die längst überfällige Novellierung aufzugeben und „unverzüglich eine Rechtsverordnung“ unter Einbeziehung der Akteure vorzubereiten. Für die Zukunft soll laut Antrag ein Mechanismus etabliert werden, der „eine regelmäßige Anpassung der Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermöglicht“. Die GOZ stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1988 und wurde 2012 nur geringfügig verändert. Für die GOÄ liegt bereits ein Reformentwurf vor, der umfassende Anpassungen und einen Wechsel des Honorierungsmodells zu einem „robusten Einfachsatz“ vorsieht.

Dazu erlärt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl: „Eine GOZ-Novellierung als Blaupause des vorliegenden GOÄ-Reformentwurfs wäre für die Zahnärzteschaft ein Supergau. Mit einem sogenannten robusten Einfachsatz, der dem heutigen 2,3-fachen Steigerungssatz in der GOÄ gegenüber dem EBM entspricht, würden bei einer Übernahme in die GOZ alle weiteren Steigerungsmöglichkeiten und auch die heute vielfach verwendete Analogberechnung stark eingeschränkt. Schon heute ist es Zahnärztinnen und Zahnärztinnen bei vielen Behandlungen nicht mehr möglich, mit einer Abrechnung des 2,3-fachen Satzes wirtschaftlich zu arbeiten, da dieser Satz in vielen Positionen sogar noch unterhalb des Satzes liegt, der für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten von den Krankenkassen bezahlt wird. Was wir akut brauchen, ist keine neue GOZ, sondern eine deutliche Erhöhung des Punktwertes – und zwar schnell. Der GOZ-Punktwert stagniert seit 36 Jahren, obwohl die Politik die gesetzliche Verpflichtung hätte, eine regelmäßige Erhöhung vorzunehmen. Die Kosten in den Praxen explodieren, die Gehälter müssen steigen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und die Leistungen aus dem gesetzlichen Katalog sind gegen die Gesundheitserfordernisse der Bevölkerung budgetiert. Ein weiteres Zuwarten würde viele Praxen vor das wirtschaftliche Aus führen.“ (Quelle: FVZD)
 

KZVWL: „Gesundheitsversorgungsschwächungsgesetz“

Der Entwurf des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes“ trage eher Züge eines „Gesundheitsversorgungsschwächungsgesetz“. So die scharfe Kritik der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) am aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Obwohl der Name des Gesetzes eine Stärkung der Gesundheitsversorgung suggeriere, würde das Gesetz nach Meinung der KZVWL de facto zu einer Schwächung führen.

Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, erklärt: „Der vorliegende Gesetzentwurf sollte eigentlich eine Stärkung der Gesundheitsversorgung bewirken, doch in der derzeitigen Form wird das Gesetz zum Gegenteil führen. Wir sehen uns mit einem Gesetz konfrontiert, das nicht nur versäumt, das finanziell angeschlagene Gesundheitssystem vor Abflüssen von Rendite an internationale Fremdinvestoren zu schützen, sondern auch die präventionsorientierte Therapie von Parodontitis vernachlässigt und keine finanziellen Mittel für die Versorgung von 30 Millionen Patientinnen und Patienten bereitstellt, die an dieser Volkskrankheit leiden.“

Der Gesetzentwurf sieht keine finanzielle Unterstützung für diese präventiven Maßnahmen vor, welche die Mundgesundheit der Deutschen nachhaltig verbessert, während gleichzeitig unnötige Bürokratie durch zusätzliche Überprüfungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingeführt wird. Dabei gibt es bereits etablierte und funktionierende Prüfungsmechanismen.

„Durch noch mehr Bürokratie und damit verbundene höhere Kosten kann man Gesundheitsversorgung nicht verbessern“, kommentiert Dr. Seib. „Es ist bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf keine langfristige Nachhaltigkeit bietet und lediglich den Weg für weitere Reformen ebnet.“ Die KZVWL ruft zu einer Überarbeitung des GVSG auf, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in Sachen Zahngesundheit angemessen berücksichtigt werden und eine nachhaltige, effektive Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. (Quelle: KZVWL)
 

Herzvorsorge als Kassenleistung – Zahnärzteschaft reagiert differenziert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die regelmäßige Herzvorsorge künftig zur Kassenleistung machen. Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ sehen vor, dass Krankenkassen künftig verpflichtet werden sollen, ihren Versicherten präventive Herzuntersuchungen zu ermöglichen. Es soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Mit mehr Vorsorge ließe sich die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich senken, so Lauterbach Mitte April auf „X“ und gegenüber „Bild am Sonntag“.

Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, begrüßt die bessere Vorsorgepläne für Herzpatienten. „Bei aller Zustimmung zu einer besseren Vorsorge ist es jedoch völlig unverständlich, warum der präventionsorientierte Ansatz der Zahnärztinnen und Zahnärzte gerade im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert worden ist. Die Früherkennung und Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis ist ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden“, so Tomppert.

Eine gute Parodontitisprävention habe einen entscheidend positiven Effekt auf die Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten. „Die Budgetierung verhindert daher die Präventionserfolge, die Herr Lauterbach sich durch sein neues Gesetz erhofft“, bekräftigt Tomppert. Daher ist es unerlässlich, dass gerade im Bereich der Parodontitisprävention und -therapie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. „Wir fordern daher erneut die vollständige Entbudgetierung zahnärztlicher Leistungen!“ (Quelle: tet/IZZ)
 

Stellungnahme der Konsensuskonferenz Implantologie (KK)

Die Konsensuskonferenz Implantologie (KK) gibt eine gemeinsame Stellungnahme zum Urteil des LG Berlin vom 6. Juni 2023 „Zweiteilige Keramikimplantate sind nicht der Schulmedizin zuzuordnen“ ab. Im Wortlaut der Stellungnahme der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) heißt es:
„Die Konsensuskonferenz Implantologie gibt folgende Stellungnahme ab: Auch zweiteilige Keramikimplantate erfüllen die Kriterien einer medizinisch notwendigen Heilmaßnahme, wenn im Rahmen der Implantat-Planung und Indikationsfindung dieselben Kriterien wie auch für Titanimplantate erfüllt sind.“

Zur Vorgeschichte: Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 24 O 184/21) entgegen der eingeholten sachverständigen Stellungnahme die medizinische Notwendigkeit der Versorgung mit zweiteiligen Implantaten nicht anerkannt. Anders das Landgericht Ulm (Urteil vom 28. Juli 2023, Az.: 3 O 75/22), das dem dortigen Sachverständigen folgend die medizinische Notwendigkeit bejaht hat. (Quelle: Konsensuskonferenz Implantologie)

 

GVSG: KZBV warnt vor erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung

ZA Martin Henges, Vorstandsvorsitzender der KZBV
ZA Martin Henges, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto; KZBV/Knoff
Das Ziel, die Versorgung vor Ort und den Zugang zu Präventionsleistungen zu verbessern, sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) klar verfehlt. Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV erklärt: „Mit dem Referentenentwurf des GVSG bleiben dringende versorgungspolitische Probleme weiterhin ungelöst – mit erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung.“

Trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Karl Lauterbach enthält der Entwurf keine Regulierung Medizinischer Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden, so die KZBV. Aktuelle versorgungspolitische Zahlen der KZBV belegten, dass iMVZ weiterhin keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten leisteten. So siedeln sich 79 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an. Hinzu kommt, dass mittlerweile fast jedes dritte MVZ in der Hand eines Investors ist. Die mit dieser Entwicklung einhergehenden erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung werden mit diesem Gesetzentwurf nicht wirkungsvoll eingedämmt. Hierfür wäre eine räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von iMVZ absolut unerlässlich. Die KZBV hat dazu aktuelle Zahlen und ein Positionspapier auf ihrer Website bereitgestellt.

Zudem werden nach wie vor keine Maßnahmen ergriffen, der Versorgung die finanziellen Mittel für dringend erforderliche zahnmedizinische Präventionsleistungen bereitzustellen. Das erschwere die nachhaltige Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis. „Die mit einer unbehandelten Parodontitis einhergehenden immens hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem wirken zudem einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegen, heißt es. (Quelle: KZBV)
 

Henry Schein: drei neuen Mitgliedern für das Executive Management Committee

Dem Executive Management Committee (EMC) von Henry Schein gehören jetzt Steve Boggan und Bianka Wilson, Co-CEOs der Global Oral Reconstruction Group (GORG), und Tom Popeck, CEO der Healthcare Specialties Group (HSG), an. Henry Schein, Inc. (NASDAQ: HSIC) ist der weltweit größte Anbieter von Gesundheitslösungen für niedergelassene Zahnärzte und Mediziner.

Die Global Oral Reconstruction Group (GORG) umfasst das Portfolio des Unternehmens an hochwertigen und preiswerten Implantatlinien sowie eine vollständige Palette an Biomaterialien. Dazu gehört unter anderem Biohorizons Camlog. HSG umfasst eine Reihe firmeneigener Produktionsmarken in den wachstumsstarken Märkten Endodontie, Kieferorthopädie und Orthopädie.

„Wir freuen uns, drei starke und bewährte Führungspersönlichkeiten im Henry Schein Executive Management Committee begrüßen zu dürfen", sagte Stanley Bergman, Chairman und Chief Executive Officer von Henry Schein, Inc. „Steve, Bianka und Tom haben Visionen und Engagement bewiesen, indem sie unsere Teams inspiriert und zu Spitzenleistungen in einem sich schnell verändernden globalen Gesundheitsmarkt geführt haben. Unser Führungsteam wird sehr von den zusätzlichen Perspektiven dieser erfahrenen Fachleute profitieren.“

Die Geschäftsbereiche GORG und HSG seien von zentraler Bedeutung für das Vorantreiben des strategischen Plans BOLD+1 des Unternehmens, insbesondere für den Aufbau wachstums- und margenstarker Spezialprodukte und Dienstleistungsangebote, die das Vertriebs-, Software- und Wertschöpfungsgeschäft ergänzen sollen. Das Unternehmen nutze diese Geschäftsbereiche, um die Beziehungen zu den Kunden zu erweitern und zu vertiefen.

Steve Boggan kam 2013 mit der Übernahme von BioHorizons zu Henry Schein, einem Start-up-Unternehmen, in das er 1995 eintrat und das er seit 1999 als Präsident und CEO leitet. Als Co-CEO von GORG wird Steve Boggan die kommerziellen Aktivitäten in Nord- und Südamerika und im Nahen Osten sowie das globale Marketing leiten.

Bianka Wilson kam 2018 nach einer erfolgreichen 25-jährigen Karriere im Finanz- und Beratungswesen zu Henry Schein. Bianka Wilson war als Chief Financial Officer von GORG tätig und wird als Co-CEO die Bereiche Strategie, Finanzen und Personalwesen sowie das Geschäft der Gruppe in Europa und APAC leiten.
Tom Popeck kam 2019 zu Henry Schein und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Vertriebsleitung und im allgemeinen Management, einschließlich umfangreicher Erfahrung im Medizinproduktesektor. Im Jahr 2023 wurde er zum Präsidenten der Healthcare Specialties Group von Henry Schein befördert. (Quelle: Henry Schein, Inc.)
 

GVSG: Gesundheitskioske und mehr Studienplätze raus

66 statt 102 Seiten: Seit 12. April kursiert ein neuer Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG, der deutlich gestrafft wurde. Zwei von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach besonders oft genannte und teure Projekte wurden offensichtlich gestrichen: Die Gesundheitskioske und die 5.000 neuen Medizinstudienplätze, auch die Gesundheitsregionen und die sogenannten Primärversorgungszentren finden sich nicht mehr. Weiterhin enthalten sind die Entbugetierung für die Hausärzte und die Geringfügigkeitsgrenzen für Regresse. Über die Gesundheitskioske werde noch verhandelt, erklärte der Minister in der Tagesschau (Bericht aus Berlin) vom 14. April 2024. (Quelle: Tagesschau, Ärztenachrichtendienst, Deutsches Ärzteblatt, GVSG-Entwurf)
 

Prof. Bilal Al-Nawas bei „Inside Universitätsmedizin Mainz – Wir sprechen über Medizin“

Im neuen Video-Format „Inside Universitätsmedizin Mainz“ – kurz „Inside UM“ –  interviewt der Vorstandsvorsitzende und Medizinische Vorstand, Prof. Ralf Kiesslich, Persönlichkeiten der Universitätsmedizin Mainz. Im Fokus steht der kollegiale Austausch zu Themen rund um die UM: die besondere medizinische Expertise, fachliche Schwerpunkte sowie die persönliche Faszination der Interviewgäste für ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld.

Premiere war am 31. Januar 2024. In der sechsten Folge stand Host Kiesslich mit Prof. Bilal Al-Nawas der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Universität Mainz Rede und Antwort. „Das Stichwort schmerzfreies Krankenhaus ist tatsächlich Realität und das wollen wir unseren Patientinnen und Patienten bieten“, sagt Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas mit Blick auf sein Fach, die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und die oft zitierte Angst vorm Zahnarzt. „Eine empathische Kommunikation und der Einsatz moderner Schmerztherapie sind dabei zentrale Bausteine.“ 
Im Interview schilder Al-Nawas sehr anschaulich die beeindruckenden Möglichkeiten, die Medizin heute bei der Rekonstruktion von schweren Gesichtsverletzungen bietet, warum der Neubau der Zahnklinik sein Herz höherschlagen lässt, und was chirurgische Disziplinen in der Erforschung neuer Materialien für Implantate verbindet. (Quelle: Universitätsmedizin Mainz)

Anhörung zu Unionsantrag zur Anpassung von GOZ und GOÄ verschoben

Zum Thema GOZ und immer noch „hängende“ Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat die oppositionelle Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag bereits im vergangenen Juli eine Initiative gestartet. Sie hat einen Antrag eingebracht „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“ (BT-Drucksache 20/7586).

Dieser sollte am 10. April 2024 in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses diskutiert werden. Zur Sitzung, die jetzt kurzfristig auf den 24. April verschoben wurde, zu der auch Vertreter der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer geladen sind, haben die Fraktionen der Ampel-Koalition drei namentlich benannte Sachverständige eingeladen. Die Sitzung, die nun ab 14.45 Uhr am Mittwoch, 24. April 2024, stattfinden soll, kann über die Internetseite des Deutschen Bundestags live im Internet verfolgt werden. Eine Aufzeichnung ist in der Regel einen Tag später verfügbar. (Quelle: QN)
 

FVDZ zum Weltgesundheitstag: „Die Politik handelt leichtfertig“

Der Weltgesundheitstag der WHO am 7. April stand in diesem Jahr unter dem Motto „My health, my right“. Das Recht auf Gesundheit wird als Grundrecht des Menschen proklamiert. Dazu gehört auch die Mundgesundheit, so der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Karies und Parodontitis sind eine zentrale Herausforderung für das Gesundheitssystem, auch weil sich Erkrankungen im Mundraum negativ auf die Allgemeingesundheit auswirken“, sagt Zahnarzt Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des FVDZ. Deshalb müsse unverzüglich die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2023 eingeführte Deckelung zahnärztlicher Leistungen rückgängig gemacht werden.

Zumal sich das Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das zurückliegende Jahr statt auf prognostizierte 17 Milliarden Euro nach vorläufigen Ergebnissen auf 1,9 Milliarden Euro belaufe. „Das zeigt, wie leichtfertig die Politik handelt und der zahnmedizinischen Versorgung Geld vorenthält, sodass dringend notwendige Therapien der Patientinnen und Patienten nicht durchgeführt werden können“, kritisiert Öttl.

Allein die Parodontitis-Neubehandlungsfälle seien durch das GKV-FinStG stark zurückgegangen. „Wurden 2022 etwa 120.000 pro Monat durchgeführt, waren es im Dezember 2023 etwa 77.500“, berichtet Öttl. Daraus sei aber nicht zu schlussfolgern, dass die Erkrankung rückläufig sei; in Deutschland seien mehr als 30 Millionen Menschen betroffen. „Mit der Entzündung des Zahnfleisches und des Kieferknochens steigt das Risiko für Schlaganfälle, koronare Herzkrankheiten, Frühgeburten und Diabetes, an dem elf Millionen Deutsche, Tendenz steigend, erkrankt sind“, erläutert der Zahnarzt.

Die Politik müsse endlich gegensteuern, zumal die zahnärztlichen Ausgaben an den Gesamtausgaben der GKV von rund 9 Prozent im Jahr 2000 auf nur noch 6,11 Prozent 2022 gesunken seien. „Die Zahlen belegen, dass gerade vom vertragszahnärztlichen Bereich kein finanzielles Risiko für die GKV ausgeht“, resümiert Öttl. (Quelle: FVDZ)


„Meine Gesundheit, mein Recht“ – Weltgesundheitstag der WHO 2024

Zum Weltgesundheitstag 2024 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO das Recht der Menschen auf Gesundheit und medizinische Versorgung herausgestellt. „Weltweit ist das Recht auf Gesundheit von Millionen Menschen zunehmend bedroht. Krankheiten und Katastrophen sind eine der Hauptursachen für Tod und Behinderung. Konflikte zerstören Leben, verursachen Tod, Schmerz, Hunger und psychisches Leid“, heißt es auf der Aktionsseite. „Die Verbrennung fossiler Brennstoffe treibt gleichzeitig die Klimakrise voran und nimmt uns das Recht, saubere Luft zu atmen, denn die Luftverschmutzung in Innenräumen und im Freien fordert alle fünf Sekunden ein Todesopfer.“

Der WHO-Rat für die Ökonomie der Gesundheit für alle habe festgestellt, dass mindestens 140 Länder Gesundheit als Menschenrecht in ihrer Verfassung anerkennen. Dennoch verabschiedeten die Länder keine Gesetze und setzten sie nicht in die Praxis um, um sicherzustellen, dass ihre Bevölkerung das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten hat. „Dies unterstreicht die Tatsache, dass mindestens 4,5 Milliarden Menschen - mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung - im Jahr 2021 nicht vollständig durch grundlegende Gesundheitsdienste abgedeckt waren.“ Um diese Herausforderungen zu bewältigen, lautet das Thema des Weltgesundheitstages 2024 „Meine Gesundheit, mein Recht“.

Das diesjährige Thema sei gewählt worden, um das Recht aller Menschen überall auf Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten, Bildung und Informationen sowie zu sauberem Trinkwasser, sauberer Luft, guter Ernährung, gutem Wohnraum, menschenwürdigen Arbeits- und Umweltbedingungen und Freiheit von Diskriminierung zu fördern. (Quelle: WHO)
 

Bundeswehr: Eigener Sanitätsdienst wird aufgelöst, neues Unterstützungskommando

Mit der neuen Bundeswehrreform wird es keinen eigenen Organisationsbereich für den Sanitätsdienst mehr geben. Der Sanitätsdienst soll Teil des neuen Unterstützungsbereichs Bundeswehr werden. Das erklärte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius anlässlich der Präsentation des neuen Konzepts am 4. April 2024 in Berlin. Auch die Koordination zwischen militärischem und zivilem Bereich wird in das neue Unterstützungskommando (UstgKdoBw) integriert. Ärztliche und zahnärztliche Körperschaften und Fachgesellschaften hatten bei Bekanntwerden dieser Umstrukturierungspläne für den Erhalt des Sanitätsdienstes als eigenen Organisationseinheit plädiert und an den Minister geschrieben. Ihnen ging es auch um den engen Kontakt zwischen dem Sanitätsdienst und den zivilen Einrichtungen sowie die Koordination und Abstimmung in Krisensituationen (eine ausführliche Würdigung des Themas hat das „Deutsche Ärzteblatt“ aufbereitet). (Quelle: QN/BMVg)
 

KZVN: Budgetierung bringt flächendeckende Versorgung in Gefahr

Mit dem Inkrafttreten des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes“ (GVSG) sollen die von Hausärzten erbrachten Leistungen künftig wieder vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden. Bei anderen Arztgruppen führt die „Budgetierung“ nach wie vor zu Leistungsbegrenzung oder zu unvollständiger Bezahlung für erbrachte Leistungen. Es sei nicht erkennbar, weshalb die neuen und als gerecht empfundenen Regelungen nicht für alle anderen Arztgruppen – so auch für Zahnärzte – gelten sollen. Auch Zahnärzte hätten mit den Folgen der Inflation, massivem Personalmangel und zunehmender Bürokratie zu kämpfen. Die Beibehaltung der strikten Budgetierung mit einer nicht vollständigen Bezahlung aller erbrachten Leistungen führe zur Planungsunsicherheit in den Praxen, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen. Investitionen zur Praxisgründung in Höhe von rund einer halben Million Euro erforderten jedoch, wie in jedem anderen Wirtschaftsbetrieb, langfristige Planungssicherheit.

Hochrechnungen zeigen, dass sich bis 2030 die Zahl der Zahnärzte in Niedersachsen um bis zu 30 Prozent vermindern könnte. Daher fordert Dr. Jürgen Hadenfeldt als Vorsitzender des Vorstandes der KZVN: „Mit dem GVSG muss auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Gründen der Gleichbehandlung die Budgetierung insgesamt abgeschafft und somit mehr Planungssicherheit hergestellt werden. Andernfalls ist die flächendeckende Versorgung in Niedersachsen schon in naher Zukunft gefährdet. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen sind junge Zahnärztinnen und Zahnärzte kaum noch bereit, eine eigene Praxis zu gründen. Sie bevorzugen stattdessen zunehmend ein Angestelltenverhältnis. Und das vornehmlich in Ballungszentren und nicht im ländlichen Bereich. Hinzu kommt, dass ältere Kolleginnen und Kollegen eher in den Ruhestand gehen und keine Nachfolger finden.“

Die Politik muss jetzt die Weichen stellen, damit die gute und flächendeckende zahnärztliche Versorgung langfristig erhalten bleibt. Niemand soll später sagen können, dass man die Zusammenhänge nicht rechtzeitig erkannt habe. (Quelle: KZVN)
 

Unionsantrag: Debatte zu MDR am 11. April im Bundestag

Am 11. April 2024 steht im Bundestagsplenum erneut eine Debatte zur Sicherstellung der Medizinprodukte-Versorgung und den negativen Folgen der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) auf der Tagesordnung, so der BVMed. Grundlage ist ein Antrag der Unions-Fraktion, dessen Diskussion im Januar kurzfristig verschoben wurde.

Die Unionsfraktion hebt in ihrem Antrag die Bedeutung der MedTech-Branche hervor: Medizinprodukte leisteten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung und seien zugleich ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Um die Versorgung mit Medizinprodukten sicherzustellen, fordert die CDU/CSU eine Weiterentwicklung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Darunter: die Abschaffung der fünfjährigen Rezertifizierung insbesondere für Produktklassen mit niedrigerem Risiko, die Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, ein Bürokratieabbau bei der technischen Dokumentation und mehr digitalisierte Prozesse, zeitnahe Sonderregelungen insbesondere für sogenannte Nischenprodukte sowie die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts auch im internationalen Vergleich.

Der Antrag der Fraktion (BT-Drucksache 20/9735) soll am 11. April 2024 im Bundestag diskutiert und anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. (Quelle: BVMed)
 

Formlabs ernennt Gregory Zerbib zum General Manager der EMEA-Region

Gregory Zerbib ist neuer General Manager der EMEA Region bei Formlabs. Bild: Formlabs
Gregory Zerbib ist neuer General Manager der EMEA Region bei Formlabs. Bild: Formlabs
Formlabs stellt den neuen General Manager für die EMEA-Region vor: Gregory Zerbib bringt als langjährige Führungskraft Erfahrung in den Bereichen B2B-Softwarelösungen, FinTech und Marketing in seine neue Position bei Formlabs ein. Seine berufliche Laufbahn führte ihn durch Unternehmen jeder Größe – vom selbst gegründeten Start-up bis zum internationalen Konzern. Zerbibs fundiertes Fachwissen und nachgewiesene Erfolgsbilanz wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, Formlabs in dieser Schlüsselregion zu führen und zu stärken, so das Unternehmen in einer Pressemeldung.

Mit seiner 20-jährigen Arbeitserfahrung ist Zerbib Experte für Marketing, Vertrieb und Geschäftsleitung in der Technologiebranche. Bei Google nahm er verschiedene leitende Positionen ein, darunter Head of Sales für Programmatic Solutions und Head of Sales für das AdExchange in EMEA und verschiedenen Wachstumsmärkten. Seit Januar besucht Gregory Zerbib verschiedene Formlabs-Teams, -Kunden und -Partner in ganz Europa, um die Zusammenarbeit mit persönlichen Gesprächen zu beginnen.
„Ich freue mich darauf, mit diesen inspirierenden Menschen dazu beizutragen, Formlabs in der EMEA-Region voranzubringen“, sagt Gregory Zerbib. „3-D-Druck hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Produkte herstellen und entwickeln, zu revolutionieren, und ich bin stolz darauf, Teil dieser spannenden Zukunft zu werden.“ „Wir freuen uns sehr, Gregory in unserem Team willkommen zu heißen. Seine vielseitige Erfahrung und Führungsqualitäten werden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unsere Präsenz in der EMEA-Region weiter auszubauen und unsere Mission voranzutreiben: die Werkzeuge zu entwickeln, die es jedem ermöglichen, seine Ideen zu verwirklichen“, sagt Nick Graham, Chief Revenue Officer bei Formlabs. (Quelle: Formlabs)
 

GVSG und Krankenhausreform: neue BMG-Papiere im Umlauf

Kurz vor Ostern wurden in Berlin zwei aktuellere Entwürfe zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und zur Krankenhausreform bekannt, die in die regierungsinterne Ressortabstimmung gingen. Im GSVG-Papier sind jetzt weitreichendere Neuregelungen für die Hausärzte enthalten, wie sie Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach nach dem Krisengipfel mit der Ärzteschaft Anfang Januar 2024 angekündigt hatte. Ebenso sind die 5.000 neuen Medizinstudienplätze und die dafür nötige Finanzierung mit den Ländern enthalten. Es fehlen allerdings immer noch die ebenfalls lange angekündigten Regulierungen für Medizinische Versorgungszentren, insbesondere für die von Investoren geführten MVZ. Auch zum Streichen der Homöopathie aus dem GKV-Leistungskatalog findet sich noch nichts.

Vonseiten des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung kam direkt Kritik, da die meisten Maßnahmen aus GKV-Mitteln finanziert werden sollen. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbands, erklärte: „Dieser Gesetzesentwurf ist vor allem ein Ausgabensteigerungsgesetz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt nur wenig Licht bei viel Schatten. Ein echter Lichtblick für die Versicherten sind die Ansätze zur konkreten Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Hierzu zählen Anreize und Vorgaben zum Beispiel hinsichtlich der besseren Erreichbarkeit der Praxen, der bedarfsgerechten Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten oder auch die konsequente Nutzung digitaler Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte.“

Stoff-Ahnis kritisierte: „Die Finanzierung der Schulen und Universitäten ist eine Kernaufgabe des Staates, die bei neuen Medizinstudienplätzen aber künftig zu zwei Dritteln von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden soll. Auch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zahlen Steuern, damit der Staat seinen Aufgaben nachkommen kann. Wenn sie jetzt auch noch Studienplätze finanzieren müssten, müssten sie doppelt zahlen. Was kommt als nächstes auf die Beitragszahlenden zu?“ Auch die Entbudgetierung für die Hausärzte („Mehr Geld ist nicht gleich bessere Versorgung“) und die Finanzierung der prinzipiell zu begrüßenden Gesundheitskioske über die Beitragszahler wird kritisiert. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/GKV-SV)
 

Mehr als 6.500 Verträge mit Pflegeheimen

Ende 2022 lag die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge nach Paragraf 119 b Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) bei 6.533 und damit trotz der Einschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Situation um rund 350 höher als ein Jahr zuvor. „Dies zeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen zu schließen, in verstärktem Maße nutzen und vulnerable Gruppen bestmöglich versorgen“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Sie verweist erneut darauf, dass von Investoren betriebene Medizinische Versorgungszentren in diesem Bereich kaum einen Beitrag zur Patientenversorgung leisteten. (Quelle: KZBV)
 

Weniger Arbeitszeit und mehr Geld für Ärzte an Kliniken

Der Marburger Bund (MB) und die Tarifvereinigung der Länder (TdL) haben sich Ende März 2023 im Tarifstreit mit „schwierigen Kompromissen“ geeinigt, so der MB. Die nun vorliegende Tarifeinigung weise zwar „gegenüber unseren Forderungen einige schwerwiegende Einschränkungen auf. Die inzwischen über Jahre aufgebaute Entgeltkluft zu anderen Tarifbereichen, die auch und gerade in der unterschiedlichen Wochenarbeitszeit begründet ist, kann allerdings endlich geschlossen werden“, so der MB. „Die Chance, als erster Tarifbereich mit uns eine Neuregelung zur Schichtarbeit zu vereinbaren, hat die TdL durch ihre beharrliche Weigerung verspielt. Unabhängig davon konnten dennoch einige wichtige weitere Regelungen aufgenommen werden.“

So gibt es bei Entgelt 4 Prozent mehr zum 1. April 2024, weitere 6 Prozent zum 1. Februar 2025. Die Arbeitszeit reduziert sich bei vollem Entgeltausgleich auf 40 Stunden pro Woche (aktuell 42 Stunden) ab 1. Januar 2026 mit gleichzeitig verschärfteren Regeln zur Dokumentation (nur noch elektronische Arbeitszeiterfassung) und Abrechnung. Die Geltung der Nachtarbeit wird von 20 bis 6 Uhr erweitert. Alle Verhandlungsergebnisse hat der MB auf seiner Website zusammengefasst. (Quelle: MB)
 

Kein Elterngeld mehr bei sehr hohen Einkommen

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neugestaltet. Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) zusammengestellt. (Quelle: BMFSJ)
 

Neue Fördermöglichkeiten für Azubis und berufliche Weiterqualifikation

Seit dem 1. April 2024 gibt es Änderungen bei der Ausbildungsgarantie, dem Weiterbildungsgesetz und dem sogenannten Qualifizierungsgeld. Sie sollen Arbeitnehmern und Unternehmen helfen, sich für neue berufliche Aufgaben zu qualifizieren und mit dem technischen Wandel Schritt zu halten. Zu den Maßnahmen gehören auch mögliche Förderungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung sowie mehr Unterstützung für Auszubildende, deren Ausbildungsstelle weiter von ihrem Wohnort entfernt liegt. Einen Überblick der neuen Unterstützungen und Links zu weiterführenden Informationen hat die Bundesregierung zusammengestellt. (Quelle: Bundesregierung)
 

Eigener Gesundheitsausschuss im Europaparlament gefordert

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Das BVMed-Positionspapier zur Europawahl kann auf der Internetseite des Verbands heruntergeladen werden. (Quelle: BVMed)
 

KZVB fordert Entbudgetierung auch für Zahnärzte

Medienberichten zufolge will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit seinem „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“ (GVSG) die von Hausärzten erbrachten Leistungen künftig vollumfänglich vergüten. Zudem soll eine jährliche Versorgungspauschale eingeführt werden. Damit würden bei den Hausärzten Budgetdeckel komplett abgeschafft. Die meisten zahnmedizinischen Leistungen unterliegen in der <<gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen weiterhin einer strikten Budgetierung.

Altersstruktur der niedergelassenen Zahnärzte in Bayern
Altersstruktur der niedergelassenen Zahnärzte in Bayern
(c) KZVB
Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott als Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigunge Bayerns (KZVB): „Mit dem GVSG muss auch im Bereich der Zahnmedizin die Budgetierung abgeschafft werden. Das ist nicht nur ein Gebot der Gleichbehandlung, sondern elementar für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist kaum noch ein junger Kollege oder eine Kollegin dazu bereit, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Fast ein Viertel der Zahnärzte in Bayern ist jedoch über 60 und wird in den kommenden fünf Jahren das Ruhestandsalter erreichen. Schon heute schließen viele Praxen im ländlichen Raum ohne einen Nachfolger. Das Praxissterben hat also bereits begonnen und lässt sich nur noch stoppen, wenn der Nachwuchs wieder Rechts- und Planungssicherheit bekommt. Eine wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung ist Teil der Daseinsfürsorge und gerade in einem Flächenstaat wie Bayern wichtig. Immobile und ältere Patienten können nicht 30 Kilometer und mehr in die nächste größere Stadt fahren, wenn sie Zahnschmerzen haben. Wenn Herr Lauterbach die Zahnärzte in seinem Gesetz vergisst, werden in den kommenden fünf Jahren über Jahrzehnte gewachsene Versorgungsstrukturen zusammenbrechen.“ (Quelle: KZVB)

 

Zahntechnik plus 2024

Die Themenwelt „Moderne Technologien zwischen Faszination und Wirklichkeit“ (Zahntechnik plus 2024 – Branchentreff mit umfassendem Programm) ist Teil des umfangreichen Kongressprogramms der Zahntechnik plus 2024, die vom 3. bis 4. Mai 2024 im Congress Center Leipzig stattfindet. Mit fünf parallel verlaufenden Programmsäulen und insgesamt mehr als 60 Vorträgen möchte der Kongress eine besondere Vielfalt bieten und den Teilnehmern eine individuelle Fortbildung ermöglichen.

Die Kongressteilnehmer können je nach Interesse aus drei verschiedenen Themenwelten, dem Expertise-Kongress der Fachgesellschaft für Zahntechnik (FZT e.V.), Ausstellervorträgen und Workshops sowie einem eigenen Tagesprogramm für Auszubildende wählen. (Quelle: Leipziger Messe GmbH)

Bibliografía: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Team Zahntechnik

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