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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2020

Kurzarbeitergeld: Bescheide unter Bezug auf Rettungsschirm „rechtsfehlerhaft“

Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben in einem Rundschreiben auf die Verunsicherung beim Thema Kurzarbeitergeld reagiert. In einem Eintrag auf der Facebookseite der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe heißt es: „Es sind uns Fälle bekannt geworden, nach denen Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe das Corona-bedingte Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Begründung verweigert worden ist, dass Vertrags(zahn)ärzten, bzw. ihren angestellten Mitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zustehe, weil sie gemäß Paragraf 87 a Abs. 3b SGB V Mittel aus dem Rettungsschirm für Vertragsärzte erhalten, beziehungsweise in Kürze erhalten würden.

Diese Bescheide sind rechtsfehlerhaft, da der Rettungsschirm für Ärzte und nicht für Zahnärzte gilt und der zitierte Paragraf Zahnärzte überhaupt nicht vorsieht.“ Weitere Informationen gibt es im Rundschreiben von ZÄK WL und KZVWL. (Quelle: ZÄK WL/KZVWL)

Telefonische Krankschreibung bis 18. Mai verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 29. April 2020 die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 4. Mai 2020 ausgelaufen. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden. (Quelle: G-BA)

KBV dankt Mitarbeiterinnen in den Arztpraxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dankt mit einer Posteraktion den Mitarbeiter*innen in den ambulanten Arztpraxen für ihre Arbeit nicht nur während der Corona-Epidemie.  Auf einem eigens erstellten Praxisposter würdigt der Vorstand die Arbeit der mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten, „die sich jeden Tag aufopferungsvoll um Patienten kümmern“. „Ob Pandemie oder nicht – als erste Kontaktperson sind Sie von größter Bedeutung für die Gesundheitsversorgung Deutschlands“, heißt es dort.

„Mit dem Poster und unserem Dankeschön wollen wir das besondere Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen würdigen und öffentlich herausstellen“, betonte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Denn neben Ärzten und Psychotherapeuten seien sie es, die auch in der Corona-Krise immer für die Patienten da sind. Das sei keine leichte Aufgabe.

„Sie machen einen hervorragenden Job“, lobte KBV-Vize-Chef Dr. Stephan Hofmeister und ergänzte: „Und das machen Sie, obwohl Sie vielleicht selbst von Kita- oder Schul-Schließung betroffen sind oder einer Risikogruppe angehören.“ Dafür zollen wir Ihnen unseren Respekt, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. (Quelle: KBV)

FVDZ fordert Spahn auf, echten Schutzschirm für Zahnärzte zu schaffen

Der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), ZA Harald Schrader, hat sich in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Er fordert Spahn auf, nicht vor der SPD einzuknicken und in der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eine echte finanzielle Entlastung für die Zahnärzte zu schaffen: „Sehr geehrter Herr Spahn, wenn Sie in sonnigen Zeiten die Zahnärzte als vorbildlich loben, dann vergessen Sie bitte nicht, ihnen bei Regen und Hagel den Schirm aufzuspannen.“ Es stehe hier „mehr auf dem Spiel als ein finanzieller Ausgleich für Einnahmeausfälle von Zahnärzten. Es steht auch mehr auf dem Spiel als die Arbeitsplätze von 350.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Zahnarztpraxen. In dieser Krise – und mit dem Aufspannen des Schutzschirms oder dem Zusammenklappen – geht es darum, für die Patientinnen und Patienten in diesem Land bewährte zahnärztliche Versorgungsstrukturen über den Tag hinaus zu erhalten“, so Schrader. Ohne einen Schutzschirm werde der Erosion der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Zahnärzte blitzartig Vorschub geleistet. Ein Darlehen, das in den nächsten zwei Jahren zurückzuzahlen wäre, helfe da den wenigsten weiter, weder den bereits etablierten Praxen und schon gar nicht Praxisgründer. Profiteure einer solchen Entwicklung könnten am Ende die Fremdinvestoren sein, über deren Verhalten zu Beginn der Krise sich Schrader ebenfalls deutlich äußert.

Schrader weiter: „Mit der Berücksichtigung der Zahnärzte in der Schutzverordnung wäre zumindest ein Schritt getan, um die Versorgungslandschaft zu erhalten. Es wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, die wie andere ärztliche Fachgruppen für ihre Patienten da sind, dass sie in dieser beispiellosen Krise nicht vollständig vergessen wurden.“ (Quelle: FVDZ)

Kammern und KZVen: Zahnarztbesuche wichtig und möglich

Zahlreiche Zahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen informieren jetzt die Öffentlichkeit und die Patienten über die Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlungen und die hohen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Doch Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist bei uns täglich gelebte Vorsorge. Daher brauchen Patienten keine Bedenken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht“, erklärt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Patienten sollten geplante Termine auch für PZR und UPT nicht einfach absagen, sondern dazu Rücksprache mit dem Zahnarzt halten, so Brandt.

„Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen“, informieren auch die Körperschaften in Bayern. Mit Lockerungen der Pandemiebeschränkungen wie dem wieder möglichen Schulbesuch und der Öffnung von Geschäften sehe man keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. „Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden“, so die Bayern. (Quellen: ZÄKSH/KZVB)

Für Vertragsärzte grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld

Vertragsärztliche Praxen erhalten nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Die Ausgleichzahlungen wirkten wie eine Betriebsausfallversicherung, sodass die erforderlichen wirtschaftlichen Gründe für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld fehlten, heißt es in der internen Anweisung der Behörde. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe folglich nicht.

Verluste aus privatärztlicher Tätigkeit: Sollte eine Praxis aufgrund von ausbleibenden Patienten mit einer privaten Krankenversicherung existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, kommt Kurzarbeitergeld grundsätzlich in Betracht. Die Einnahmeausfälle aus der privaten Krankenversicherung werden nicht durch den GKV-Schutzschirm kompensiert. „Der Arzt, der Kurzarbeitergeld aus diesem Grund für seine Mitarbeiter beantragen möchte, hat dies gegenüber dem Arbeitsamt deutlich zu machen. Ob eine Zahlung erfolgt, liegt in der Entscheidung der Behörde“, so die KBV.

Inzwischen melden auch Zahnärzte, dass die Arbeitsagenturen Anträge auf Kurzarbeitergeld für Zahnarztpraxen mit Verweis auf diese Anweisung und einen „Schutzschirm“ ablehnen. Dafür gibt es aber derzeit keine Grundlage, da es bislang keinen finanziellen Schutzschirm für Vertragszahnarztpraxen gibt. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Verordnung dazu befindet sich noch in der Ressort-Abstimmung und die Regelungen werden anders sein als diejenigen für die Vertragsärzte im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz. (Quellen: KBV/QN)

ZÄK Westfalen-Lippe: Termine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen:

Auch in Zeiten der Corona-Epidemie müssen notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt werden. Der Besuch beim Zahnarzt kann nicht beliebig hinausgeschoben werden. Darauf weist Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) hin.

„Verschieben Sie bitte nicht Ihren routinemäßigen Besuch beim Zahnarzt, lassen Sie Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch nicht im Stich. Wir Zahnärzte sehen bereits die Folgen: Nicht nur zahnmedizinische Schäden treten über kurz oder lang ein, wenn notwendige Behandlungen oder regelmäßige Präventionsmaßnahmen unterbleiben, auch Herzkreislauf-, Nieren – und Lungenerkrankungen, sowie Diabetes können unmittelbar negativ beeinflusst werden. Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem. Und darauf kommt es mehr denn je an“, so Rieckesmann.

Zahnärzte seien Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz. „Kein Patient muss befürchten, er könne sich beim Zahnarzt mit Corona infizieren. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. In allen Zahnarztpraxen werden die Abstandsregeln eingehalten, die Patienten nach Möglichkeit einzeln einbestellt und räumlich getrennt. Mit diesen Maßnahmen ist für den Patienten ein in jeder Weise gesicherter Ablauf möglich“, so die ZÄKWL. (Quelle: ZÄKWL)

VDZI stellt Informationsschrift zur Hygiene zusammen

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat aktuell für Zahntechniker eine Informationsschrift zum Thema Hygiene/SARS-CoV-2/Covid-19 für das zahntechnische Labor zusammengestellt. Die Ausarbeitung umfasst alle rechtlichen Vorgaben und aktuellen Empfehlungen zu diesem Thema. (Quelle: VDZI)

Europaparlament und Rat stimmen MDR-Verschiebung zu

Der Geltungsbeginn der Medical Device Regulation wird um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Das Europäische Parlament und der Rat haben den Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung über Medizinprodukte um ein Jahr am 22. April 2020 angenommen. Dies werde es allen wichtigen Akteuren – Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsbeteiligten – ermöglichen, der Bekämpfung der derzeitigen Coronavirus-Pandemie Vorrang einzuräumen, da ihnen bei der Zeitplanung für die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen auf dem Weg der Mitgliedstaaten zurück in die Normalität eine Schlüsselposition zukommt, so die EU-Kommission. Parlament und Rat hatten den Vorschlag in Rekordzeit zugestimmt.

Die aktuelle Lage habe gravierende Folgen für die unterschiedlichen Bereiche, die unter die Verordnung über Medizinprodukte fallen. „Höchstwahrscheinlich wäre es den Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen, Wirtschaftsbeteiligten und anderen maßgeblichen Akteuren nicht möglich gewesen, die Verordnung ab dem vorgesehenen Geltungsbeginn am 26. Mai 2020 durchzuführen und anzuwenden“, so die EU-Kommission.

Die Kommission verabschiedete den Vorschlag am 3. April 2020, worauf am 17. April die Billigung des Europäischen Parlaments folgte. Zuletzt hat der Rat am 22. April für die Annahme des Vorschlags gestimmt, sodass dieser nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird. (Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission)

Corona-Pandemie: Atemwegs-Krankschreibungen um 120 Prozent gestiegen

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Atemwegserkrankungen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer hervor. Während in der 13. Kalenderwoche (24. bis 30. März) des vergangenen Jahres rund 67.000 bei der Kasse versicherte Arbeitnehmer krankgeschrieben waren, waren es in der 13. Kalenderwoche (22. bis 28. März) des Jahres 2020 rund 150.000 Personen. Dies entspreche einem Zuwachs um mehr als 120 Prozent. Dabei war mit mehr als 5.500 Betroffenen tatsächlich nicht einmal jeder 25. davon an Covid-19 erkrankt. „Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Krankschreibungen der Arbeitnehmer. Sinnvollerweise bleiben die Menschen mit Atemwegserkrankungen jetzt eher zu Hause. Begünstigt wird dieser Effekt durch die vereinfachte telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege“, sagt der Leiter des Bereichs Controlling bei der Barmer, Uwe Repschläger. Die Menschen seien offensichtlich deutlich vorsichtiger geworden, um ihre Kollegen nicht anzustecken. (Quelle: Barmer)

Covid-19-App: Keine zentrale Datenspeicherung

Spezielle Corona-Apps für Smartphones gelten als ein wichtiger Teil für die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Nutzung solcher Apps angekündigt, allerdings werde es noch einige Wochen dauern, bis eine Lösung zur Verfügung steht. Strittig war vor bislang vor allem die Frage, ob die Daten der Apps zentral zusammengeführt und gespeichert werden sollen. Dies war zunächst von der Bundesregierung so gewünscht – von Datenschutzexperten kam dazu aber deutlicher Widerstand. Jetzt wird die Bundesregierung einer dezentralen Datenspeicherung zustimmen, teilte Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun am Wochenende mit. (Quelle: Spiegel)

DAHZ erstellt Leitfaden zum Risikomanagement bei Sars-CoV-2/Covid-19

Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am 19. April 2020 eine eigene Stellungnahme zum Risikomanagement bezüglich Sars-CoV-2/Covid-19 in Zahnarztpraxen veröffentlicht. Sie fasst kurz und knapp die aktuellen Empfehlungen zum Patienten-, Personal- und Hygienemanagement für die Zahnarztpraxis zusammen. (Quelle: DAHZ)

Sylter Woche 2020 ist abgesagt

Die Sylter Woche wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Da die schleswig-holsteinische Landesregierung mit aktueller Verordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus alle öffentlichen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 verboten hat, sagt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihren für Ende Mai geplanten Fortbildungskongress ab. Das Verlegen auf einen späteren Zeitpunkt sei wegen der kaum einzuschätzenden Entwicklungen nicht möglich.

„Gerne hätten wir den Teilnehmern unseren Schwerpunkt Zahnmedizin trifft Medizin in über 20 Vorträgen und mehr als drei Dutzend Seminaren präsentiert. Doch sowohl die Vorgaben der Landesregierung als auch unser Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Teilnehmern aus zahlreichen Ländern lassen ein Stattfinden unseres Fortbildungskongresses in diesem Jahr nicht zu“, erklärte Kongressleiter Dr. Andreas Sporbeck, Vorstand Fort- und Weiterbildung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

„Überdies wären die Referenten aus mehreren Bundesländern und dem europäischen Ausland angereist. Auch das ist in Zeiten der Corona-Pandemie entweder mit gesundheitlichen Risiken verbunden oder rein rechtlich nicht möglich.“

Alle Referenten, Aussteller der Dental-Ausstellung sowie Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Teilnahme an der 62. Sylter Woche zugesagt hatten, werden informiert. Die 63. Sylter Woche ist vom 17. bis 21. Mai 2021 geplant. Schwerpunktthema: „Funktion und Dysfunktion“. (Quelle: ZÄK Schleswig-Holstein/Sylter Woche)

Oral Reconstruction Global Symposium 2020 abgesagt

Die Oral Reconstruction (OR) Foundation hat final das Oral Reconstruction Global Symposium 2020 abgesagt, das vom 30. April bis 2. Mai 2020 in New York City stattfinden sollte. „Nach sorgfältiger Prüfung haben wir beschlossen, das Globale Symposium 2020 abzusagen“, sagte Dr. Alex Schär, Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Verwaltungsrates der Oral Reconstruction Foundation. „Die OR Foundation freute sich auf ihr globales Symposium und auf ein Treffen mit Fachleuten aus der ganzen Welt. Angesichts der Unsicherheiten, die COVID-19 in einem Jahr noch haben könnte, schien es jedoch nicht machbar, unsere Pläne fortzusetzen. Infolgedessen haben wir beschlossen, das Symposium auf 2022 zu verschieben. “ Aktualisierte Informationen unter: www.orfoundation.org/globalsymposium. (Quelle: Oral Reconstruction Foundation)

Paul-Ehrlich-Institut genehmigt ersten Impfstoff-Test in Deutschland

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat die erste klinische Prüfung eines Impfstoffs gegen COVID-19 in Deutschland genehmigt. Die Genehmigung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Bewertung des potenziellen Nutzen-Risiko-Profils des Impfstoffkandidaten. Durch eine intensive wissenschaftliche Beratung des Arzneimittelentwicklers BioNTech im Vorfeld konnte das Paul-Ehrlich-Institut das Verfahren in vier Tagen abschließen. Die Erprobung von Impfstoffkandidaten am Menschen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu sicheren und wirksamen Impfstoffen gegen Covid-19 für die Bevölkerung in Deutschland und darüber hinaus.

Bei dem Impfstoffkandidaten des Mainzer Biotechnologieunternehmens BioNTech handelt es sich um einen sogenannten RNA-Impfstoff, der die genetische Information für den Bau des sogenannten Spikeproteins des CoV-2 oder Teilen davon in Form der Ribonukleinsäure (RNA) enthält. Im genehmigten ersten Teil der klinischen Prüfung werden 200 gesunde Probanden im Alter von 18 bis 55 Jahren mit jeweils einer von mehreren gering modifizierten Impfstoffvarianten geimpft. Nach einer Wartezeit zur Beobachtung der Geimpften werden im zweiten Teil der klinischen Prüfung weitere Probanden der gleichen Altersspanne geimpft. Der zusätzliche Einschluss von Probanden mit erhöhtem Infektionsrisiko oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ist im zweiten Teil der klinischen Prüfung vorgesehen, für die vorab weitere Studiendaten eingereicht werden müssen. (Quelle: PEI)

FDP-Fraktion fordert Schutzschirm wie bei Ärzten

Die Bundestagsfraktion der FDP hat am 21. April 2020 einen Antrag ihres Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg beschlossen, in dem die jetzt per Verordnung angekündigten Maßnahmen für Zahnärzte und Heilmittelerbringer als unzureichend bewertet werden. Auch müssten die im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz für die Berechnung herangezogenen Paragrafen 87a Absatz 3a und 87b Absatz 2 SGB V nachgeschärft werden.

Die FDP-Fraktion fordert daher von der Bundesregierung, bis zum 30. April 2020 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der analog zum Artikel 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes alle weiteren betroffenen Leistungserbringer im Gesundheitssystem für finanzielle Hilfen aus Mitteln der GKV berücksichtigt, wie etwa Heilmittelerbringer, Hebammen und Zahnärzte; und der für die Berechnung einer Honorarminderung und einer damit verbundenen Ausgleichszahlung im Falle eines Großschadenereignisses neben der Fallzahl auch den durchschnittlichen Fallwert berücksichtigt.

Schinnenburg hatte bereits nach der Ankündigung des Schutzschirms die von Spahn in Aussicht gestellte Unterstützung für Zahnärzte als zu gering bemessen kritisiert und im Interview mit Quintessence News eine Gleichbehandlung mit den Ärzten gefordert. Am Ende würden Zahnärzten nach dem bisherigen Vorschlag nur 15 Prozent der zu erwartenden Gesamt-Umsatzausfälle ersetzt. Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäden etc.) erhielten nur eine Einmalzahlung in Höhe von 40 % des Umsatzes des 4. Quartals 2019. „Diese Zahlung reicht spätestens ab Juli 2020 nicht mehr aus“, so Schinnenburg, und Hebammen würden gar nicht berücksichtigt.

Deshalb fordere die FDP, die genannten drei Berufsgruppen genauso zu behandeln wie die Ärzte, denen 90 Prozent des Vorjahresumsatzes garantiert wird. Es sei nicht einzusehen, warum zum Beispiel HNO-Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten unterschiedlich behandelt werden, so Schinnenburg. (Quelle: Dr. Wieland Schinnenburg, MdB)

Erhebliche Honorareinbrüche bei privatärztlichen Leistungen

Erste Auswertungen des PVS-Verbands zeigen: Infolge der COVID-19-Pandemie brechen die Honorare für privatärztliche Behandlungen erheblich ein. Die niedergelassenen Ärzte verzeichnen in der letzten Märzwoche verglichen mit dem Vorjahreszeitraum Umsatzrückgänge je nach Fachrichtung zwischen 35 und 70 Prozent.

„Aus den uns vorliegenden Zahlen können wir einen klaren Trend erkennen“, fasst Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied des PVS Verbandsvorstands, die jetzt vorliegenden Ergebnisse zusammen. „Die Umsätze aus der Behandlung von Privatpatienten sind bei allen niedergelassenen Ärzten stark rückläufig. Bei den Ärzten für Allgemeinmedizin sehen wir bisher Honorarverluste von durchschnittlich rund 35 Prozent, schwerer noch trifft es die Fachärzte. Bei den Orthopäden liegen die Honorarverluste bei etwa 50 Prozent, bei den HNO-Ärzten bei etwa 60 Prozent, bei den Augenärzten sind sie sogar noch etwas höher.“

Der PVS Verband werde die Entwicklung weiter mit großer Sorgfalt beobachten, denn die privatärztlichen Honorarumsätze sind entscheidend für den Fortbestand der Praxen und damit für die ambulante Versorgungsstruktur. In seiner Studie „Experiment Bürgerversicherung. Bedrohung der medizinischen Infrastruktur“ hatte der PVS-Verband die Bedeutung der Erlöse aus privatärztlichen Behandlungen für die unterschiedlichen Arztgruppen zuletzt im Jahr 2017 herausgearbeitet. Im Schnitt erwirtschaften die niedergelassenen Ärzte rund ein Viertel ihrer Gesamteinnahmen mit privatärztlichen Leistungen. Bei den Orthopäden machen diese Erlöse rund 40 Prozent der Praxiseinnahmen aus, bei HNO-Ärzten und Augenärzten sind es mehr als ein Drittel der Gesamteinnahmen, die letztlich für die ärztliche Versorgung der Patienten, also auch Kassenpatienten, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zu den Honorareinbußen bei Zahnärzten können man im Augenblick noch keine Aussagen treffen, so die stellvertretende Geschäftsführerin Ulrike Scholderer auf Nachfrage. Man hoffe, aussagekräftige Zahlen bis Mitte Mai erheben und auswerten zu können. (Quelle: PVS-Verband)

Bundesregierung plant weitere Corona-Maßnahmen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen weiteren Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem unter anderem die Testung auf Infektionen mit SARS-CoV-2 drastisch ausgeweitet und die Meldepflichten verschärft werden sollen. Damit sollen mehr Daten zur Pandemie erhoben werden. Der Entwuf, mit dem Änderungen unter anderem am Infektionsschutzgesetz, dem Versicherungsgesetz weiteren Gesetzen vorgenommen werden sollen, sieht auch vor, dass Privatversicherte, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit Rückkehrrecht zum alten Tarif zeitweise in einen günstigeren Versicherungstarif wechseln können. Außerdem sollen die Gesundheitsämter gestärkt werden. Das Paket soll kommende Woche im Bundeskabinett abgesegnet und dann ins Parlament eingebracht werden. Ziel ist ein Inkrafttreten Ende Mai. (Quelle: ÄrzteZeitung/QN)

BZÄK aktualisiert Informationen zu Risikomanagement und FAQ

Die Bundeszahnärztekammer hat neue Unterlagen erstellt und Änderungen auf der BZÄK-Website zum Coronavirus (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen:

DG Paro kommt nach Hause: Webinar-Fortbildungsreihe

Auch in der aktuellen Pandemie-Situation bietet die DG Paro die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Die DG PARO kommt im Webinar-Format mit Themen aus der Parodontologie und Implantologie nach Hause, Fortbildungspunkte inklusive.

Den Auftakt der Webinar-Reihe machte am 15. April 2020 Dr. Otto Zuhr. Bis Ende Juni werden zweimal wöchentlich, mittwochs und sonntags, hochkarätige nationale und internationale Referenten zu Themen aus der Parodontologie und Implantologie ihre Fortbildungen kostenlos für DG Paro-Mitglieder online abhalten.

Das neue Format biete auch trotz der großen Teilnehmerzahl die Möglichkeit, sehr unkompliziert über die Chatfunktion direkt an den Referenten Fragen zu stellen oder über eine Live-Sprachzuschaltung Sachverhalte im Detail mit ihm zu diskutieren. Diese Möglichkeiten seien bei den ersten Webinaren intensiv genutzt worden. Die im Anschluss durchgeführte moderierte Fragerunde habe gezeigt, wie gut das Webinar-Format angenommen wurde.

Die Webinare finden bis zum 24. Juni 2020 immer mittwochs ab 17 Uhr und sonntags ab 18 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über einen Link, der per E-Mail an alle DG Paro-Mitglieder verschickt wird und auch im Mitgliederbereich der Homepage www.dgparo.de zu finden ist. Pro Webinar werden bis zu zwei Fortbildungspunkte vergeben. Informationen auf der Homepage und auf den Social-Media-Kanälen der Gesellschaft auf Facebook und Instagram. (Quelle: DG Paro)

IDZ-Studie: 70.000 Euro Gesamthygienekosten jährlich

Die Gesamthygienekosten in Zahnarztpraxen in Deutschland betrugen 2016 im Durchschnitt rund 70.000 Euro. Dabei ist das Verhältnis von Sach- zu Personalkosten 1:2. Das Spektrum je Praxisform reicht von durchschnittlich 65.000 Euro für Einzelpraxen bis zu 87.000 Euro für andere Praxisformen. Praxen in den neuen Bundesländern haben etwas geringere Gesamthygienekosten als Praxen in den alten Bundesländern. Das sind Ergebnisse der Studie von Nicolas Frenzel Baudisch „Hygienekosten in der Zahnarztpraxis“, die jetzt in der Materialienreihe des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) erschienen ist. Der Ausarbeitung liegt unter anderem eine umfangreiche Erhebung zu den Hygienekosten in den Praxen zugrunde. Die Veröffentlichung ist gerade in den aktuellen Diskussionen zum Thema Hygiene besonders aufschlussreich und ermöglicht auch den Vergleich der eigenen Praxis mit den erhobenen Daten. Die Studie kann über den Deutschen Ärzteverlag bestellt werden. (Quelle: IDZ)

Dringend Hilfe für angestellte Zahntechniker*innen notwendig

Als Gesundheitshandwerker müssen die angestellten Zahntechniker*innen ebenfalls Unterstützung von der Politik erhalten. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufmerksam. „Wir begrüßen die angelaufenen Maßnahmen, die den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit ermöglichen, und das Corona-Sozialschutz-Paket, das auch Rettungsmaßnahmen für Zahnarztpraxen enthält. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum die Zahntechnik als Gesundheitshandwerk bis jetzt nicht berücksichtigt wurde“, sagt Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband.

Weil viele Zahnarztpraxen nur Notfallbehandlungen durchführen können, sei die Auftragslage im Zahntechnikerhandwerk nahezu komplett zurückgegangen. Dies habe zur Folge, dass die meisten der 49.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Zahntechniker*innen mittlerweile in Kurzarbeit sind, viele wurden sogar entlassen. Damit seien Arbeits- und Ausbildungsplätze in hohem Maße gefährdet. Neben der Ausweitung des Rettungsschirms auf diesen Teil des Gesundheitswesens gelte es, das Kurzarbeitergeld von staatlicher Seite zur erhöhen. Denn die Löhne im Zahntechnikerhandwerk sind durch immer wiederkehrende Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Ein bundesweiter Tarifvertrag für Zahntechniker*innen existiert nicht.

Nach der Pandemie sollte die Herstellung von Zahnersatz im Inland gefördert werden, um die wohnortnahe Versorgung der Patient*innen zu sichern. „Hier wünschen wir uns von der Politik klare Regelungen, auch um die Arbeitsplätze der angestellten Zahntechniker*innen sowie der Ausbildungsplätze in Deutschland zu schützen und letztlich das hochspezialisierte Wissen im Zahntechnikerhandwerk im eigenen Land zu halten“, so Krell. (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe)

ZÄK Nordrhein: Vorstand verzichtet auf Teil der Aufwandsentschädigungen

Präsidium und Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein unter dem neuen Präsidenten Dr. Ralf Hausweiler und Vize Dr. Thomas Heil haben ab dem 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 „einstimmig einen Teilverzicht auf die ihnen zustehenden Aufwandsentschädigungen erklärt, um sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung solidarisch zu zeigen und die Folgen der Pandemie für unser Haus abzumildern.“ Das teilen sie auf den Corona-Infoseiten auf der Homepage der Kammer mit.

Hintergrund ist, dass die Kammer wegen der behördlichen Anordnungen den Fortbildungsbetrieb im Karl-Häupl-Institut eingestellt hat und entsprechende Ausgaben, aber auch Aufgaben entfallen. „Mit einer regulären Wiederaufnahme des Fortbildungsbetriebes wird wahrscheinlich nicht vor September 2020 zu rechnen sein. Die Geschäftsführung war deshalb gezwungen am 8. April 2020 Kurzarbeit in einzelnen Abteilungen anzukündigen.“ (Quelle: ZÄK Nordrhein)

Neue Informationen für Zahnärzte rund um Corona-Virus

Die Bundeszahnärztekammer hat neue Unterlagen erstellt und Änderungen auf der BZÄK-Website zum Coronavirus (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist die neu erarbeitete Positionierung zur Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen.

Krankschreibungen bleiben telefonisch möglich

Krankschreibungen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt sollen vorerst weiter möglich bleiben. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. April 2020 mit. Er hatte am 17. April 2020 in Berlin beschlossen, dass die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden am 19. April 2020 nicht verlängert wird. Daraufhin war von vielen Seiten, vor allem von Hausärzten und ihren Mitarbeiterinnen, Proteste gekommen. Dies erhöhe das Infektionsrisiko in den Arztpraxen, hieß es.

Zur aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Bestätigung von Arbeitsunfähigkeit erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken: „Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann.“ (Quelle: G-BA)

DGAZ-Jahrestagung entfällt, Spezialistenprüfung mit längerer Antragsfrist

Die diesjährige 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), die für den 15. bis 28. Mai 2020 in Königstein geplant war, wird leider entfallen. Die Prüfung für den Spezialisten/in für Seniorenzahnmedizin wird trotz der Absage der Jahrestagung aufrechterhalten. Der Abgabetermin wird allerdings bis Mitte Mai 2020 verlängert. Nach Prüfung der Unterlagen werde für das Prüfungsjahr 2020 das weitere Vorgehen ohne Reisetätigkeit den Kandidaten und dem Vorsitzenden der Kommission besprochen. Die Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen bis zum 15. Mai 2020 bei der DGAZ einzureichen. (Quelle: DGAZ)

Sylter Symposium für Ästhetische Zahnmedizin und Dysgnathien im September 2020

Das 5. Sylter Symposium für Ästhetische Zahnmedizin und Dysgnathien der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ist aufgrund der Corona Krise vom Christi-Himmelfahrts-Wochenende 20. bis 23. Mai 2020 auf den 23. bis 26. September 2020 verlegt worden. Das teilte die DGÄZ in einem Newsletter kurz vor Ostern mit. Das angepasste Programm dazu werde es in Kürze geben. Anmeldung und weitere Informationen auf der Homepage: www.dgaez.de. (Quelle: DGÄZ)

Keine Zwangsverpflichtung von Gesundheitspersonal in NRW

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. April 2020 in dritter Lesung das Epidemie-Gesetz verabschiedet. Die von Ärzteverbänden und dem medizinischen Personal scharf kritisierte Zwangsverpflichtung von Gesundheitspersonal wurde aus dem Gesetz gestrichen, jetzt wird ein Freiwilligen-Register eingerichtet. Zudem wurde eine „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt, dies gilt vorerst für zwei Monate. (Quelle: Landtag NRW)

Trump stoppt Zahlungen an die WHO

Der Präsident der USA, Donald Trump, hat seinen Drohungen gegen die Weltgesundheitsorganisation wahr gemacht und die Zahlungen der USA eingestellt. Trump hatte der WHO vorgeworfen, sie habe es in der Corona-Pandemie „vermasselt“. Wie der Spiegel berichtet, sehen Kritiker darin ein taktisches Manöver des Präsidenten, um von den Versäumnissen seiner eigenen Regierung abzulenken. Trump hatte schon vor Ostern der WHO vorgeworfen, sie sei zu sehr auf China konzentriert. Die USA haben 2019 400 Millionen US-Dollar an die WHO gezahlt, so viel wie kein anderer Staat. (Quelle: Spiegel)

Unklare Wirkung des Klimas auf die weitere Verbreitung von SARS-CoV-2

Wissenschaftler sind sich noch nicht einig, ob das wärmere (und feuchtere) Wetter der Sommermonate die Verbreitung von SARS-CoV-2/Covid19 ähnlich wie bei Erkältungs- und Grippeviren stoppen könnte. Die Ärzte-Zeitung hat dazu die aktuellsten Modellrechnungen verglichen. Die besten Bedingungen für die Verbreitung liegen für das aktuelle Corona-Virus bei 9 Grad Celsius. Verschiedene Modellrechnungen legen nahe, dass sich die Verbreitung zum Beispiel in Mitteleuropa im Sommer, vor allem bei einem heißen Sommer, verlangsamen könnte, dafür aber in nördlicheren Regionen, die bislang weniger stark betroffen sind, beschleunigt würde. Relativ sicher scheint in den Modellrechnungen wohl nur, dass tropische und sehr heiße Regionen vom neuartigen Corona-Virus weitgehend verschont bleiben könnten. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Petition fordert Schutzschirm auch für Zahntechniker

In einer Petition fordert Marco Krause Mdt Dtg in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, auch die Zahntechniker unter einen Schutzschirm zu nehmen, da ihnen ohne Behandlungstätigkeit der Zahnärzte die Einnahmen zu 100 Prozent wegbrächen. Die finanziellen Hilfen sollen sofort und umfänglich auch auf Zahntechniker ausgeweitet werden. Zudem wird gefordert, nach Ende der Pandemie eine Neuordnung des Berufsbildes und Standes der Zahntechniker auf ein gesamteuropäisches Niveau zu veranlassen. (Quelle: Petition auf Change.org)

Zahntechniker richtet Offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister

German Bär, selbständiger Zahntechnikermeister in St. Augustin bei Bonn, Vorstandsmitglied der Zahntechniker-Innung Köln und Delegierter des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen, hat in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch einen Schutzschirm für die zahntechnischen Labore gefordert. „Die Zahntechnik ist ein Gesundheitsgewerk, das nicht ausweichen kann, das kein Kompensationsgeschäft beziehungsweise online Handel Essen außer Haus oder Straßenverkauf betreiben kann, es ist zu 100 Prozent von den Aufträgen der Zahnärzte abhängig“, so Bär. Vielfach suchten Patienten nur noch im Notfall den Zahnarzt auf oder seien Zahnärzte auf Notfallbehandlungen beschränkt. „Ohne Aufträge der Zahnärzte sind wir Zahntechniker zu 100 Prozent chancenlos, den Arbeitsausfall zu kompensieren. Durch das Zahnheilkundegesetz ist uns Zahntechnikern der Markt Zugang verwehrt. Wir bitten die Politik, ihre Verantwortung gegenüber den Firmen und Mitarbeitern der zahntechnischen Betriebe wahrzunehmen“, so Bär. Er befürchtet zudem, dass nach dem Ende der Corona-Pandemie Anbieter von Auslandszahnersatz wieder verstärkt auf den Markt drängen werden. „An dieser Stelle erwarten wir deutschen Zahntechniker von der Politik und den Krankenkassen, ein klares Statement für den Zahnersatz aus Deutschland.“

Eine politische Unterstützung und Stärkung des Zahntechnikerhandwerk sei ein unbedingtes Muss, um folgenden Generationen von jungen Kollegen und Auszubildenden eine Perspektive im Zahntechnikerhandwerk zu bieten. „Nur so kann die Versorgungssicherheit der Patienten auch in Zukunft gesichert werden.“ (Quelle: Offener Brief German Bär auf Facebook)

BZÄK startet erste Umfragen zu Auswirkungen der Corona-Krise

Die Bundeszahnärztekammer bittet alle Praxisinhaber, einen kurzen Fragebogen zur aktuellen Lage der Zahnarztpraxen auszufüllen, der auf der Homepage der BZÄK eingestellt ist. Bei dieser ersten Befragung geht es um die Veränderung des Arbeitsauskommens und der daraus folgenden Auswirkung auf die Beschäftigung in den Praxen. Dabei soll jeweils die Situation heute mit der Lage Anfang Februar verglichen werden. Hier geht es direkt zum Fragebogen, der sich ausschließlich an Zahnärzte richtet.

Parallel GOZ-Analyse: Da mit einer offenen Umfrage lediglich ein Stimmungsbild erreicht werden kann, findet parallel eine repräsentative Befragung der rund 3.000 Teilnehmer der GOZ-Analyse statt. Da die teilnehmenden Praxen zudem anonymisierte GOZ-Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen, lassen sich Veränderungen in der Leistungserbringung bzw. den Umsätzen gut aufzeigen und beziffern. Alle teilnehmenden Praxen sollen in den nächsten Monaten – je nach Entwicklung der Lage – mehrfach befragt werden. Zahnärzte, die mit ihren Praxen ebenfalls an der GOZ-Analyse teilnehmen möchten, finden hier nähere Informationen. (Quelle: BZÄK)

MFA und ZFA: Der blinde Fleck in der ambulanten Versorgung?

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vermisst in der aktuellen Corona-Krise – und nicht nur da – den Blick auf die Praxismitarbeiter*innen. „Die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung ist in ihrer Gesamtheit systemrelevant und leistet in der aktuellen Situation Außergewöhnliches, um die Kliniken zu entlasten. Allerdings erscheinen die dort beschäftigten mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) und 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) eher als blinder Fleck“, erklärt Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand. In einem Brief hat der erweiterte Bundesvorstand deshalb daran erinnert, dass MFA und ZFA die ersten Kontaktpersonen für alle Patientinnen und Patienten sind und dies täglich – ob Pandemie oder nicht. „Das heißt, sie sind auch jetzt gefordert, zu assistieren, zu organisieren, zu beruhigen und zu beraten“, so König weiter.

Mit Verweis auf die vielen wichtigen und den Arzt entlastenden Tätigkeiten einer MFA im Alltag heißt esin den Brief weiter: „Daher können unsere Berufsangehörigen und wir als ihre Interessenvertretung nicht nachvollziehen, warum nur Pflegekräfte und Notfallsanitäter in Bayern einen Sonderbonus als Anerkennung und Wertschätzung der besonderen Belastung in dieser Krise erhalten.“

Darüber hinaus sei es wichtig, bei den wirtschaftlichen Rettungsmaßnahmen grundsätzlich darüber nachzudenken, die durch die Pandemie bedingten Lohnausfälle besonders in den systemrelevanten, aber gering bezahlten Berufen auszugleichen. Das Kurzarbeitergeld sollte auf 80 Prozent angehoben werden, so der Verband, denn vor allem ZFA und Zahntechniker könnten mit dem Kurzarbeitergeld kaum leben. Es gelte, entsprechende Finanzierungen zu entwickeln und die Tarifbindung zu erhöhen.

Jetzt und nach der Pandemie brauche das Gesundheitswesen engagierte und motivierte Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte in der ambulanten Versorgung! Deshalb werden die Politikerinnen und Politiker aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Berufsangehörigen für ihre enormen Leistungen in der aktuellen Krise honoriert werden und sich nicht als blinder Fleck in der ambulanten Versorgung fühlen. „Im Rahmen der notwendigen Neubewertung von Berufen ist es daher dringend geboten, den Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten, aber auch den Tiermedizinischen Fachangestellten und Zahntechniker(inne)n wesentlich mehr Wertschätzung und Anerkennung zukommen zu lassen als das bis jetzt der Fall ist. Denn sie sind unverzichtbare Berufe im Gesundheitswesen.“ (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe)

Röntgenbilder: Wegfall der Forderung nach DICOM-Format Versand

Seit 1. Januar 2020 wäre die Weitergabe von digitalen Röntgenbildern im DICOM-Format auch für die Zahnmedizin vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat diese Forderung nun zurückgezogen, denn ältere Röntgengeräte lassen sich nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand umrüsten. Bei diesen bleibt die Bilderweitergabe in anderen Standardformaten (TIF, BMP) zulässig. Bei neueren Geräten ist die Weitergabe als DICOM-Datei zu bevorzugen, da so eine eindeutige Zuordnung der Aufnahmen (Praxis, Patient, Datum) möglich ist. Das teilt die Bundeszahnärztekammer in ihrem „Klartext“ mit.

Es bleibt die Verpflichtung aus Paragraf 114 Abs. 1 Nr. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), dass mit einer Übergangsfrist Röntgengeräte über eine Funktion verfügen müssen, die die zur Ermittlung der Exposition des Patienten erforderlichen Daten elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung nutzbar macht. Bei OPG/FRS- und DVT-Geräten ist diese Forderung bei Anwendung des DICOM-Formats meist gegeben. Für Tubusgeräte und ältere Geräte wird diese Forderung alsbald konkretisiert und mit einer Übergangsfrist bis März 2023 umzusetzen sein. (Quelle: BZÄK „Klartext“)

Patienteninformation zu Fluoridierung überarbeitet

Die gemeinsame Patienteninformation „Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe“ von Bundeszahnärztekammer und Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wurde überarbeitet. BZÄK und DGZMK machen darin auf die Bedeutung einer regelmäßigen Fluoridierung der Zähne zur Kariesprävention aufmerksam.

Zahnarztpraxis: auch Arbeitsplatz für 368.000 Menschen

386.000 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende gibt es insgesamt in den Zahnarztpraxen. Viele von ihnen bangen derzeit um ihren Arbeitsplatz. (Quelle: Statistisches Jahrbuch BZÄK 2019)

Hygieneleitfaden und Musterhygieneplan 2020

Ab sofort ist der Hygieneleitfaden 2020 des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) auf www.bzaek.de und www.dahz.org abrufbar. Die aktuelle Version wurde mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erstellt. Kammern und Fachgesellschaften können den Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben, wenn der Herausgeber DAHZ benannt wird.

Ebenfalls neu eingestellt ist der Musterhygieneplan 2020 von DAHZ und BZÄK. Auch eine Vergleichsfassung der vorgenommenen Änderungen steht bereit, damit vorhandene Pläne in der Praxis aktualisiert werden können.

BVAZ beschließt Aussetzung der Mitgliederbeträge

„Nahezu alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen werden in diesem Jahr deutliche Einnahmeverluste erleiden, die von den geplanten Hilfsmaßnahmen der Politik mit Sicherheit nicht ausgeglichen werden “, so Dr. Andreas Bien, Präsident des Berufsverbands der Allgemeinzahnärzte in Deutschland e.V. (BVAZ) aus Herzogenrath. „Zwar verharren unsere Mitgliedsbeiträge schon seit der Gründung stabil auf sehr niedrigem Niveau, aber in der jetzigen Lage hilft jede noch so kleine Maßnahme, die Praxisausgaben zu reduzieren.“ Spätestens jetzt mache sich die sparsame Haushaltspolitik und die rein ehrenamtliche Arbeit der Vorstandsmitglieder sehr deutlich bemerkbar. „Wir haben in den vergangenen Jahren ausreichend Rücklagen gebildet, um in einem solchen Krisenjahr unsere Verbandsarbeit auch ohne Mitgliedsbeiträge uneingeschränkt leisten zu können,“ so Bien.

Er appelliert an die Krankenkassen und die Politik, auch die Zahnärzteschaft und ihre Mitarbeiter*innen, die die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung unter extrem erschwerten Bedingungen aufrechterhalten, finanziell zu entschädigen und für die Versorgung mit dringend benötigten Schutzausrüstungen zu sorgen. „Ich rufe alle Verbände, Kammern und Körperschaften eindringlich dazu auf, ebenfalls ein Zeichen zu setzen, ihre immensen Rückstellungen anzugreifen, die Beitragsbelastung ihrer Mitglieder in diesem Jahr sehr deutlich zu reduzieren und die Gehälter der Funktionsträger auf Kurzarbeiter‐Niveau abzusenken.“ (Quelle: BVAZ)

Health AG: Unternehmensleitung erweitert

Die Health AG erweitert ihre Unternehmensleitung: Mit Wirkung zum 15. Februar 2020wurde Gerd Adler zum Vorstand und Chief Commercial Officer (CCO) ernannt. In dieser Funktion verantwortet Adler bei der Health AG die marktnahen Bereiche Vertrieb, Marketing und Business Development sowie den Kunden- und den Patientenservice. Darüber hinaus zeichnet der 40-Jährige für das Gebühren- und Abrechnungsmanagement verantwortlich.


CEO Uwe Schäfer und neuer CCO Gerd Adler freuen sich auf die Zusammenarbeit. Bild: Health AG

„Ich bin mir der Verantwortung bewusst, die dieses Amt in solch außergewöhnlichen Zeiten mit sich bringt“, sagt Adler und ergänzt: „Der Schutz und das Wohl unserer Mitarbeiter und Kunden haben aktuell oberste Priorität, darauf verwende ich meine gesamte Energie.“ Dabei setzt Adler auf effiziente Strukturen nach dem Lean-Management-Prinzip: „Unsere Kunden haben es verdient, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis von uns zu erhalten. Das erreichen wir durch schlanke und zielgerichtete Prozesse. Als Vorstand engagiere ich mich in Zukunft noch intensiver dafür, dass wir den Zahnarzt in seiner Rolle als Unternehmer stärken.“ Die Health AG sichert Zahnarztpraxen angesichts der Corona-Krise umfangreiche Unterstützung zu: Factoring-Kunden können bis zum 20. April 2020 ohne Gebühren auf Sofortauszahlung umstellen oder für zusätzlichen Liquiditätsbedarf das Modell „Vorfälligkeitsfactoring“ wählen. Zudem übernimmt die Health AG in ausgewählten Bundesländern das KZV-Factoring für Praxen.

Adler führt die Hamburger Finanzdienstleisterin an der Seite von Vorstand und CEO Uwe Schäfer. Schäfer verantwortet die Bereiche Risikomanagement, Finanzen und Compliance sowie Recht, Personal und IT. „Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit Gerd Adler, er kennt den Markt wie kein anderer“, so Schäfer. (Quelle: Health AG)

 

Kurzumfrage bei MFA und ZFA zur Coronavirus-Pandemie

Das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat heute eine Kurzumfrage unter Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Situation in Zeiten der Corona-Pandemie gestartet. Ziel ist es, unter diesen Berufsangehörigen zu ermitteln, wie gut sie sich als Beschäftigte im Gesundheitswesen auf die Versorgung von Patienten mit dem Coronavirus vorbereitet fühlen, wie sie ihr eigenes Infektionsrisiko einschätzen und ob sie sich von den vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend geschützt fühlen.

Der Fragebogen stammt aus einer Kooperation des Instituts mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. Die Forscherinnen und Forscher um Prof. Dr. Adrian Loerbroks haben sich bereits vor einiger Zeit in einer Stress-Studie mit dem Berufsalltag von Medizinischen Fachangestellten beschäftigt. Die Umfrage ist bis zum 14. April 2020 online.

Link zur Umfrage: https://ww3.unipark.de/uc/Corona_MFA/. (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe)

Zahnarztbesuche weiterhin möglich

„Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für uns alle und es ist verständlich, dass viele verunsichert sind. Es gibt jedoch keinen Grund, Angst vor einem Zahnarztbesuch zu haben und ihn zurzeit zu meiden“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin. „Die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen sind jederzeit so, dass Patientinnen und Patienten sowie unser zahnmedizinisches Fachpersonal und wir Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst gut geschützt sind. Wir werden Behandlungen nur durchführen, wenn unsere Schutzausrüstung ausreichend ist.“

Auch mit veränderten Schutzmaßnahmen sei eine zahnärztliche Behandlung weiterhin möglich. „Als Medizinerinnen und Mediziner haben wir versprochen, dass die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten unser oberstes Anliegen ist. Das ist erst recht in Krisenzeiten so“, betont Heegewaldt. Er bittet die Patientinnen und Patienten, Termine nicht generell einfach abzusagen, sondern sich mit ihren Fragen an ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt zu wenden, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Individuell könne dann entschieden werden, ob eine beabsichtigte Behandlung unter den gegebenen Umständen erforderlich ist oder verschoben werden kann. Insbesondere wenn ein Patient bereits Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder Halsschmerzen haben sollte oder positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist eine persönliche telefonische Absprache mit der Zahnarztpraxis zwingend erforderlich. Unter diesen Voraussetzungen sollte der Patient die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten und das weitere Vorgehen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zuvor telefonisch besprechen. (Quelle: ZÄK Berlin)

Ärzte in Nordrhein-Westfalen wehren sich gegen Pandemie-Gesetz

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in der vergangenen Woche einen seither sehr umstrittenen Entwurf für ein Pandemie-Gesetz vorgelegt, das schon am 9. April 2020 verabschiedet werden soll. Heftige Kritik kam sowohl von Juristen als auch von Vertretern der Ärzteschaft, der Pflegeverbände und aus weiteren Gesundheitsberufen. Vorgesehen ist eine Zwangsverpflichtung von Medizinern und Pflegekräften im Notfall, zum Beispiel aus Behörden, aber auch Ruheständler.

In einer Videobotschaft an die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein, die auf deren Homepage www.aekno.de veröffentlicht ist, stellt der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, fest, dass man auch mit einer Zwangsverpflichtung nicht mehr Ärztinnen und Ärzte für die Hilfe gegen das Corona-Virus aktivieren könne als auf freiwilligem Weg: „Ich meine, der Staat kann darauf verzichten, und er kann auf das freiwillige Engagement vertrauen. Denn die Hilfsbereitschaft ist überwältigend.“ Da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handele, sei ohnehin eine Entscheidung des Parlaments nötig. Er fügte hinzu: „Es gibt keinen Gegensatz zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit. Wer wüsste besser als wir, die wir auch in Großschadensereignissen und Katastrophensituationen gefordert sind, dass es in einer solchen Zeit natürlich Verbindlichkeit und die Durchsetzung von Einsatzplänen braucht. Dazu ist die Ärzteschaft mit ihren Institutionen nicht nur bereit, sondern auch in der Lage.“

Angesichts der Corona-Krise sollen bürokratische Pflichten von Ärztinnen und Ärzten wie die Prüfungen der Medizinischen Dienste (MD) in Krankenhäusern und die Fortbildungs- Nachweispflicht für Ärztinnen und Ärzte sofort ausgesetzt werden. Das forderte Henke von Krankenhausverwaltungen und Krankenkassen: „Bitte entscheiden Sie, dass in den Häusern, die sich um die Versorgung von Covid-19-Patienten kümmern, jetzt keine Zeit und keine Energie mehr darauf verwendet werden muss, sich auf MD-Prüfungen vorzubereiten.“ (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/ÄK Nordrhein)

Rheinland-Pfalz: 18 Praxen und Kliniken übernehmen Notdienst für Corona-Patienten

Die zahnärztliche Notfallversorgung von rheinland-pfälzischen Patienten, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert beziehungsweise an Covid-19 erkrankt sind oder unter häuslicher Quarantäne stehen, ist gesichert. Ab sofort übernehmen 18 Zahnarztpraxen und Zahnkliniken im Bundesland deren Notfallbehandlung. Organisiert wird der Corona-Notfalldienst von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den Bezirkszahnärztekammern (BZK) Koblenz, Pfalz,

Rheinhessen und Trier. Die mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patienten sollen sich zunächst mit der Hotline der KZV, am Wochenende mit dem allgemeinen medizinischen Notfalldienst unter 116 117 in Verbindung setzen. Mehr Informationen auf der Internetseite der KZV Rheinland-Pfalz. (Quelle: KZV RlP)

PKV wieder in der Gematik: Einheitliche digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen

Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf der Basis einer sicheren und leistungsfähigen Telematikinfrastruktur von herausragender Bedeutung. Damit wird eHealth zu einem wichtigen Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland, die für alle Versicherten offenstehen muss. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beteiligt sich daher seit 3. April 2020 neben dem GKV-Spitzenverband wieder an der für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlichen Gematik GmbH. Dazu hat der GKV-Spitzenverband mit Wirkung vom 3. April 2020 2,45 Prozent der gematik-Geschäftsanteile an den PKV-Verband übertragen, der GKV-Spitzenverband behält 22,05 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hält unverändert 51 Prozent der Anteile, die weiteren 24,5 Prozent verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).

„GKV-Spitzenverband und PKV-Verband wollen in fairer Partnerschaft und Kostenbeteiligung beim Aufbau weiterer Anwendungen der TI zusammenwirken, um die von der gematik entwickelten Funktionen für alle gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. So soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer mit einer einheitlichen digitalen Infrastruktur gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen versorgen können. Dazu müssen die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens sicher an die TI angebunden werden. Die Beteiligung der Leistungserbringer gegenüber allen Versicherten, die dies wünschen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Mitwirkung der PKV

GKV-Spitzenverband und PKV-Verband freuen sich auf die Zusammenarbeit in der gematik und sind entschlossen, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und den anderen Gesellschaftern die Nutzung von eHealth zugunsten aller Versicherten in Deutschland voranzutreiben“, heißt es in der gemeinsamen Meldung von GKV-SV und PKV-Verband.

SARS-CoV-2/Covid-19: Immunität für bis zu zwei Jahre

Experten rechnen nach Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland damit, Menschen nach einer überstandenen Infektion mit Sars-CoV-2 wahrscheinlich zunächst immun gegen den Erreger sind. „Stand heute wisse man, dass der Mensch nach der Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Antikörper bildet, erklärten die Virologin Melanie Brinkmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig und Friedemann Weber, Leiter des Instituts für Virologie an der Universität Gießen. Es sei davon auszugehen, dass der Immunschutz nach der Infektion ein bis zwei Jahre anhält. Diese Annahme basiere auf der Erfahrung mit anderen humanen Coronaviren“, heißt es im Beitrag. Jetzt hoffe man, durch Antikörpertests und Beobachtungen mehr dazu erforschen zu können. (Quelle: RND)

7,7 Stunden pro Woche für die Verwaltung

Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen immer mehr Zeit für administrative Aufgaben der Praxisverwaltung aufbringen. Dieser Aufwand stieg im Jahr 2017 auf durchschnittlich 7, 7 Stunden pro Woche. Im Jahr 2016 waren es noch 7,5 Stunden pro Woche, die für Bürokratiebewältigung geleistet werden mussten. (Quelle: KZBV/KZBV-Jahrbuch)

Berufsgenossenschaft ETEM informiert zur Hygiene und Beiträgen

Die für zahntechnische Labore zuständige Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat Ende März überarbeitete Informationen für die Corona-Pandemie herausgegeben. Darin werden auch die Verhaltensregeln und Präventionsmaßnahmen für zahntechnische Labore konkretisiert. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat diese konkreten Informationen auf seiner Internetseite noch einmal aufbereitet und zusammengestellt. Auf der VDZI-Seite sind auch weitere Informationen zur Hygiene im Labor zu finden.

Die BG hatte Mitte März bereits angekündigt, den gesetzlichen Rahmen bezüglich Stundung, Ratenzahlung etc. von Beiträgen voll ausschöpfen zu wollen, um in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Mitgliedsunternehmen zu unterstützen. „Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern", unterstrich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Die Berufsgenossenschaft ergänze damit die staatlichen Hilfsangebote und wolle alles tun, um auch den Mitgliedsbeitrag für die BG-Eigenumlage stabil zu halten. Anträge auf die Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten und können formlos per E-Mail an die Adresse ba.koeln@bgetem.de gestellt werden. Fragen auch per Telefon unter 0221/3778-1800. (Quelle: VDZI/BG ETEM)

Krisenstab: Wiederverwendung von MNS und FFP2-/FFP3-Masken zulässig

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 1. April 2020 mitgeteilt, dass Mund-Nasen-Schutz und FFP2-/FFP-3-Masken unter bestimmten Bedingungen nach entsprechender Aufbereitung wiederverwendet werden dürfen. Grund sei die „durch die weltweite Nachfrage extrem angespannte“ Versorgungslage für Schutzausrüstungen. Diese Wiederverwendung nach Aufbereitung wird als pragmatische und zielführende, aber dennoch sichere Lösungen angesehen, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Schutzmasken zu sichern.

Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personalisieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. „Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken“, heißt es.

Detaillierte Informationen gibt es im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Regelung soll zunächst für sechs Monate gelten, parallel würden alle Anstrengungen unternommen, um Schutzmasken zu besorgen und auch eine heimische Produktion wieder aufzubauen. Das Verfahren soll in dieser Zeit weiter validiert werden. (Quelle: BMG/BMAS)

KBV: Sechs von sieben Corona-Patienten werden ambulant versorgt


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV (Foto: Lopata/axentis.de)

Mangelnde Schutzausrüstung stellt bei der Bekämpfung des Coronavirus nach wie vor das größte Problem in Arztpraxen dar. Zwar würden seit Ende vergangener Woche nach und nach Lieferungen eintreffen, aber teilweise nur kleine Mengen, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am 1. April 2020 in einer Online-Pressekonferenz. Vor diesem Hintergrund lehnt der KBV-Vorstand eine allgemeine Maskenpflicht für die Bevölkerung ab. „Wenn wir ausreichend Schutzmaterial für die medizinische Versorgung haben, können wir darüber nachdenken“, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. „Jetzt nicht.“

Die gerade anlaufende Ausstattung der Praxen mit Schutzmasken, Kitteln, Handschuhen und dergleichen dürfe nicht durch „Konkurrenzgerangel“ mit einigen Bundesländern gefährdet werden, warnte er. Denn ohne ausreichende Schutzausrüstung müssten Ärzte infektiöse Patienten abweisen und im Extremfall ihre Praxis schließen.

Dies hätte fatale Folgen für die Versorgung. Sechs von sieben Patienten mit COVID-19 würden in Deutschland ambulant behandelt. Dadurch könnten sich die Krankenhäuser auf schwere und beatmungspflichtige COVID-Fälle konzentrieren, betonte Gassen und fügte hinzu: Dies gelinge, obwohl die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gleichzeitig die Regelversorgung aufrechterhalten müssten.

Vor allem Hausarztpraxen und Kinderarztpraxen seien derzeit stark gefordert, erläuterte Hofmeister. Denn sie müssten dafür sorgen, dass die regulären Patienten von den potenziell infizierten und an Corona erkrankten Patienten getrennt würden. Zudem hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen inzwischen flächendeckend spezielle Corona-Praxen zum Schutz der Patienten eingerichtet. (Quelle: KBV)

FVDZ Bayern startet Unterstützung – Teil 1: Kurzarbeit in der Praxis

Der FVDZ Bayern startet ein Unterstützerpaket mit Informationen rund um das, was Zahnarztpraxen in der Corona-Krise benötigen, um auch über das körperschaftliche Informationsangebot hinaus in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Aus diesem Grund kooperiert der Bayerische Landesverband mit den Kanzleien Dr. Schauer aus Murnau und v. Düsterlho, Rothammer und Partner aus Regensburg.

Den Auftakt bildet Information rund um die Kurzarbeit. Durch das Verkürzen der Arbeitszeit auch in Zahnarztpraxen reduziert sich das Gehalt der betroffenen Mitarbeiter entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. Die Differenz übernimmt der Staat: Bis zu 60 Prozent bei kinderlosen Mitarbeitern/innen und ca. 67 Prozent bei Mitarbeitern, die mindestens 1 Kind haben. Arbeitsrechtliche Grundlagen bis hin zu den Formularen bieten die genannten Kanzleien an. Dieser Teil 1 des Unterstützerpakets steht online auf der Webseite des FVDZ Bayern: www.fvdz-bayern.de. Aktuelle Neuerungen gibt es dort und natürlich auf der Facebookseite des FVDZ Bayern: https://www.facebook.com/fvdzbayern/

Dazu Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender des FVDZ Bayern: „Wir hoffen, in diesen Zeiten, in denen unsere Kollegen/innen in den Praxen mit Hygienevorschriften, einem Mangel an Material und ständig neuen Meldungen zu kämpfen haben, strukturiert dort zu unterstützen, wo es um das wirtschaftliche Überleben der Praxen geht!“ (Quelle: FVDZ Bayern)

Neue Task-Force will Behandlung von Krebspatienten trotz Corona-Pandemie sichern

Drei Partner der Nationalen Dekade gegen Krebs – das Deutsche Krebsforschungszentrum DKFZ, die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsgesellschaft –haben eine Task-Force gebildet, um die Beratung und Versorgung von Krebserkrankten während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek: „Auch in Zeiten der Corona-Pandemie muss die Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen wie schwerer Krebserkrankungen aufrechterhalten werden. Daher begrüße ich die Initiative des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Deutschen Krebshilfe und der Deutschen Krebsgesellschaft außerordentlich. Vielen Patientinnen und Patienten, die unter anderen schweren Erkrankungen als Covid-19 leiden, machen sich Sorgen, dass sie auch in diesen Tagen gut behandelt werden.“

Viele Menschen mit einer Krebserkrankung sorgten sich angesichts der COVID-19-Pandemie und der hohen Auslastung des Gesundheitssystems um die Qualität ihrer Behandlung. Die gemeinsame Task Force von DKFZ, Deutscher Krebshilfe und Deutscher Krebsgesellschaft baut jetzt ein Frühwarnsystem unter Einbeziehung ihrer Netzwerke mit universitären Krebszentren, zertifizierten onkologischen Zentren, den Krebsinformationsdiensten und weiteren Partnern auf. So kann die aktuelle Versorgungslage in Deutschland systematisch und regelmäßig bewertet werden. Bei sich abzeichnenden Unterversorgungen können politische Entscheidungsträger informiert werden, damit Krebspatienten nicht aufgrund der Fokussierung auf COVID-19 in eine Notlage geraten.

Der Krebsinformationsdienst des DKFZ (0800/420 30 40, krebsinformationsdienst@dkfz.de) und das INFONETZ KREBS der Deutschen Krebshilfe (0800/80 70 88 77, krebshilfe@infonetz-krebs.de) stellen zusätzliche Informationen für Betroffene zur Verfügung. (Quelle: BMBF)

Staatsexamen: Medizinstudierende drängen auf schnelle Entscheidung der Bundesländer

Die Studierenden im Hartmannbund haben an die Bundesländer appelliert, schnell über eine mögliche Verschiebung des 2. Staatsexamens zu entscheiden. Mit der am 30, März 2020 unterzeichneten Verordnung zur Abweichung über die Approbationsordnung sei zwar die Option einer Verlegung grundsätzlich gegeben, es steht den Ländern aber frei, jeweils eigenständig über das theoretisch am 15. bis 17. April 2020 stattfindende Examen zu entscheiden.

Aus acht Ländern stehen Aussagen zu einer möglichen Terminabsage noch aus, heißt es. „Die Studierenden brauchen aber Planungssicherheit, um entweder die kommenden vierzehn Tage weiter zu lernen oder ihr vorzeitiges Praktisches Jahr zu planen“, erläutert der Vorstand der Studierenden im Hartmannbund den Handlungsdruck. Zu begrüßen wäre nach Auffassung der Medizinstudierenden auch ein einheitliches Vorgehen der Länder. Bisher habe ein einzelnes Bundesland entschieden, das 2. Staatsexamen abzusagen. Die normalerweise bundeseinheitlichen ärztlichen Prüfungen sollten aber unter einheitlichen Bedingungen geschrieben werden, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist und die Studierenden eines Bundeslandes nicht benachteiligt werden. Hier müsse der bundesdeutsche Föderalismus beweisen, dass er in Krisenzeiten zu einer sinnvollen Verständigung in der Lage sei. (Quelle: Hartmannbund)

Titelbild: Quintessence News
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