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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Mai 2019

Richtlinie für Früherkennung bei Kleinkindern tritt am 1. Juli in Kraft

Die neue Richtlinie für Früherkennungsuntersuchungen bei Null- bis Dreijährigen kann am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte keine Beanstandungen, die Richtlinie ist am 28. Mai 2019 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können damit bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die Mundhygieneaufklärung und Beratung der Eltern und das Auftragen von Fluoridlack (zwei Mal je Kalenderhalbjahr) sind ebenfalls neue Kassenleistungen. (Quelle: G-BA)

Barmer fordert gezieltere Krebstherapien für Frauen

Krebstherapien sollten aus Sicht der Barmer stärker auf Frauen ausgerichtet werden, als es bisher der Fall ist. „Frauen reagieren auf onkologische Therapien anders als Männer und leiden häufiger unter den Nebenwirkungen. Daher ist es überfällig, dass die Krebsmedizin geschlechtsspezifischer wird. Dazu muss der Frauenanteil insbesondere in Zulassungsstudien für neue onkologische Arzneimittel steigen. Denn bisher sind sie hier unterrepräsentiert“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer, anlässlich des Internationalen Tags der Frauengesundheit am 28. Mai.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bei Krebs: Jährlich erkrankten, so Marschall, rund 480.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, darunter etwas mehr Männer als Frauen. Allein im Jahr 2017 habe sich laut dem jüngsten Barmer-Krankenhausreport jede 50. Frau stationär wegen Krebs behandeln lassen müssen. Während Frauen vor allem an Brust- und Darmkrebs erkrankten, litten Männer hauptsächlich an Prostata- und Darmkrebs. „Frauen und Männer erkranken unterschiedlich an Krebs, was in der Therapie jedoch bislang eine untergeordnete Rolle spielt. Krebsmedikamente werden bis heute vor allem nach Körperoberfläche dosiert, wobei das Geschlecht in der Regel keinen Unterschied macht“, sagt Marschall. Dieser wäre aber schon deswegen angebracht, da sich die Fett- und Muskelmasse zwischen den Geschlechtern unterscheide und vor allem auch die Anwesenheit spezifischer Hormonrezeptoren für die Therapie entscheidend sei.

Klare regulatorische Vorgaben erforderlich: Im Jahr 2013 habe die europäischen Arzneimittelagentur EMA zwar die Richtlinien zu onkologischen Wirkstoffen aktualisiert, so Marschall. Im Kapitel „Gender“ sei aber lediglich vermerkt, dass die Wirksamkeit von Onkologika bei einigen Tumoren unter anderem vom Geschlecht abhänge. Die regulatorischen Behörden wie die europäische Arzneimittelagentur sollten klare Vorgaben machen, inwieweit geschlechtsspezifische Unterschiede bei Arzneimitteln in Krebsstudien geprüft werden müssen, so die Medizinerin. (Quelle: Barmer)

Einheitliche Berufsaufsicht, keine Sonderregeln für Dentalketten

Es darf keine Sonderregeln für Dentalketten geben, sie müssen Mitglied in den Zahnärztekammern sein. Nur so sei eine einheitliche Fachaufsicht sichergestellt, die die Patienten schützt. Das forderte der Europäische Zahnärzteverband (Council of European Dentists, CED) auf seiner Frühjahrsvollversammlung am 24./25. Mai 2019 in Wien.

Die Vertreter aller nationalen Zahnärzteverbände und -kammern waren sich darin einig, dass nicht nur der einzelne Zahnarzt, sondern auch Dentalketten als juristische Personen den gleichen berufsrechtlichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterworfen sein müssen.

CED-Präsident Dr. Marco Landi betonte: „Wir alle teilen die Sorge, dass sich das Engagement von Finanzinvestoren, deren Hauptziel die Gewinnmaximierung ist, am Ende gegen die hohe Qualität der Versorgung und damit gegen die Patientinnen und Patienten wendet.“ In der nächsten CED-Vollversammlung soll daher klar Position bezogen werden, wonach alle zahnärztlichen Einrichtungen, ungeachtet ob Einzelpraxis oder Dentalkette, dem gleichen Berufsrecht und - soweit vorhanden - der Kontrolle der Kammern unterliegen müssen, um eine gute Qualität der Versorgung sicher zu stellen.


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/axentis.de)

Aus der Sicht der deutschen Delegation stellt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel klar: „Wir müssen sicherstellen, dass über die gleiche Berufsaufsicht in den Zahnärztekammern gleiche Regeln für alle gelten. Dort, wo es in Europa Zahnärztekammern gibt, müssen auch Dentalketten aus Gründen des Patientenschutzes Kammermitglieder sein. Dieses Signal geht von Wien aus!"

Der Council of European Dentists (CED) ist der repräsentative Dachverband der die Interessen der über 340.000 Zahnärzte in ganz Europa vertritt. Der Verband besteht aus 33 nationalen Zahnverbänden aus 31 europäischen Ländern, davon 27 EU-Mitgliedstaaten. (Quelle: BZÄK)

Geballte Frauenpower – Dentista, VdZÄ und Gender Dentistry International gehen zusammen

Im letzten Jahr gab es die Ausgründung, in diesem Jahr wurde der große Zusammenschluss erreicht: Der Dentista e.V., der im vergangenen Jahr in Leipzig gegründete Verband der ZahnÄrztinnen (VdZÄ) und Gender Dentistry Interational (GDI) werden künftig gemeinsam agieren. Das wurde am Rande des Hirschfeld-Tiburtius-Symposiums am vergangenen Wochenende in Karlsruhe beschlossen. Weitere Berichterstattung folgt. (QN)

Prof. Dr. mult. Robert Sader Präsident des ICOI Europe

Prof. Dr. mult. Robert Sader, Universität Frankfurt (Main), ist neues Mitglied des Executive Boards und neuer Präsident des ICOI Europe. Das Executive Board tagte im Zusammenhang mit dem ICOI/ICOI Europe/PSI-Symposium vom 23. bis 25. Mai 2019 in Baden-Baden. (Quelle: QN/ICOI)

Höhere Ausbildungsvergütung für ZFA in Berlin beschlossen

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) hat am 23. Mai 2019 beschlossen, die Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Berlin zu erhöhen. beschlossen. Die folgenden Vorgaben gelten für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Juni 2019 mit Auszubildenden abgeschlossen werden, deren Ausbildung ab dem 1. August 2019 beginnt:

  1. Ausbildungsjahr monatlich 865 Euro (zuvor 805 Euro)
  2. Ausbildungsjahr monatlich 890 Euro (zuvor 850 Euro)
  3. Ausbildungsjahr monatlich 980 Euro (zuvor 900 Euro)

Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin (Foto: ZÄK Berlin/Capital Headshots Berlin)

„Wir möchten mit diesem positiven Signal der Delegiertenversammlung die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei unterstützen, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und dauerhaft für diesen Beruf zu begeistern“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Beruf auch hinsichtlich der Vergütung attraktiv ist und im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen, insbesondere im medizinischen Bereich, für unsere Auszubildenden konkurrenzfähig bleibt.“ Dr. Detlef Förster, Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Aus- und Fortbildung ZFA der ZÄK Berlin, ergänzt: „Qualifiziertes und engagiertes zahnmedizinisches Fachpersonal ist für einen reibungslosen Praxisablauf unerlässlich und eine wichtige Stütze bei der Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen. Eine Anhebung der Ausbildungsvergütung drückt auch eine Wertschätzung der Auszubildenden aus.“ Förster bittet daher seine zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, zu überprüfen, ob sie in Anerkennung der Leistungen ihrer Auszubildenden die Ausbildungsvergütungen aus bestehenden Verträgen ebenfalls der aktuellen Vergütungsempfehlung anpassen können. (Quelle: ZÄK Berlin)

Hjalmar Stemmann neuer Präsident der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg hat einen neuen Präsidenten: Hjalmar Stemmann. Die 39 Mitglieder der Vollversammlung wählten in ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2019 den 55-jährigen Dentalunternehmer, Zahntechniker und Diplom-Volkswirt einstimmig für die Amtsperiode 2019 bis 2024.


Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg. (Foto: Handwerkskammer Hamburg/Jens Seemann)

Hjalmar Stemmann ist seit 2009 Mitglied der ehrenamtlichen Vollversammlung und war von 2011 an Vizepräsident. In den Jahren 2009 bis 2018 engagierte er sich außerdem als Bezirkshandwerksmeister für Eimsbüttel. Hauptberuflich ist der neue Handwerkskammerpräsident Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Stemmann und Leisner Mund-, Kiefer- und Gesichtstechnik GmbH, Hamburg, sowie geschäftsführender Gesellschafter der steco-system-technik GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.

Stemmann dankte den Vollversammlungsmitgliedern für ihr Vertrauen und das „überwältigende Votum“: „Die neue Aufgabe als Präsident der Handwerkskammer Hamburg nehme ich sehr gern an – mit dem gebührenden Respekt vor den anstehenden Herausforderungen.“ Vor der Abstimmung hatte er als Arbeitsschwerpunkte im Falle seiner Wahl an erster Stelle die Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung genannt. Ebenfalls hohe Relevanz habe es, auch in Zukunft „ausreichend Unternehmer als künftige Nachfolger für unsere Betriebe zu finden“.

Als weitere wichtige Themen nannte der Präsident, als Partner der Stadt im Sinne sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit noch mehr Betriebe für die UmweltPartnerschaft und für das Hamburger Familiensiegel zu gewinnen. Auch die Digitalisierung und die weitere Intensivierung der guten Zusammenarbeit mit den Innungen stehen auf der Agenda.Stemmann appellierte: „Wenn wir etwas bewegen und erreichen wollen für ein starkes Hamburger Handwerk, dann gelingt das nur im Team, es gelingt nur zusammen.“ Gemeinsam werde man „in den kommenden fünf Jahren die Weichen für das Hamburger Handwerk gut stellen.“ (Quelle: Handwerkskammer Hamburg)

Stefan Heine (Henry Schein) neuer Vizepräsident des BVD


Der BVD-Vorstand (von links) Andreas Meldau, Peter Berger, Stefan Heine, Lutz Müller (Foto: BVD)

Stefan Heine, Geschäftsführer von Henry Schein Dental Deutschland, ist am 19. Mai 2019 im Vorfeld der BVD-Fortbildungstage in Münster einstimmig zum Vizepräsidenten des BVD – Bundesverband Dentalhandel gewählt worden. Damit tritt er die Nachfolge von Andreas Meldau an, der seit Ende April 2019 Vizepräsident des europäischen Dachverbandes ADDE ist. Er wurde in den Vorstand des BVD kooptiert.

BVD-Präsident Lutz Müller begrüßte die damit verbundene Kontinuität der Vorstandsarbeit: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Vizepräsidenten Stefan Heine. Und mit der Kooptation von Andreas Meldau ist der direkte Austausch zwischen BVD und ADDE sichergestellt.“ Stefan Heine dankte für das Vertrauen und bestätigte: „Ich halte die Arbeit des BVD für außerordentlich wichtig und werde meine neuen Aufgaben zum Nutzen aller Mitglieder übernehmen.“

Damit der Vorstand nach dem Rücktritt von Uwe Jerathe (Pluradent, er scheidet aus dem Unternehmen aus) wieder komplett ist, steht Anfang Juli Peter Berger, Prokurist der Pluradent, zur Wahl. Berger wurde ebenfalls bereits in den Vorstand kooptiert.

Die Absolventen des Studiengangs Dentalbetriebswirt/-in (Foto: BVD)

Auf den Fortbildungstagen wurden am 20. Mai 2019 auch die Absolventen des Studiengangs Dentalbetriebswirt/-in WB SRH Hamm geehrt, die ihre Abschlussprüfungen erfolgreich bestanden haben. Wie am Rande der Fortbildungstage zu erfahren war, wird der Studiengang voraussichtlich nicht fortgeführt werden. (Quelle: BVD/QN)

Zahnarzt wegen Drogenhandels angeklagt

Ein Zahnarzt und seine Frau stehen seit 20. Mai 2019 in Krefeld vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Verdachts auf Rauschgifthandel angeklagt. Der Zahnarzt hatte durch einen Privatdetektiv eine ihm gehörende und vermietete Wohnung beobachten lassen, weil er illegale Dinge vermutete, so die Bild-Zeitung. Der Privatdetektiv habe eine Cannabisplantage in der Wohnung entdeckt. Der Zahnarzt habe daraufhin die Polizei informiert.

Der 34-jährige Mieter ist bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er behauptet nun, er habe die Cannabis-Plantage im Auftrag des Zahnarztes und seiner Frau betrieben. Der Anwalt des Zahnarztes vermutet dahinter einen Racheakt des Mieters, der Angeklagte selbst und seine Frau schwiegen laut Pressebericht zum Prozessauftakt. (Quelle: Bild.de)

IQWiG will Gesundheits-Apps schnell testen

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das unter anderem für die Nutzenbewertung von Therapieverfahren in der Medizin zuständig ist, will eine beschleunigte Nutzenbewertung für risikobehaftete Gesundheits-Apps einführen. Hintergrund ist unter anderem das jetzt im Entwurf vorliegende Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Danach sollen Patienten solche Apps vom Arzt zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben bekommen können, viele App-Anbieter streben eine solche Erstattungsfähigkeit an. In Spahns Vorschlag geht es aber eher um weniger risikobehaftete Anwendungen.

Derzeit drängten viele mobile Gesundheitsanwendungen in den Gesundheitsmarkt, so Konstanze Angelescu und Stefan Sauerland in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Dtsch Arztebl 2019; 116: A-1057). Geklärt werden müsse unter anderem die Verlässlichkeit zum Beispiel von Apps, die Hautkrebs oder Geschlechtskrankheiten erkennen können. (Quelle: aerzteblatt.de)

Auszeichnung für Dr. Volker Leienbach

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. (PVS Verband) hat Dr. Volker Leienbach, dem früheren Verbandsdirektor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Harald-Titze-Ehrenmedaille verliehen. „Dr. Leienbach hat wie wohl kein zweiter an der vordersten Linie der gesundheitspolitischen Front gekämpft, um die politisch intendierte Vereinnahmung des privaten Krankenversicherungssystems abzuwehren“, begründet Dr. Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS Verbandes, die Entscheidung.


Dr. Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS Verbands (links) ehrt Dr. Volker Leienbach. (Foto: PVS Verband)

Leienbach habe sich während seiner Amtszeit den vielen Angriffen auf die Private Krankenversicherung mit großem Engagement entgegengestellt. Sein Einsatz habe stets der Bewahrung des dualen Krankenversicherungssystems gegolten. Dank dieses Krankenversicherungssystems hat Deutschland heute eine im internationalen Vergleich führende medizinische Versorgungsqualität. Mit der Verleihung der Harald-Titze-Ehrenmedaille dankt der PVS Verband für dieses Engagement, das immer auch ein Engagement für das privatärztliche Versorgungsangebot war.

Der PVS-Verband vertritt als Dachorganisation die berufspolitischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten. Er verleiht die nach einem früheren Verbandsvorsitzenden benannte Harald-Titze-Ehrenmedaille an Personen, die sich in besonderer Weise um die Bedeutung der privatärztlichen Medizin, die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte und die zukunftsfähige Gestaltung des Gesundheitssystems verdient gemacht haben. (Quelle: PVS-Verband/PKV-Verband)

Thüringen: Vier Sitze für die VdZÄ-Liste

Die Liste 3 „Verband der ZahnÄrztinnen – VdZÄ“ konnte bei der Wahl zur Delgiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen direkt vier der 50 Sitze erringen. Rebecca Otto (Jena), Dr. Beate Löwicke (Gotha), Dr. Karin Seidler (Ilmenau) und Dipl.-Stom. Heike Haltenhof (Mühlhausen) sind neue Mitglieder der Kammerversammlung. Stärkste Fraktion ist Liste 1 „Zukunft Kammer“ mit elf Sitzen, acht Sitze gehen an Liste 5 „Zukunft jetzt!“, sechs an die Liste 2 „Praxis und Fortbildung“, ebenfalls sechs an die Liste 4 „Gemeinsamer Berufsstand für Thüringen“. Die Liste 7 „Sprachrohr der Provinz“ erhält vier Sitze, die Liste 8 „Freier Verband Thüringen“ drei, ebenso die Liste 9 „MKG-Chirurgie“. Zwei Sitze entfallen auf die Liste 6 „Thüringer Kieferorthopäden“, ebenfalls zwei auf die Liste 10 „Gothaer Liste“, und einen Sitz erhält die Liste 12 „Stimme der Basis“. Die Wahlbeteiligung lag laut Ergebnis der Stimmauszählung am 18. Mai 2019 bei 54,55 Prozent und damit fast fünf Prozentpunkte niedriger als 2015. (Quelle: LZK  Thüringen)

Kammerversammlung Nordrhein konkretisiert Regelungen zum Praxislabor

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄKNR)hat am 18. Mai 2019 die Berufsordnung zum Betrieb eines Praxislabors konkretisiert. In Paragraf 16 der Berufsordnung für die nordrheinischen Zahnärzte heißt es jetzt in Satz 3: „Der Betrieb eines Praxislabors durch eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter ihren Beruf in der Gesellschaft nicht als selbständige Zahnärzte ausüben, ist ausgeschlossen.“ Das berufsrechtliche Privileg zum Betrieb eines Praxislabors ist damit zwingend an die selbstständige Berufsausübung als Zahnarzt geknüpft. Zahnärzte sind laut Berufsordnung weiter berechtigt, allein oder im Verbund mit anderen Zahnärzten Praxislabore ausschließlich zur Versorgung ihrer eigenen Patienten Praxislabore zu betreiben.

Der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI) und die Gesundheitshandwerke hatten kürzlich in einem Positionspapier gefordert, Praxislabore in Z-MVZ wegen der Wettbewerbsverzerrung gegenüber gewerblichen Laboren zu verbieten.

Die Kammerversammlung forderte weiterhin eine Anpassung des GOZ-Punktwerts, ein Vorgehen gegen die Erstattungswillkür der PKV. Sie unterstützten die Bemühungen des Kammervorstands für den Bürokratieabbau und gegen den Fachkräftemangel – hier fährt die Kammer eine eigene Werbeaktion, die für 2018 einen Anstieg der Ausbildungsverträge um 33 Prozent gebracht habe. (Quelle: ADP-Medien)

Entwurf für zweites Digitalisierungsgesetz mit höheren Strafen für TI-Verweigerer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter Druck. Wie in der Vorwoche von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart angekündigt, legte der Minister am 15. Mai 2019 einen Gesetzentwurf für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz) vor. Damit will Spahn unter anderem die Entwicklung der elektronischen Patientenakte, den Zugang zu medizinischen Apps, die von Ärzten verschrieben werden können, und die Videosprechstunde regeln. Papier und Fax sollen verschwinden.

Zugleich erhöht er den Druck auf die Ärzte, sich an die dafür nötige Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. „Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bekommen die Möglichkeit dazu. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärztlichen Praxisinhabern, die noch immer nicht an die TI angeschlossen sind, droht ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent“, heißt es dazu in der Mitteilung des Ministeriums. (Quelle: BMG)

WHO beschließt neuen Diagnoseschlüssel ICD-11

Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird auf ihrer Generalversammlung vom 20. bis 28. Mai 2019 in Genf die neue Internationale Klassifikation von Krankheiten (ICD-11) beschließen. Sie soll ab Januar 2022 von den Ärzten weltweit eingesetzt werden. Erstmals eingeführt wurde der ICD vor dreißig Jahren. Die neue Klassifikation differenziert bestimmte Krankheitsbilder – so Lungenentzündungen oder Hirnblutungen – stärker, um die möglichen Ursachen zu erfassen und so Handlungsbedarf zu erkennen. Neu aufgenommen wurden die Spielsucht und die Sexsucht als Diagnosen. (Quelle: WHO)

Rund 3.500 Sitze mehr – Bedarfsplanungsrichtlinie für Ärzte angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 die aktuellen Anpassungen der Bedarfsplanungsrichtlinie für Ärzte veröffentlicht. Dies ist bereits die zweite Reform der Bedarfsplanung nach der grundlegenden Überarbeitung zum 1. Januar 2013.

Künftig gibt es differenziertere und zusätzliche Instrumente für die Landesebene, um die regionale und lokale Verteilung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedarfsorientierter zu steuern. Der G-BA entspreche damit fristgerecht seinem gesetzlichen Auftrag, bis zum 1. Juli 2019 insbesondere die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und auch die weiteren Planungsinstrumente weiterzuentwickeln.

Diese zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsinstrumente sei ein wichtiger Beschluss für eine wohnortnähere und an die unterschiedliche Krankheitslast in den einzelnen Regionen angepasste ärztliche Versorgung. „Die mit Zustimmung der Patienten- und auch Ländervertreter beschlossenen Neuerungen stärken insbesondere die haus- und kinderärztliche Versorgung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem wird die Versorgung in ländlichen Regionen gestärkt. Zusätzlich zu den heute freien Arztsitzen gibt es 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten, damit können bundesweit insgesamt 6.906 Niederlassungen erfolgen“, erläuterte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

„Dank der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie können wir jetzt noch schneller auf Änderungen beispielsweise in der Alters- und Morbiditätsstruktur der Patienten reagieren. Werden mehr Ärzte gebraucht, wird die Richtlinie entsprechend angepasst. Die Zahlen von 1990 sind endlich Geschichte. Damit wird die ambulante Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte wieder einen Schritt besser“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Die Anpassungen werden zu einem signifikanten Anstieg der Arztsitze führen, heißt es. Nach Umsetzung des Beschlusses können bundesweit 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten entstehen, zusätzlich zu den rund 3.440 derzeit offenen Niederlassungsmöglichkeiten. Von den neuen Niederlassungsmöglichkeiten entfallen 1.446 auf Hausärzte, rund 776 auf Psychotherapeuten, 476 auf Nervenärzte, 401 auf Kinder- und Jugendärzte, 130 auf Augenärzte und 100 auf Rheumatologen. (Quelle: G-BA/GKV-SV)

Health AG jetzt Teil der BAWAG Group AG

Seit dem 1. Mai hat die Health AG, Hamburg, offiziell einen neuen Eigentümer. Alle Aufsichtsbehörden haben die Ende 2018 angekündigte Transaktion jetzt bewilligt. Das Unternehmen ist nun Teil der österreichischen BAWAG Group AG. (Quelle: Health AG)

Bundeskabinett beschließt Vorschlag zu Mindestausbildungsvergütung

Das Bundeskabinett hat heute dem Vorschlag der Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für eine Reform des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt. Dieser enthält auch Mindestvergütungen für die Ausbildung., Auszubildende sollen von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten, der Betrag soll in den Folgejahren steigen, ab 2023 sollen es 620 Euro sein. Auch die Vergütungen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sollen steigen.

Vor allem das Handwerk hatte davor gewarnt, dass viele Betriebe, insbesondere im Osten, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung wirtschaftlich nicht abbilden könnten. Gibt es für eine Branche oder ein Berufsfeld einen Tarifvertrag, darf die Ausbildungsvergütung bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern maximal 20 Prozent unter der tariflichen Vergütung liegen. In Berufen ohne Tarifvertrag, vor allem im Handwerk, werden oft Empfehlungen der Innungen herausgegeben, so auch in der Zahntechnik. Hier liegen die meisten Innungen auch im Westen mit ihren Empfehlungen unter der neuen Grenze von 515 Euro im Monat.

Für die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung in seiner aktuellen Erhebung tarifvertraglich geregelter Ausbildungsberufe eine Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr von 800 Euro für die alten Bundesländer an. Auch hier geben die Zahnärztekammern für die nicht in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Kammern Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütungen. (Quelle: QN)

1. Zahnärztinnentag der KZVWL

Es gibt immer mehr Zahnärztinnen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und idealerweise auch in der Selbstverwaltung. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hatte daher am 11. Mai 2019 nach Münster zum ersten Zahnärztinnentag eingeladen.


Viele Teilnehmerinnen nutzten den 1. Zahnärztinnentag der KZVWL zur Information. (Foto. KZVWL)

„Es besteht eine zunehmende Tendenz, dass Zahnärzte generell oder vor einer späteren eigenen Niederlassung in einem Angestelltenverhältnis längere Zeit tätig sein möchten. Sie erhoffen sich mit einer Anstellung mehr Flexibilität und eine bessere ‚Work-Life-Balance‘“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KZVWL, Dr. Holger Seib. Dies hänge teilweise auch damit zusammen, dass mittlerweile ein Großteil der Studenten weiblich ist. „Wir möchten die Zahnmedizinerinnen darin unterstützen, erfolgreich im Job zu sein und dies mit ihrer Familien- und Lebensplanung zu vereinbaren. Diese Pilotveranstaltung soll Möglichkeiten aufzeigen und Anregungen für moderne Arbeitsmodelle liefern.“

Ein Mix aus fachfremden motivierenden Vorträgen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und zulassungsrechtlichen Möglichkeiten gepaart mit Praxisbeispielen von Zahnärztinnen, die es geschafft haben, ihr Familienleben sehr gut mit der Selbstständigkeit zu vereinbaren, sollte nötige Informationen liefern und so mit den Vorurteilen gegenüber einer Selbstständigkeit aufräumen.

Um auch in Zukunft die vertragszahnärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe flächendeckend zu sichern, müssten Zahnärztinnen und KZVWL noch stärker als bisher zusammenwachsen, so die KZVWL. Dafür sei der Zahnärztinnentag ein Baustein. (Quelle: KZVWL)

Marburger Bund Niedersachsen nimmt auch Zahnärzte auf

Ab sofort dürfen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte ordentliches Mitglied im Marburger Bund Niedersachsen werden. Dies beschloss die Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft im Land am  8. Mai 2019. Die Delegierten bestimmten zudem turnusgemäß eine neue Führungsspitze für Niedersachsen: Im Amt des Ersten Vorsitzenden bestätigten sie Hans Martin Wollenberg. Neuer Zweiter Vorsitzender ist Andreas Hammerschmidt.

Wollenberg sicherte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, die Unterstützung des Marburger Bunds für ihre Kandidatur auf Bundesebene zu: „Ich freue mich über die Kandidatur von Martina Wenker für die Präsidentschaft der Bundesärztekammer. Sie hat unsere volle Unterstützung!“ Die Ärzte werden auf dem Deutschen Ärztetag Ende Mai in Münster einen Nachfolger für Prof. Frank Ulrich Montgomery wählen, der jetzt Vorstandsvorsitzender des Weltärztebunds ist.

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 120 000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft. (Quelle: MB Niedersachsen)

KZBV informiert Zahnärzte und Patienten über Neuregelungen des TSVG

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt das bislang umfassendste gesundheitspolitische Gesetzgebungsverfahren der laufenden Legislaturperiode in Kraft. „Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat sich – im koordinierten Zusammenwirken mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und anderen Verbänden und Körperschaften – über viele Monate hinweg aktiv in das Gesetzgebungsverfahren durch politische Forderungen und konkrete Vorschläge eingebracht. In zahlreichen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern wurde intensiv diskutiert und Überzeugungsarbeit für die Positionen der Zahnärzteschaft geleistet. Dieser Einsatz hat sich gelohnt“, so die KZBV.

Der Zahnärzteschaft sei es gelungen, wichtige Struktur- und Versorgungsverbesserungen zu erwirken und habe damit einen weiteren wichtigen Beitrag geleistet, das Gesundheitssystem in Deutschland im Interesse von Patienten und Praxen mitzugestalten. Die KZBV informiert auf ihrer Website über wesentliche Neuregelungen des TSVG, die für Patienten und insbesondere auch für den Praxisalltag der Zahnärzte relevant sind. (Quelle: KZBV)

KBV informiert über TSVG-Änderungen für Ärzte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zum Inkrafttreten des TSVG die umfangreichen Änderungen und Konsequenzen für die Ärzteschaft zusammengestellt. Neben den erweiterten Sprechstundenzeiten gibt es eine Reihe weiterer Neuerungen, die auf einer eigenen TSVG-Themenseite zusammengefasst sind. (Quelle: KBV)

TSVG tritt am 11. Mai 2019 in Kraft

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz  (TSVG) am 7. Mai 2019 unterzeichnet – am 10. Mai 2019 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz am 11. Mai 2019 in Kraft. (Quelle: QN)

Endlich weniger Bürokratie und mehr Zeit für Patienten


Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/lopata.de)

„Weniger Bürokratie ist mehr Zeit für die Behandlung in den Zahnarztpraxen, und das ist ganz im Sinne der Patienten“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Christoph Benz. Unverhältnismäßige Bürokratie belaste die Praxen. Umfangreiche Informationspflichten bestehen vor allem gegenüber Krankenkassen, eine ausführliche Dokumentation fällt zudem bei der Aufbereitung von Medizinprodukten an. Hinzu kommen die Bürokratiebelastungen aus bundesrechtlichen Vorschriften und der Dokumentation von Arbeitsschritten.

Hier gibt es Optimierungspotenzial. „Mit unseren Abbauvorschlägen versuchen wir, diese Schraube ein wenig zurückzudrehen, ohne bei der Patientensicherheit Abstriche zu machen“, so Benz. Beispielsweise sollte für die Registrierung von Röntgeneinrichtungen in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig sein. Zudem sollten zertifizierte (Online-)Fernlehrgänge bei der Aktualisierung der Fachkunde zugelassen werden. Dies wäre mit einer erheblichen zeitlichen Entlastung der Praxen verbunden, ohne Standards bei der Patientensicherheit abzusenken. (Quelle: Klartext der BZÄK)

Dr. Michael Frank ist neuer Präsident der ERO

Dr. Michael Frank, Vorstandsmitglied der Bundeszahnärztekammer und Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), ist neuer Präsident der Europäischen Regionalorganisation (ERO) der World Dental Association (FDI). Auf der Vollversammlung der ERO Ende April in Frankfurt (Main) hat er diese Aufgabe übernommen.

Damit steht nun ein deutscher Zahnarzt der Europäischen Unterorganisation des Weltzahnärzteverbandes FDI vor. Die ERO vertritt die Interessen der Zahnärzteschaft Europas, sie stärkt vor allem die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Fortbildung, Praxis und öffentliche Gesundheit.

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, kandidiert derzeit für den President elect der World Dental Association (FDI). Die Wahlen finden auf dem Jahreskongress vom 4. bis 8. September 2019 in San Francisco statt. (Quelle: Klartext der BZÄK)

Spahn will Impfpflicht gegen Masern einführen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder eingeführt wird. Das erklärte er am 5. Mai 2019 in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Danach sollen Kinder nur dann in eine Kita oder einen Kindergarten aufgenommen werden, wenn der Nachweis über eine vollständige Masern-Impfung vorliegt. Bei Schulkindern sollen fehlende Impfungen unter anderem mit Geldbußen gegen die Eltern sanktioniert werden.

Hintergrund sind die für eine Ausrottung dieser Infektionskrankheit nicht ausreichenden Impfquoten in Deutschland, sie liegen auch hinter den Zielen der Weltgesundheitsorganisation WHO zurück. Das Robert Koch-Institut hatte Anfang Mai darauf hingewiesen, dass die für den dauerhaften Schutz erforderliche zweite Impfung im Kindesalter nicht in ausreichend hoher Zahl erfolgt. Auch bei jungen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, ist der Impfschutz gegen Masern daher oft nicht ausreichend. (Quelle: BMG)

TSS: KBV-Chef Gassen befürwortet Sanktionen für säumige Patienten

Eine der ersten Regelungen, die mit dem für Mai erwarteten Inkrafttreten des TSVG (siehe unten) greifen wird, ist die Ausweitung der Terminservicestellen (TSS), um Kassenpatienten schneller Termine bei Fachärzten und demnächst auch Hausärzten zu vermitteln. Für Patienten, die mehrfach unentschuldigt einen vermittelten Termin versäumen, sollte es aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Sanktionen geben. „Das können wir nicht einfach hinnehmen, schließlich fehlt die reservierte Behandlungszeit anderen Patienten“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV (Foto: Lopata/axentis.de)

Solche Patienten könnten zum Beispiel für ein oder zwei Jahre von der Vermittlung ausgeschlossen werden. „Möglich wäre auch, dass die Ärzte die entgangenen Zuschläge in Rechnung stellen und die Kassen sich das Geld dann vom Versicherten zurückholen“, betonte der KBV-Chef in einem Interview mit RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Durch die Terminservicestellen werden wir erstmals eine genaue Statistik erhalten“, denn in der Datenbank sei erkennbar, wenn ein Patient ständig Termine unentschuldigt verpasse. Sollte das ein größeres Problem werden, müsse der Gesetzgeber Sanktionen einführen, so der KBV-Chef. „Es kann nicht sein, dass nur den Ärzten Verpflichtungen auferlegt werden. Die von uns eingeforderte Termingarantie verlangt Termintreue auf Seiten der Patienten.“

Die Terminservicestellen haben im vergangenen Jahr nach Angaben der KBV rund 222.000 Termine vermittelt – eine angesichts einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten jährlich geringe Zahl. Nur in 159 Fällen konnten Termine, in der Regel bei seltenen Spezialisten, nicht innerhalb von vier Wochen vermittelt werden. (Quelle: KBV)

TSVG noch nicht zum 1. Mai in Kraft

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, wird erst im Laufe des Monats Mai in Kraft treten: Der Bundespräsident hat es noch nicht unterzeichnet. Damit werden auch die vielfältigen Regelungen des Mega-Gesetzes verzögert wirksam. Das betrifft vor allem die Ärzte, die mit längeren Sprechstundenzeiten, ausgeweiteten Verpflichtungen der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und neuen Vergütungen betroffen sind. Die Regelungen, die die Zahnärzte betreffen, greifen ohnehin erst später – so der erhöhte Bonus beim Zahnersatz zum 1. Oktober 2020, die Mehrkostenfähigkeit für kieferorthopädische Leistungen erst 2022. Schneller wirksam wird das Ende der Degression. Aus Sicht der zahnärztlichen Standespolitik einer der größten Erfolge sind die nun begrenzten Gründungsmöglichkeiten von rein zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch Kliniken – diese Regelung soll Fremdinvestoren die Übernahme von Praxen und die Kettenbildung erschweren. (Quelle: QN)

„Interna“ am 10./11. Mai 2019 – noch wenige Plätze frei

Am 10. und 11. Mai 2019 findet zum 15. Mal die „Interna“ der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) in Westerburg statt. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Schwerpunktthema „Neue Materialien in der Ästhetischen Zahnmedizin - vom Composite bis hin zum Implantat“.

Namhafte Referenten aus dem Bereich der Zahnmedizin und Zahntechnik werden zu dieser hochaktuellen Thematik sprechen. Besonderes Highlight ist der Festabend auf Schloss Westerburg. Für die Teilnahme gibt es 10 Fortbildungspunkte. Es sind noch wenige Plätze frei – Programm und Anmeldung auf der Internetseite der DGÄZ. (Quelle: DGÄZ)

Amann Girrbach und 3 Shape kooperieren

Die Unternehmen Amann Girrbach (Koblach/Österreich) und 3Shape (Kopenhagen/Dänemark) sind zum 1. Mai 2019 eine Systemkooperation eingegangen. Diese soll Dentallabore durch optimierte Designparameter sehr gute Fräsergebnisse ohne Nacharbeit ermöglichen. „Ab sofort können Dentallabore mit Fräsmaschinen von Amann Girrbach und der 3Shape CAD-Software, Restaurationen mit hervorragender Passform und Okklusion sowie optimalen Kontaktpunkten für die gängigsten Ceramill Materialien und Indikationen herstellen“, so Amann Girrbach.

Möglich mache das eine optimierte und auf beide Systeme abgestimmte Materialdatenbank (*.dme). Die Datei kann von Amann Girrbach Kunden online im C3-Kundencenter oder direkt bei 3Shape heruntergeladen und installiert werden. Zusätzlich bietet das Koblacher Unternehmen noch eine abgestimmte Implantat-Prothetik Bibliothek zum Download an. Alle validierten Ceramill Materialien seien direkt in der 3Shape Software auswählbar. Die Anwender hätten dennoch stets die Möglichkeit, Design-Parameter der Situation und den individuellen Gegebenheiten anzupassen. (Quelle: Amann Girrbach)

Straumann mit 17 Prozent organischem Wachstum im 1. Quartal 2019

Die Straumann Group (Basel) ist mit einem organischen Wachstum von 17 Prozent im ersten Quartal 2019 gestartet. Der Anstieg in Schweizer Franken betrug aufgrund negativer Wechselkurseffekte 15 Prozent; der Umsatz lag bei 372 Millionen Schweizer Franken. Die beiden größten Regionen, EMEA und Nordamerika, wuchsen um 14 Prozent beziehungsweise 17 Prozent und steuerten damit zwei Drittel des organischen Wachstums bei. Mit einem Zuwachs von 20 Prozent erhielt Lateinamerika seine Dynamik aufrecht, während Asien/Pazifik (+22 Prozent) weiterhin die am schnellsten wachsende Region war.

Man habe bei großen Fachmessen die Innovationsführerschaft erneut bestätigt und dringe mit weiteren strategischen Akquisitionen beziehungsweise Vereinbarungen weiter in bisher unerschlossene Segmente vor, so Straumann-CEO Marco Gadola. Im Jahresausblick bleibe man bei einem Umsatzwachstum im Bereich um 13 Prozent.

Das Implantatgeschäft als größter Geschäftsbereich der Gruppe habe ein solides zweistelliges Wachstum verzeichnet, das überwiegend durch die Premium-Implantate von Straumann angetrieben wurde. Das Non-Premium-Implantatsegment der Gruppe mit Neodent, Anthogyr, Equinox, Medentika, T-Plus sowie Zinedent wuchs stark und gewann Marktanteile in Brasilien, China, Mexiko, der Türkei, den USA sowie in Distributorenmärkten, heißt es. (Quelle: Straumann)

Bibliografía: Quintessence News Nachrichten Politik Digitale Zahntechnik Team Praxisführung Telematikinfrastruktur Wirtschaft Dokumentation

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