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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – März 2019

ClearCorrect und Align Technology legen Patentstreitigkeiten außergerichtlich bei

Wie die Straumann Group am 29. März 2019 mitteilt, sind noch anhängige Patentverletzungsvorwürfe von Align und hängige Nichtigkeitsklagen von ClearCorrect in einer außergerichtlichen Einigung beigelegt worden. Straumann und Align haben zudem eine unverbindliche Absichtserklärung zur Entwicklung und Vertrieb eines iTero-Intraoral-Scanners unterzeichnet, welcher in den CARES/DWOS-Workflow der Straumann Group integriert ist.

ClearCorrect, ein Unternehmen der Straumann Group, habe sich bereit erklärt, mit einer Zahlung von 35 Millionen US-Dollar den langjährigen Patentstreit mit Align Technology außergerichtlich beizulegen und die Nichtigkeitsklage gegen bestimmte Align-Patente in den USA und in Brasilien zurückzuziehen. Im Gegenzug wird Align sämtliche hängigen Verfahren wegen Patentverletzungen gegen ClearCorrect einstellen. Diese Rechtsstreitigen begannen bereits mehrere Jahre vor der Übernahme von ClearCorrect durch die Straumann Group. Die Kosten des Vergleichs wurden im Kaufvertrag bereits weitgehend berücksichtigt.

Vernetzung von Workflows und Scannern


Der Firmensitz der Straumann Group in Basel (Foto: Howard Brundrett Photography/Straumann)

Als Teil des Vergleichs haben die Parteien eine unverbindliche Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Straumann und Align die Entwicklung und den Vertrieb einer vollständig in den DWOS-Workflow von Straumann/Dental Wings eingebundenen Version des iTero-Intraoral-Scanners von Align sondieren wollen. Damit würde den iTero Anwendern Zugang zum digitalen Workflow von Straumann CARES, der geführten Implantatchirurgie CoDiagnostiX® und zur Plattform von ClearCorrect ermöglicht. Darüber hinaus diskutieren die Parteien die Möglichkeit, auch Anwendern bestehender iTero-Geräte Zugang zu den prothetischen und chirurgischen digitalen Workflows von Straumann zu ermöglichen. Der hochwertige iTero-ntraoral-Scanner könnte die bestehende Palette von Intraoral-Scannern der Gruppe ergänzen, zu der bereits die TRIOS 2, 3 und 4 von 3Shape und der Dental Wings Virtuo Vivo gehören.

Falls die Parteien nicht innerhalb eines geplanten Zeitraums von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Vergleichs den in Betracht gezogenen Entwicklungs- und Vertriebsvertrag abschließen, wird Straumann weitere 16 Millionen Entschädigung an Align zahlen. (Quelle: Straumann Group)

NRW-Gesundheitsminister Laumann zieht vom Leder

Der Gesundheitskongress des Westens in dieser Woche in Köln ist immer für einen Auftritt gut – in diesem Jahr nutzte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Veranstaltung für einen Rundumschlag in Sachen Gesundheitspolitik. Sein Bundes- und CDU-Landesverbandskollege Jens Spahn bekam eine Ansage wegen seiner Pläne, das AOK-System bundesweit zu öffnen („kann er sich von der Backe putzen“). Lob gab es aber für sein Durchgreifen in Sachen Gematik, wo künftig das BMG 51 Prozent der Gesellschafteranteile halten und damit die Arbeit maßgeblich bestimmen wird. Kein Verständnis habe er für die gut 20 Prozent der Ärzte, die den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigerten, so Laumann. Und er würde gerne die Strukturen im Gemeinsamen Bundesausschuss ändern, den er scharf kritisierte, weil er Vorgaben des Gesetzgebers nicht umsetze oder sich darüber hinwegsetze. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Spendenaufruf für die Opfer des Zyklons Idai in Südostafrika

Die Bundeszahnärztekammer und die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) bitten um Unterstützung für die Menschen in Südostafrika. Vor zwölf Tagen ist Zyklon Idai über Südostafrika gezogen und hat tiefgreifende Zerstörung hinterlassen. Mehr als eine Million Menschen, darunter viele Kinder, in Mosambik, Malawi und Simbabwe benötigen dringend Hilfe. Wichtig ist neben der Bereitstellung von Obdach vor allem der Zugang zu Trinkwasser. Durch die starken Regenfälle sind viele Gebiete überschwemmt und der Ausbruch von Seuchen wie der Cholera wird befürchtet.

Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) hat bereits Kontakt mit seinen Partnern in Simbabwe aufgenommen: „Für die Besorgung von Arzneimitteln, Unterkunft, Nahrungsmitteln und die psychologische Betreuung der Betroffenen konnten wir bereits 20.000 Euro Spendengelder als Soforthilfe zur Verfügung stellen“, erklären Dr. Klaus Winter und Dr. Klaus Sürmann, die Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.

„Um die größte Not der Ärmsten zu lindern, ist dringend weitere Nothilfe in den betroffenen Regionen nötig. Dazu ist das HDZ auf Spenden angewiesen“, appelliert der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.

Spendenkonto
HilfswerkDeutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000    BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Zyklon Idai


Eine Spendenbescheinigung wird bei Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden. Das HDZ trägt aufgrund seiner Transparenz das Siegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. (Quelle: BZÄK und HDZ)

KZBV stellt Neuregelungen des TSVG zusammen

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereingiung hat auf ihrer Internetseite die wesentlichen Regelungen und Neuerungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für die Zahnärzteschaft zusammengestellt. Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Mega-Gesetz soll im April im Bundesrat behandelt werden und könnte dann zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Enthalten sind unter anderem der Wegfall der Degression, die Mehrkostenfähigkeit bei kieferorthopädischen Behandlungen, ein höherer Bonus und Neuregelungen zum Bonus bei Zahnersatz und Beschränkungen von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, die von Krankenhäusern gegründet werden. (Quelle: KZBV)

Barmer digitalisiert die Krankmeldung – Pilotprojekt gestartet

Das nächste Projekt der Barmer, mit 9,2 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen, ist die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. In einem Pilotprojekt erprobt die Kasse ab sofort die digitale Übermittlung der AU-Meldung vom Arzt an die Krankenkasse. Zusammen mit dem Softwarehersteller gevko wurde hierzu eine Lösung entwickelt. Daran beteiligt sind 600 Haus- und Fachärzte in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die Krankmeldungen künftig elektronisch an die BARMER senden. „Von der Digitalisierung der AU-Meldung profitieren alle Beteiligten im Gesundheitswesen, an erster Stelle aber die Patientinnen und Patienten, die wir in ihrer schwierigen gesundheitlichen Situation entlasten“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Allein im Jahr 2018 waren bei der Kasse 8,9 Millionen Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit eingegangen. Viele von ihnen wurden per Post an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse selbst verspricht sich von der Digitalisierung effizientere und umweltschonendere Verwaltungsabläufe. Die Barmer sei eine der ersten Krankenkassen in Deutschland mit einem sicheren Datenkanal für Arztpraxen. Für die Versicherten entfalle somit der Versand der Papierbescheinigung an die Kasse oder der Scan über die BARMER-App. In einer weiteren Projektstufe soll neben der Krankenkasse auch der Arbeitgeber elektronisch informiert werden können. (Quelle: Barmer)

KBV fordert: Keine Strafzahlung bei TI-Bestellung bis 31. März

Bei einer durch die Industrie verschuldeten Verzögerung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für betroffene Ärzte und Psychotherapeuten Sanktionsfreiheit. Niedergelassene, die fristgerecht bis 31. März die Technik bestellen, dürfen nicht bestraft werden, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Die KBV ist nach Auskunft Kriedels bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Gespräch. „Wir brauchen eine Lösung für den Fall, dass Firmen die bestellten Komponenten nicht bis zum 30. Juni in allen Praxen installieren können.“

Entscheidend sei, dass Ärzte und Psychotherapeuten bis Ende des Monats bestellen. „Wer nicht fristgerecht bestellt, wird sich auch nicht auf eine verspätete Lieferung berufen können“, betonte Kriedel. Er riet Praxen dazu, sich von den Firmen gegebenenfalls bestätigen zu lassen, dass es zu einem Verzug bei der Lieferung oder Installation kommen könnte, und die Kassenärztliche Vereinigung darüber zu informieren. (Quelle: KBV)

Zahnmedizin ist sehr beschäftigungsintensive Branche

878.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Zahnmedizin ab. Auf jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulieferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Arbeitsplatz in anderen Bereichen. 391.000 Personen arbeiten direkt in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten.

Die direkte Bruttowertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems (ambulante/stationäre Versorgung, Industrie, Handwerk, Versicherung) liegt bei rund 21,4 Milliarden Euro. (Quelle: BZÄK, Zahnärztliches Satellitenkonto 2018)

Forum Dentalis 2019 – Wissen für die Praxis

„Forum Dentalis“, das bundesweite Fortbildungskonzept mit kollegialem Austausch für Generalisten und Spezialisten, wird von Septodont auch in diesem Jahr fortgesetzt. Anerkannte Referenten stellen zu ausgewählten Themen den jeweiligen aktuellen Wissensstand, kombiniert mit Tipps und Tricks für den Praxisalltag, in den Vordergrund. Im Fokus stehen beispielweise Empfehlungen für die Anwendung von Anästhesieverfahren in der Implantologie und Endodontie sowie die Lokalanästhesie bei Risikopatienten. Schwerpunktthemen sind darüber hinaus bioaktive und biokompatible Kalziumsilikatzemente und deren Einsatzgebiete in der Zahnerhaltung, Endodontie und Kinderzahnmedizin. Die Termine mit Hands-on empfehlen sich auch für die Teilnahme der ZFA. Alle Details und Termine auf der Sepotodont-Homepage. (Quelle: Septodont)

Orlowski geht in den Ruhestand, Becker kommt

Der einflussreiche Posten des Abteilungsleiters „Gesundheitsversorgung/Krankenversicherung“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird zum 1. April 2019 neu besetzt. Das sei am Dienstag am Rande des Empfangs der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin bekannt geworden, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Nachfolger von Ulrich Orlowski, der das Amt seit zehn Jahren innehatte und seit 23 Jahren im BMG tätig ist, wird Joachim Becker, bislang Unterabteilungsleiter „Krankenversicherung“. Orlowski geht zum 31. März 2019 in den Ruhestand. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Information über Zahnärztliche Arzneimittel aktualisiert

In die aktualisierte Ausgabe der Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) wurde ein neues Kapitel zum Thema Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien eingefügt. Nicht jede Reaktion auf ein Arzneimittel ist eine Allergie, bei einer nicht-immunologischen Arzneimittelüberempfindlichkeit ist kein immunologischer Reaktionsmechanismus nachweisbar. Jede vermutete Überempfindlichkeitsreaktion soll nach Möglichkeit allergologisch diagnostisch abgeklärt werden, um den Auslöser zu identifizieren und das Folgerisiko für den Patienten abzuschätzen. Der Verzicht auf eine Diagnostik kann bei erneuter Exposition schwere Reaktionen zur Folge haben, andererseits auch zu ungerechtfertigter Einschränkung der Therapiemöglichkeiten, gerade im Bereich Antibiotika, führen. Die IZA steht allen Zahnärzten und Studierenden kostenfrei als PDF oder E-Book zur Verfügung. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

TI-Bestellfrist endet am 31. März 2019 – Praxisinfos aktualisiert

Bis zum 31. März 2019 müssen Zahnarztpraxen bei einem der Anbieter die Ausstattung bestellt haben, die für die gesetzlich geforderte Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur nötig ist. Andernfalls drohen ihnen Honorarabzüge. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt die Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“  sowie der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen und der KZBV produzierte Erklärfilm „Einführung in die Telematikinfrastruktur“ aktualisiert. Sie können in der neuen Fassung auf der Website der KZBV abgerufen werden (Stand: Februar beziehungsweise März 2019). Beide Medien sowie zahlreiche weitere wichtige Informationen und FAQs für Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Thema TI, eGK, VSDM und Co. können dort ebenfalls kostenfrei abgerufen werden.

Die Praxisinformation gibt Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten Antworten auf alle Fragen zu der notwendigen technischen Ausstattung und Finanzierung. Zudem enthält sie übersichtliche Checklisten, Tabellen sowie Tipps und Hinweise, wie sich die Praxen auf den Einstieg in die TI rechtzeitig vorbereiten können. (Quelle: KZBV)

Resolution für eine neue Zahnärztliche Approbationsordnung

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen, dass es auf Ebene der Bundesländer einen neuen Anlauf geben soll, das Stocken bezüglich der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) zu beenden und eine zeitgemäße, der Weiterentwicklung im Fachgebiet Zahnmedizin entsprechende Ausbildungsverordnung zu verabschieden. Die jetzige Approbationsordnung stammt noch aus dem Jahr 1955. Ziel muss es endlich sein, das wissenschaftliche Studium der Zahnmedizin an die Weiterentwicklungen des Fachgebietes anzupassen. Beide haben zum Thema eine gemeinsame Resolution verfasst. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

GKV-Spitzenverband: Gernot Kiefer folgt auf Johann-Magnus v. Stackelberg

Gernot Kiefer folgt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender auf Johann-Magnus v. Stackelberg. Das hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am 19. März 2019   einstimmig entschieden. Kiefer wird ab 1. Juli 2019 die Funktion des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden übertragen. Derzeit ist er Mitglied des Vorstands. Damit ist die Nachfolge von Johann-Magnus v. Stackelberg vollständig geregelt, der am 30. Juni 2019 in den Ruhestand geht.


Gernot Kiefer wird neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands (Foto: GKV-SV)

„Gernot Kiefer trägt seit neun Jahren Verantwortung in der Verbandsspitze. Der Verwaltungsrat ist sich sicher, dass Gernot Kiefer die Funktion des stellvertreten- den Vorstandsvorsitzenden in Nachfolge von Johann-Magnus v. Stackelberg überzeugend ausüben wird.“, so Uwe Klemens, Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands. Kiefer ist bereits seit dem 1. April 2010 Mitglied des Vorstands, seine bisherige Position als Vorstandsmitglied wird von Stefanie Stoff-Ahnis wahrgenommen, die als Nachfolgerin von Johann-Magnus v. Stackelberg neu in den Vorstand einzieht.

Auch wenn Gernot Kiefer die Funktion wechselt, wird er seinen inhaltlichen Themen- und Arbeitsgebieten treu bleiben. Mit der Abteilung Gesundheit umfasst sein Verantwortungsbereich unter anderem Themen wie Pflegeversicherung, Leistungsrecht, Hilfsmittel und Prävention. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird er weiterhin mit viel Engagement die Planung, Umsetzung und Entwicklung der Zentralabteilung zum Beispiel in den Bereichen Personal oder der IT-Ausstattung des Verbandes voranbringen. Ebenso trägt Gernot Kiefer die Verantwortung für die Abteilung Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) in Bonn. „Seine weitreichenden Erfahrungen und das daraus resultierende Wissen sind die besten Voraussetzungen für die neue Funktion“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender.

„Ich freue mich, nun in neuer Funktion weiterhin im GKV-Spitzenverband wirken zu können. Wir werden uns auch künftig der guten und wirtschaftlichen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung von über 72 Millionen gesetzlich Versicherten widmen und Impulse für die Zukunft setzen“, so Kiefer. (Quelle: GKV-Spitzenverband)

BGW-Fotowettbewerb zum Thema Pflege: DGAZ fordert zum Mitmachen auf

Was eigentlich macht Pflege aus? Eine visuelle Vorstellung davon soll ein Fotowettbewerb liefern, den die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ausgeschrieben hat. Unter dem Titel „Mensch – Arbeit – Alter“ werden aussagestarke Bilder gesucht, bei denen die Pflege im Mittelpunkt steht. In der Ausschreibung heißt es dazu: „Die BGW setzt sich für gesunde Arbeitsbedingungen in der Pflege ein und möchte mit dem Fotowettbewerb zu einer Wertschätzung dieses Berufs beitragen. Denn Pflege geht uns alle an und kann uns alle betreffen.“

Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), Prof. Dr. Ina Nitschke, begrüßt diese Initiative, das Thema Pflege mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken: „Aus Sicht der zahnmedizinischen Versorgung stellt die Situation Pflegebedürftiger in Deutschland ein große Herausforderung dar. Das betrifft ganz sicher auch die Kooperation zwischen Zahnmedizinern und Pflegekräften.“

Nitschke hofft, dass aus dem dentalen Bereich möglichst viele aussagekräftige Fotos zur oralen Pflege für den Wettbewerb eingereicht werden. Die Einreichungsphase von Anfang April bis zum 12. Juli 2019. Die genauen Ausschreibungsmodalitäten finden sich auf der Internetseite der BGW. (Quelle: DGAZ)

BDIZ EDI-Tabelle 2019 – Wegweiser durch den Abrechnungsdschungel

Seit vielen Jahren weist der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) mit der BDIZ EDI-Tabelle den Weg in Sachen Abrechnung. Die Tabelle zeigt alle zahnärztlichen Leistungen im Bema, in der GOZ und GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der Bema höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Neu ist die betriebswirtschaftlich maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im Bema als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ. Insgesamt 17 neue Gebührenordnungspositionen im Bema sind zudem integriert.

Die BDIZ EDI-Tabelle 2019 ermöglicht auf einen Blick die Orientierung über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im Bema bezahlen.

Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner Tabelle 2018 inzwischen auf 260 Euro angepasst. Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 260 Euro auskommen. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit in den Steigerungsfaktoren von GOZ und GOÄ angegeben, aber auch im Bema. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden. Die Tabelle (DIN-lang-Format, Leporello, 20 Seiten) wird mit Rundschreiben kostenfrei an alle Mitglieder des BDIZ EDI versandt. Nichtmitglieder können die Tabelle im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 1,50 Euro/Tabelle (incl. MwSt. und zzgl. Versandkosten) bestellen. (Quelle: BDIZ EDI)

Praxis-Ökonomie-Kongress auf Sylt vom 30. Mai bis 1. Juni 2019


Michael Thaler/Shutterstock.com

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2019 zum 14. Praxis-Ökonomie-Kongress auf die größte nordfriesische Insel Sylt ein. Das Hauptaugenmerk liegt in diesem Jahr auf der Stärkung freiberuflicher Praxisstrukturen, so die Ankündigung. Die Möglichkeiten der Gründung zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren und das Vordringen versorgungsfremder Kapitalinvestoren in den Markt sind aktuell eine große Gefahr für die freiberufliche Praxis. In Seminaren und Fortbildungen werden unterschiedliche Kooperationsformen und Handlungsoptionen vorgestellt und im Plenum diskutiert. Überdies stehen Themen wie Praxismarketing, Steuerrecht sowie die GOZ-Abrechnung auf der Agenda.

„Wichtig für den FVDZ ist neben der politischen Arbeit immer auch die ökonomische ‚Ertüchtigung‘ der Zahnärzteschaft, um freiberufliche Praxisstrukturen mit den Erfordernissen des sich stetig wandelnden Umfelds in Einklang und möglichst zum Erfolg zu bringen. Der Praxis-Ökonomie-Kongress des FVDZ bietet dafür ein ausführliches Informationspaket rund um die Praxis. Nicht nur der niedergelassene Zahnarzt, sondern auch das Praxisteam profitieren davon“, erklärte Kongressleiter Matthias Tamm.

Die Teilnahme steht FVDZ-Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern offen. Das detaillierte Programm zum 14. Praxis-Ökonomie-Kongress unter www.fvdz.de/sylt einsehen oder bei der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle (Telefon 0228/85 57 0) anfordern. (Quelle: FVDZ)

Weitere Schwächung der Selbstverwaltung

Zu der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 14. März 2019 erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Das heute vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht.


Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Mit großer Sorge betrachten wir aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. Zwei Beispiele:  Staatliche Vorgaben zur Praxisführung  helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (Gematik) schaden mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der Gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten.

Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen. Wir brauchen zudem Lösungen, wie wir dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf, entgegenwirken. Wir müssen Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte abwägen und die neuen technischen Möglichkeiten praxistauglich machen. Und wir müssen den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung entschlossen voranbringen. Diese Aufgaben kann die Politik nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bewältigen. Sie sollte die Organisationen der Selbstverwaltung deshalb stärken, nicht schwächen.“ (Quelle: BÄK)

Miele und W&H geben Kooperation bekannt

Miele (Gütersloh) und W&H (Bürmoos/Österreich), zwei traditionsreiche Qualitätsanbieter in Familienhand, stärken wechselseitig ihr Produktportfolio. Dies gaben die Unternehmen am 11. März 2019 im Vorfeld der weltgrößten Dentalmesse IDS in Köln bekannt. Hier präsentieren die Partner ihr erweitertes Programm zur Aufbereitung von Dentalinstrumenten auch erstmals live.

Im Zuge der nun vereinbarten Kooperation nehmen beide Unternehmen leistungsstarke und bewährte Geräte des Partners ins eigene Programm – abgestimmt auf das Design der jeweiligen Produktlinie. Konkret komplettiert Miele sein Angebot durch vier neue Auftisch-Sterilisatoren von W&H mit Kapazitäten von 17 oder 22 Litern (Modellreihen „Cube“ und „Cube X“). „Damit bietet Miele nicht nur das größte im Markt verfügbare Angebot zur maschinellen Reinigung und Desinfektion, sondern zukünftig ein vollständiges System zur Aufbereitung von Dentalinstrumenten“, sagt Michael Sedlag, Leiter Produktmanagement Medizin- und Labortechnik, „mit innovativem Zubehör, leistungsstarken Prozesschemikalien und komfortablen Lösungen für die Dokumentation der Prozessdaten.“

Demgegenüber stammen die Thermodesinfektoren, die W&H fortan als Modellreihen „teon“ und „teon +“ anbietet, aus dem Miele-Werk Bielefeld. „So profitieren die W&H-Kunden von der Miele-Expertise bei den Thermodesinfektoren“, sagt Sedlag, „und umgekehrt profitieren unsere Kunden von den kompakten und leistungsstarken Sterilisatoren aus der W&H-Entwicklung.“

Um Zahnarztpraxen auch bestmöglich im Arbeitsalltag zu unterstützen, wurden zwischen den Partnern länderspezifische Servicekonzepte abgestimmt. So werden Wartung und Instandhaltung je nach Land durch den Kundendienst von Miele, W&H oder einem autorisierten W&H-Servicepartner übernommen. (Quelle: Gemeinsame PM von Miele und W&H)

Digitalisierung der Zahnmedizin ist Thema beim Karl-Häupl-Kongress 2019

Beim Karl-Häupl-Kongress 2019 der Zahnärztekammer Nordrhein am 22. und 23. März 2019 im Kölner Gürzenich dreht sich in diesem Jahr alles um die digitale Zukunft der Zahnmedizin. Digitale Verfahren und Anwendungen haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch die Zahnmedizin zunehmend geprägt und den Arbeitsalltag in der Praxis stark beeinflusst. Wo aber liegen Grenzen der Digitalisierung? Was sind Visionen für die Zahnmedizin? Und welche Zukunft hat heute schon angefangen?

Beim diesjährigen Kongress der Zahnärztekammer Nordrhein werden unter anderem neueste computergestützte Fräsverfahren vorgestellt, mit deren Hilfe aus keramischen Blöcken individuelle, lichtdurchlässige und natürlich wirkende Kronen hergestellt werden können. Bei Patienten, die ausgedehnte Kieferknochendefekte aufweisen, ist es heute möglich, durch die Verwendung digitaler Analyseverfahren in geeigneten Spenderregionen wie beispielsweise dem Beckenkamm, defektangepasste Knochentransplantate zu gewinnen. Diese und viele andere Neuerungen werden Thema dieser wissenschaftlichen Tagung sein.

Die KZV Nordrhein veranstaltet im Rahmen des Kongresses eine Fortbildungsreihe zur Abrechnung moderner diagnostischer und therapeutischer Verfahren, die sich an das gesamte Praxisteam richtet. Assistenten/-innen und angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die für ihre Zukunft den Schritt in die Selbstständigkeit planen, können am parallel stattfindenden Praxisgründungsseminar teilnehmen. Im Anschluss an den ersten Kongresstag veranstaltet die Zahnärztekammer Nordrhein die traditionelle Kölner Museumsnacht mit einer Führung durch das Neven DuMont Haus im Kölner Stadtteil Niehl.

Kurzentschlossene können sich noch bis zum 18. März 2019 online unter https://www.khi-direkt.de/ anmelden. Anmeldungen vor Ort sind ebenfalls möglich.

Beiträge im PKV-Standardtarif bleiben 2019 stabil

Der Beitrag für Privatversicherte im Standardtarif (STN) bleibt stabil. Das ergibt sich aus den aktuellen Daten des PKV-Verbands, der diesen branchen­einheitlichen Sozialtarif kalkuliert. Damit bleibe der PKV-Standardtarif auch weiterhin eine sehr gute Lösung für Versicherte in schwieriger finanzieller Situation, so der Verband.

Im Standardtarif für Frauen liegt die letzte Beitragsanpassung drei Jahre zurück (1. Juli 2016), davor war der Beitrag sechs Jahre stabil (seit 1. Juli 2010). Im Standardtarif für Männer wurden die Beiträge zuletzt am 1. Juli 2018 angepasst, davor gab es in den acht Jahren seit 2010 nur eine Erhöhung (1. Juli 2014).

„Weil das Leben nicht immer so läuft wie geplant, wollen wir den Menschen in allen Lebenslagen Lösungen anbieten, etwa wenn ihre Alterseinkünfte geringer sind als gedacht“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Wir wollen diesen gut funktionierenden Sozialtarif für noch mehr Privatversicherte öffnen als bisher, doch leider wird die dazu nötige Gesetzesänderung seit Jahren von der SPD blockiert.“ Derzeit dürfen aufgrund der Rechtslage nur Privatversicherte mit Versicherungsbeginn vor 2009 in den Standardtarif wechseln. Der PKV-Verband setzt sich dafür ein, dies auch allen seit 2009 Privatversicherten zu ermöglichen, denen nach heutigem Recht nur der meist teurere Basistarif verbleibt.

Der Standardtarif garantiert den Versicherten eine vergleichbare medizinische Versorgung wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Durchschnittsbeitrag liegt bei etwa 300 Euro im Monat, wozu Rentner einen Zuschuss bis zu 150 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Der Beitrag im Standardtarif ist nie höher als der Höchstbeitrag der GKV, der maximale Selbstbehalt liegt bei 306 Euro. (Quelle: PKV Verband)

Union und SPD wohl bei Regelung zu Z-MVZ einig

Wie unter anderem die Deutsche Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf eine Regelung bezüglich der rein Zahn-Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) einigen können. Danach könnte die Gründungsberechtigung für rein zahnärztliche MVZ und die Zahl der dort tätigen Zahnärzte in Abhängigkeit vom jeweiligen regionalen Versorgungsgrad prozentual beschränkt werden. Der neue Vorschlag soll in den kommenden Tagen bis zur nächsten abschließenden Sitzung des Bundestagsgesundheitsausschusses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 13. März 2019 in den Regierungsfraktionen abschließend konsentiert und festgezurrt werden.

Vonseiten der zahnärztlichen, aber auch der ärztlichen Standespolitik wird seit Monaten vehement gefordert, die Zugang von Fremdinvestoren in die ambulante Versorgung zu erschweren. Für bestimmte ärztliche MVZ und Einrichtungen (Dialyse) waren dazu im TSVG bereits Regelungen enthalten. Der von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kommende Vorschlag, regionale und fachliche Beschränkungen für die Gründung von Z-MVZ durch (in Investorenbesitz befindliche) Krankenhäuser in das TSVG einzuführen, hat sich offensichtlich nicht realisieren lassen. Das war auch eines der bestimmenden Themen beim Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft Ende Januar 2019 in Berlin. Schon damals hatte unter anderem die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, MdB, darauf hingewiesen, dass es hier keine einfache Lösung geben werde. (Quelle: Quintessence News/DAZ)

Unicef besorgt über alarmierenden Anstieg von Maserninfektionen

Die Zahl der Masernerkrankungen ist weltweit auf ein alarmierendes Hoch gestiegen, warnt Unicef, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. 98 Länder berichten von einem Anstieg im vergangenen Jahr; allein zehn Staaten sind für 74 Prozent des Anstiegs verantwortlich. Auch in Ländern, die als masernfrei galten, sind neue Ausbrüche der gefährlichen Infektionskrankheit zu verzeichnen.

Die Ukraine, Philippinen und Brasilien verzeichnen den stärksten Anstieg zwischen 2017 und 2018. Allein in der Ukraine gab es 2018 35.120 registrierte Erkrankungen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres infizierten sich dort weitere 24.042 Personen. Auf den Philippinen erkrankten in diesem Jahr bereits 12.736 Menschen; 203 starben. „Dies ist ein Alarmzeichen. Es gibt sichere, effektive und kostengünstige Impfstoffe gegen diese hoch ansteckende Krankheit; Impfstoffe, die in den vergangenen Jahrzehnten Millionen Kindern das Leben gerettet haben,“ sagte Henrietta Fore, Unicef Exekutivdirektorin in New York.

Masern sind hoch ansteckend, sogar noch ansteckender als Ebola, Tuberkulose oder Grippe. Selbst zwei Stunden, nachdem eine infizierte Person einen Raum verlassen hat, kann sich ein anderer Mensch anstecken. Das Virus verbreitet sich durch die Luft und infiziert das Atemsystem. Insbesondere für mangelernährte Kinder und ungeschützte Neugeborene sind Masern-Infektionen eine tödliche Gefahr.

Die Hauptursachen für den Anstieg der Masern-Infektionen sieht die Organisation in schwachen Gesundheitssystemen; Konflikten und Instabilität; Unzureichende Aufmerksamkeit in den Kommunen und Informationsdefiziten und Impfskepsis.„Fast alle Infektionen sind vermeidbar; trotzdem stecken sich Kinder auch dort an, wo es absolut keine Entschuldigung gibt“, sagte Henrietta Fore. „Masern sind eine Krankheit. Aber nur zu oft besteht die wirkliche Infektion in Falschinformation, Misstrauen und Gleichgültigkeit.“ Unicef appelliert an Regierungen, Verantwortliche in den Gesundheitssystemen und an Eltern mehr zu tun, um die Masern zurückzudrängen. (Quelle: Unicef)

Rat will „Digitalisierung von Gesundheit“ durchleuchten

Prof. Dr. Ferdinand Gerlach ist erneut zum Vorsitzenden des Sachverständigenrats gewählt worden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 27. Februar 2019 den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einer feierlichen Zeremonie die Ernennungsurkunden überreicht. Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden.

Im Anschluss an den Ministertermin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Mitglieder des neuen Sachverständigenrats sind die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), der Onkologe Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).


Die Mitglieder des Sachverständigenrats für die Amtsperiode 2019-2023 mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). (Foto: BMG/Schinkel)

Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten. In seinem nächsten Gutachten will der Rat die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen. (Quelle: SVR)

38,6 Prozent der Praxisausgaben für das Personal

38,6 Prozent der Ausgaben in Zahnarztpraxen im Jahr 2016 waren Personalausgaben (2015: 37,6 Prozent). Damit machten diese den größten Teil der Praxisausgaben aus. Im Durchschnitt beschäftigte eine Praxis 2016 6,08 Mitarbeiter (2000: 4,89). Davon sind im Durchschnitt 4,02 Zahnmedizinische Fachangestellte beziehungsweise Fachpersonal wie ZMV, ZMF und ZMP. In den alten Bundesländern sind mit im Schnitt 6,49 Beschäftigten mehr Kräfte angestellt als in den Zahnarztpraxen in den neuen Bundesländern (4,15).  (Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV).

Patienteninformation zur HPV-Impfung für Jungen

Mit einem Informationsblatt für das Wartezimmer unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ärzte bei der Aufklärung ihrer Patienten zur Impfung gegen Humane Papillomviren. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit Kurzem nicht mehr nur für Mädchen, sondern auch für Jungen. Das Infoblatt klärt in verständlicher Form darüber auf, warum diese Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) von Experten empfohlen wird. Zudem erfahren Patienten, wann und in welchen Abständen die Impfung gegeben werden soll. HPV werden nicht nur für Gebärmutterhalskrebs und Tumoren im Genitalbereich, sondern immer häufiger als Ursache für Tumoren im Mund- und Rachen-Raum festgestellt. (Quelle: KBV)

Blue Safety übernimmt ElyDental, Spezialist für Dentaltechnik

Das Duisburger Dentaltechnikunternehmen Ely Dental wurde zum 15. Februar 2019 von Blue Safety, Münster, übernommen. Damit stelle man sich weiter für die Zukunft auf: Als Spezialist für Dentaltechnik verstärkt der Dentaltechniker Elyes Aouina das Münsteraner Team mit seiner langjährigen Dentalerfahrung.

„Die Entscheidung für ElyDental war für uns strategischer Natur. Mit der Unterstützung von Aouina können wir unseren Anspruch, regional alles aus einer Hand anzubieten, auf das nächsthöhere Level anheben und unsere Konzepte mithilfe seiner technischen Expertise noch individueller auf die Praxen zuschneiden“, erläutert Jan Papenbrock, Gründer und Geschäftsführer Blue Safety. „Wir freuen uns, dass wir mit Aouina einen absoluten Spezialisten für uns gewinnen konnten.“

Mit seiner langjährigen Dentalerfahrung bietet Aouina Soforthilfe bei Wartungen, Reparaturen oder Störungen der Dentaleinheiten. „Gemeinsam können wir Praxisinhaber noch umfassender betreuen und bei technischen Problemen an den Dentaleinheiten schnell und direkt reagieren. So haben unsere Kunden einen zentralen Ansprechpartner und werden in ihrem Alltag entlastet,“ sagt Aouina zu dem Zusammenschluss. Der erfahrene Techniker wird schon auf dem Stand des Unternehmens auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) vom 12. bis 16. März 2019 in Köln am Stand von Blue Safety in Halle 2.2, A30 B39 und A40 B49, anderen Technikern und Kunden für Beratungen und Fragen zur Verfügung stehen. (Quelle: Blue Safety)

Florian Reuther ist neuer PKV-Verbandsdirektor

Der langjährige Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther (43), hat zum 1. März 2019 das Amt des Direktors und geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Verbands übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Volker Leienbach an, der nach 17 Jahren an der Spitze in den Ruhestand tritt.


Florian Reuther ist seit 1. März 2019 neuer PKV-Verbandsdirektor. (Bild: PKV)

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue: „Wir sind sehr froh, dass wir Florian Reuther als neuen Verbandsdirektor gewinnen konnten. Das ermöglicht uns einen klaren Generationswechsel und zugleich einen organischen Übergang an der Spitze des PKV-Verbandes. Florian Reuther leitet bereits seit fast zehn Jahren unsere Rechtsabteilung und hat als Mitglied der Geschäftsführung an allen strategischen Entscheidungen und Projekten mitgewirkt. Er kennt die Branche und ihre Herausforderungen wie nur wenige andere. Wir sind überzeugt, dass Florian Reuther die Entwicklung der PKV als starke, nachhaltig finanzierte Säule des dualen deutschen Gesundheitssystems sowie als Treiber für Qualität und Innovationen in der medizinischen Versorgung konsequent fortsetzen wird.

Unser großer Dank gilt Volker Leienbach, der den PKV-Verband 17 Jahre lang enorm erfolgreich geführt hat. Unter seiner Leitung hat sich die PKV dazu entschlossen, über die bewährte Rolle als reiner Kostenerstatter hinauszugehen und stärker auch zum Akteur in der Gesundheitsversorgung selbst zu werden – vom Aufbau der vorbildlichen privaten Pflegeberatung ‚compass‘ bis hin zur neuen gemeinnützigen ‚Stiftung Gesundheitswissen‘. Wir wünschen Volker Leienbach von Herzen alles erdenklich Gute für die ‚zweite Halbzeit‘.“ (Quelle: pkv.de)

Bibliografía: Quintessence News Nachrichten Fortbildung aktuell Praxisführung Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft IDS

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