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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2020

Corona-Hygienepauschale für Zahnärzte bis zum Jahresende verlängert, aber mit reduziertem Umfang

Die zwischenzeitlich bis Ende September befristete sogenannte Corona-Hygienepauschale, die der PKV-Verband, die Beihilfe und die Bundesärztekammer/Bundeszahnärztekammer für den pandemiebedingt erhöhten Hygieneaufwand in Arzt- und Zahnarztpraxen vereinbart hatten, wird nun doch zu angepassten, das heißt reduzierten Bedingungen bis zum Jahresende 2020 verlängert. Nach dem es am 29. September beim PKV-Verband eine  mehrfach korrigierte Meldung gab, in der die Zahnärzte zwischenzeitlich nicht mehr aufgeführt wurden, ist jetzt am 30. September 2020 eine finale Meldung eingestellt worden. Auch die Bundeszahnärztekammer hat diese entsprechende Meldung auf ihrer Seite eingestellt.

Ärzte können auf dieser Grundlage ab 1. Oktober je Sitzung nunmehr analog Nr. 245 GOÄ zum 1-fachen Satz in Anrechnung bringen, das entspricht 6,41 Euro (vorher 14,75 Euro). Zahnärzte können die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. 3010 GOZ analog weiter, allerdings nur noch zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) ansetzen (vorher 14,23 Euro). Die BZÄK nennt daher auch mögliche Alternativen zur Berechnung des Mehraufwands. Privatversicherte, die eine Arztrechnung mit diesen Positionen bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet, so der PKV-Verband.

Verlängert wurden auch der corona-bedingte Vergütungszuschlag von 1,50 Euro je Behandlung im Heilmittelbereich sowie die Vereinbarungen rund um die Erbringung von telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie. (Quelle: PKV-Verband, zuletztkorrigiert am 30.09.2020, 12.15 Uhr, -Red.)

Covid-19-Sonderregelungen für vertragszahnärztliche Krankentransport- und Heilmittelverordnungen

Krankentransportfahrten von Covid-19-positiven Versicherten und Personen unter behördlich angeordneter Quarantäne zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten vertragszahnärztlichen Behandlungen bedürfen bundesweit weiterhin keiner vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Einen entsprechenden Beschluss hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte Trägerorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzt, wie sie am 29. September 2020 mitteilt. Der Beschluss tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Die Regelung gilt, wenn und solange der Deutsche Bundestag gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Einen solchen Beschluss hatte der Bundestag bereits am 25. März 2020 getroffen.

Verordnungen von Krankentransporten nach Paragraf 6 und Krankenfahrten nach den Paragrafen 7 und 8 Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) können dazu auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und vom Vertragszahnarzt postalisch an einen in der Praxis bekannten Versicherten übermittelt werden, sofern sich die verordnende Vertragszahnärztin oder der verordnende Vertragszahnarzt vom Zustand des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung überzeugt hat.

28-Tage-Frist für Heilmittelbehandlungen

Bis zum Inkrafttreten der geänderten zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 wird die 14-tägige Beginnfrist für Heilmittelbehandlungen auf 28 Tage erweitert. Ab dem genannten Zeitpunkt wird die 28-Tagefrist regelhaft gelten. Die Einzelheiten zu diesen Beschlüssen des G-BA sind unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/894/ und https://www.g-ba.de/beschluesse/4475/ abrufbar. (Quelle: KZBV)

Erhöhte Hygienekosten über Paragrafen 2 oder 5 GOZ berechnen

Die von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen ursprünglich vereinbarte Berechnung einer Hygienepauschale nach GOZ 3010a zur Abgeltung der aufgrund der Covid-19-Pandemie deutlich höheren Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien wird von PKV und Beihilfe nicht weiter verlängert. Sie kann also ab 1. Oktober 2020 nicht mehr angesetzt werden.

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer empfiehlt (Stand 23. September 2020), angesichts der nach wie vor deutlich erhöhten Kosten der Hygiene in der Zahnarztpraxis, eine Berücksichtigung dieser Kosten

• bei der Rechnungslegung nach Paragraf 5 Abs. 2 der GOZ (besondere Umstände bei der Ausführung) vorzunehmen oder

• alternativ nach Paragraf 2 Abs. 1 und 2 mit dem Patienten zu vereinbaren.

Einzelheiten sind auf der Internetseite der BZÄK zusammengestellt.

Diese alternative Berechnung erhöhter Kosten für die Hygiene in der Praxis ist bereits in den Beschlüssen Nr. 34 und 35 des Beratungsforums erwähnt. Die auf die erhöhten Kosten der Praxishygiene bezogene Begründung kann je nach Höhe der Gebühr Teil der Begründung eines erhöhten Steigerungssatzes oder alleinige Begründung sein. Diese spezielle Begründung ist jedoch nur bei einer der erbrachten Leistungsarten in der gleichen Sitzung möglich. (Quelle: BZÄK)

Digitale Verwaltungsleistungen: Steuer-ID als Identifikationsnummer

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das vom Bundeskabinett am 23. September 2020 auf den Weg gebrachte Registermodernisierungsgesetz soll die dafür erforderlichen Voraussetzungen. schaffen. Damit wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister.

Wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland sei, dass Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können. Das soll am besten nicht immer wieder neu geschehen, sondern „once only“. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die Bürger bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können. Ziel des Vorhabens ist eine praxisnahe und gleichzeitig verfassungs- und datenschutzkonforme Lösung, die dennoch zügig realisiert werden kann.

Die Steuer-Identifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.

Ein „Datencockpit“ soll jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. (Quelle: Bundesregierung)

Bayerischer Landtag will wieder echte Unabhängige Patientenberatung

Die bayerischen Zahnärzte begrüßen den fraktionsübergreifenden Vorstoß des Bayerischen Landtags für eine Neuvergabe und -organisation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Die Vergabe der UPD an das Unternehmen Sanvartis GmbH 2015 war ein Fehler, der sich bis heute negativ auswirkt. Die Zahl der persönlichen Beratungen ist seitdem spürbar zurückgegangen. Das Angebot in der Fläche wurde massiv ausgedünnt. Wir halten die persönliche Beratung aber für unverzichtbar, um das Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patient zu stärken“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Er betont, dass die zahnärztlichen Körperschaften in Bayern eng mit den früheren Betreibern der UPD zusammengearbeitet hätten. Viele Ratsuchende wurden bis 2015 von der UPD an die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verwiesen. Seit der Vergabe an die Sanvartis GmbH sei das kaum mehr der Fall. Auch würden von der Sanvartis-UPD wohl aus Kostengründen die Beratungen überwiegend telefonisch durchgeführt, was den Bedürfnissen der Patienten nicht gerecht werde. Die zahnärztlichen Körperschaften sahen die Kommerzialisierung der UPD von Anfang an kritisch, auch weil die Sanvartis GmbH als Dienstleister für verschiedene Krankenkassen tätig ist.

„Die UPD muss unabhängig von finanziellen Interessen agieren, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Wir hoffen sehr, dass bei der Neuvergabe wieder ein gemeinnütziger Träger zum Zug kommt, mit dem wir die bis 2015 praktizierte Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten fortsetzen können. Die bayerischen Zahnärzte halten ein vielfältiges Beratungsangebot bereit, das die Leistungen der UPD sinnvoll ergänzt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patient ist ein wichtiger Garant für den Behandlungserfolg. Dazu leisten wir gerne unseren Beitrag“, so der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott. (Quelle: Gemeinsame PM von KZVB und BLZK)

MTA-Ausbildung reformiert: Medizinische Berufe sollen attraktiver werden

Die Ausbildung in der medizinisch-technischen Assistenz (MTA) wird grundlegend reformiert. Sie soll moderner und damit attraktiver werden. So sollen Auszubildende künftig Anspruch auf Vergütung haben und das Schuldgeld abgeschafft werden. Das hat das Bundeskabinett am 23. September 2020 beschlossen. Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch "Medizinische Technologin" und "Medizinischer Technologe". Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das Notfallsanitäter-Gesetz geändert, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu schaffen. Zudem soll ihnen in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.

„Eine umfassende Reform der Ausbildungen in diesen Berufen ist erforderlich, um die sich stetig weiterentwickelnden technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Ausbildung zu integrieren und die Ausbildung zeitgemäß und attraktiv auszugestalten. Die Corona-Pandemie zeigt derzeit sehr deutlich, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Assistenz sind – insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation“, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Was soll sich bei den MTA ändern? Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Berufen wird modernisiert, die Ausbildung wird konkretisiert und neu strukturiert. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt. Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet. Künftig muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden. Die Gesamtausbildungsdauer wird weiterhin drei Jahre betragen. Das Gesetz soll bis Januar 2023 in Kraft treten. (Quelle: Bundesregierung)

Dr. Markus Willmes scheidet aus Kammervorstand aus

Mit sofortiger Wirkung hat Dr. Markus Willmes sein Amt als Vorstandsreferent der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) aus persönlichen Gründen niedergelegt. Willmes war seit Februar 2020 unter anderem für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Bezirksstellen zuständig. Bis auf Weiteres wird der Präsident der ZÄKWL, Jost Rieckesmann, diese Bereiche übernehmen. Das teilte die Kammer am 25. September 2020 mit. (Quelle: ZÄKWL)

BZK Tübingen: Dr. Wilfried Forschner bleibt Vorsitzender

Die Delegierten der konstituierenden Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer Tübingen bestätigten am 18. September 2020 den gesamten Vorstand in seinen Ämtern.

Der Vorstand der BZK Tübingen: Dr. Wilfried Forschner, Dr. Herbert Martin (Reihe vorn, von links), Dr. Dr. Heinrich Schneider (Mitte), Dr. Markus Steybe, Dr. Bernd Stoll (hinten). (Foto: IZZ)

Dr. Wilfried Forschner erhielt mehr Stimmen als sein Gegenkandidat und wurde für weitere vier Jahren in das Amt als Vorsitzender der BZK Tübingen gewählt. Im Amt des Stellvertreters bestätigten die Delegierten Dr. Dr. Heinrich Schneider, Metzingen. Vorstandsmitglieder wurden Dr. Bernd Stoll, Albstadt, Dr. Herbert Martin, Albstadt- Ebingen und Dr. Markus Steybe, Friedrichshafen.

Die konstituierende Vertreterversammlung fand direkt im Anschluss an die letzte Zusammenkunft der vorhergehenden Legislatur statt. Neben den üblichen Berich-ten aus den Referaten fand eine lebhafte Diskussion über die Corona-Pandemie und deren Folge für den zahnärztlichen Berufsstand im Land statt. (Quelle: IZZ Baden-Württemberg)

Beschaffungskosten wesentlicher Hygieneartikel weiter hoch

Die Bundeszahnärztekammer bringt in ihrem aktuellen Informationsdienst „Klartext“ Zahlen zur Kostenentwicklung bei Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln. Die Kosten für die Praxishygiene seien aufgrund der Knappheit der Produkte während der Pandemie auf dem Weltmarkt deutlich gestiegen. „Eine Normalisierung der Lage ist noch nicht in Sicht, die Beschaffungskosten für den Handel und damit die Einkaufspreise für die Zahnarztpraxen sind weiterhin deutlich höher als vormals“, so die BZÄK.


BZÄK-Klartext: Preisentwicklung Hygieneprodukte für die Zahnarztpraxis, pro Quartal 2020, Q1 = 100 Prozent. Quelle: Schätzung des Bundesverbands Dentalhandel

Aktuell scheint sich die Lage auch weiterhin nicht zu entspannen, wie Anfragen und Berichten aus Zahnarztpraxen und Angeboten von Händlern in Social Media zu entnehmen ist. Vor allem Handschuhe könnten zum Jahresende weiterhin teuer bleiben oder noch knapper und teurer werden, wie es aus Händlerkreisen heißt. Auch der Spiegel hat am 21. September bereits dazu berichtet – die Handschuhe werden von besonders vielen verschiedenen Nutzern benötigt.(Quelle: BZÄK/QN)

proDente: Sehr gute Resonanz analog und digital

Vorstandswahlen und Bilanz bei der Initiative proDente: Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, führt weiterhin die Initiative als Vorstandsvorsitzender. Neben Oesterreich (BZÄK) wurden Klaus Bartsch (VDZI) und Dr. Markus Heibach (VDZI), als gleichberechtigte Stellvertreter bestätigt.


Der Vorstand von proDente für 2020/2021 (von links): Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Dr. Markus Heibach, Klaus Bartsch (Foto: proDente)

Die Kampagne der Initiative proDente erreichte 2019 eine Reichweite von mehr als 270 Millionen Lesern, Hörern und Zuschauern. Hinzu kamen mehr als 740.000 Besucher der Website prodente.de und mehr als 1,5 Millionen Impressionen in den sozialen Medien. ProDente konnte 132 Suchbegriffe in der Suchmaschine Google platzieren, so dass die Ergebnisse auf der ersten Ergebnisseite gelistet wurden.

„Neben einem der besten Jahre hinsichtlich der Presse-Resonanz blickt proDente auch auf gute Zahlen in den sozialen Medien zurück“, bemerkt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative. „Die Digitalisierung der Kommunikation forciert die Initiative schon seit über einem Jahrzehnt“, betont Kropp.

Kalte Jahreszeit: KBV sieht Praxen gut aufgestellt

Patienten mit Infekten können trotz der Corona-Pandemie in den Praxen behandelt werden. Mit dieser Feststellung reagierte der Vorstand der KBV auf die am 21. September 2020 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geäußerten Überlegungen, sogenannte Fieberambulanzen einzurichten. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen seien gut vorbereitet für die kommenden Wochen und das vermehrte Auftreten von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und potenziellen COVID-19-Fällen, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV in einer Pressemitteilung. „Wir können mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Maßnahmen flächendeckend das Infektionsgeschehen meistern.“


Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV (Foto: Lopata/axentis.de)

Infekte könnten selbstverständlich in den Praxen behandelt werden. „Dazu gibt es beispielsweise Fiebersprechstunden – ein etabliertes und bewährtes Instrument zur Trennung der Patientenströme“, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Mit ihnen könnten Praxen aufkommensunabhängig flexibel reagieren. Möglich seien zudem Sondermaßnahmen wie Karenztage oder die telefonische AU-Bescheinigung. Auch über den Aufbau eigenständiger COVID-19-Einrichtungen könne je nach Notwendigkeit regional entschieden werden.

„Diese Einrichtungen können in Abstimmung mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf freiwilliger Basis auch von Vertragsärzten oder Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden“, betonte Gassen. Voraussetzung dafür sei, dass Finanzierung und die Versorgung mit Schutzausrüstung geklärt seien. Dabei sei entscheidend, wie sich die Zahl der Neuinfektionen entwickele. Als gute regionale Entscheidungsgrundlage sieht Gassen den vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung entwickelten Frühindikator einer „Vorwarnzeit“. Hierbei werden anhand der Entwicklung der täglichen Neuinfektionen und der Reproduktionszahl R unterschiedliche Szenarien errechnet. Diese lassen darauf schließen, in welcher Zeit die Belastungsgrenze des Gesundheitswesens erreicht wäre. (Quelle: KBV)

Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt – Bescheinigungsstelle nimmt Arbeit auf

Forschende Unternehmen können jetzt ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist. Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele. Die Stelle hat zudem Standorte in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert.

Das Forschungszulagengesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage zum 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Millionen Euro verdoppelt, um die Anreizwirkung für Forschungsinvestitionen zu erhöhen. (Quelle: BMBF)

RESIST: Weniger Verordnungen von Antibiotika

Eine bessere Kommunikation zwischen Arzt und Patient trägt zu einem Rückgang der Verordnungen von Antibiotika bei Atemwegserkrankungen bei. Dies zeigt die aktuelle Studie zum Modellprojekt „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“, die Mitte September in Berlin vorgestellt wurde.

Während in der Wintersaison 2016/2017 noch 29 Prozent der Patienten von Haus-, Kinder- und HNO-Ärzten mit akuten Atemwegsinfekten ein Antibiotikum erhielten, waren es in der Wintersaison 2018/2019 nur noch 24 Prozent. Dieser ohnehin positive Trend machte sich bei den RESIST-Teilnehmern noch stärker bemerkbar: Hier sank die Verordnungsrate im selben Zeitraum von 26 Prozent in der Wintersaison 2016/2017 auf 20 Prozent in der Saison 2018/2019. Der rationale Einsatz von Antibiotika bezieht sich jedoch nicht nur auf die Quantität des Einsatzes, sondern auch auf die Qualität der Wirkstoffauswahl, wobei für RESIST der Ansatz „so schmal wie möglich, so breit wie nötig“ verfolgt wurde.

In Deutschlands Arztpraxen werden pro Jahr Schätzungen zufolge zwischen 38 und 40 Millionen Antibiotika-Verordnungen ausgestellt. Allerdings sind immer mehr Bakterien gegen die vorhandenen Antibiotika resistent. Damit die Wirksamkeit bestehen bleibt, ist ein behutsamer rationaler Einsatz notwendig. Akute Atemwegserkrankungen werden in 90 Prozent der Fälle durch Viren ausgelöst, gegenüber denen Antibiotika wirkungslos sind.

Bei RESIST handelt es sich um ein Projekt des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der KBV und acht Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), das vom Innovationsfonds gefördert wurde. Daran beteiligten sich von Juli 2017 bis Juli 2019 rund 2.460 Haus-, Kinder- und HNO-Ärzte sowie Fachärzte für Innere Medizin. Versorgt wurden mehr als eine Million Kassenpatienten. Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kündigte angesichts des erzielten Rückgangs der Verordnungszahlen an: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Konzept zukünftig dauerhaft in allen KV-Regionen und für alle GKV-Versicherten angeboten werden kann.“ (Quelle: KBV)

Vorstand der Health AG im Senat der Wirtschaft Deutschland

Gerd Adler vertritt als Senator seit dem 18. September die Health AG im Senat der Wirtschaft Deutschland. Dieser Senat setzt sich aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft besonders bewusst sind. Sie tragen gemeinsam dazu bei, die gemeinwohlorientierten Ziele einer Nachhaltigkeit im Sinne der Ökosozialen Marktwirtschaft praktisch umzusetzen.


Gerd Adler, Health AG

Gerd Adler: „Ich freue mich ganz besonders darüber, dass ich in den Senat berufen wurde. Es ist mir eine Ehre und ein Anliegen, in diesem hochkarätigen Netzwerk einen Beitrag zu leisten.“ Der Senat der Wirtschaft ist rein gemeinwohlorientiert und im stetigen Dialog mit Vertretern aus Politik und Wissenschaft. Ehrensenatoren wie Jean-Claude Juncker, Prof. Günther Verheugen, Prof. Klaus Töpfer, Prof. Jürgen Rüttgers und Rosi Gollmann sind neben vielen weiteren Experten spannende Impulsgeber. (Quelle: Health Coevo AG)

Testung: Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen jetzt berücksichtigt

„Wir müssen die Mitarbeiter – und damit auch die Patienten – im Gesundheitswesen besser schützen!“ Unter dieser Prämisse haben medizinische Fachgesellschaften unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eine S1-Leitlinie über eine nationale Teststrategie für Mitarbeitende im Gesundheitswesen veröffentlicht. Die wichtigste Forderung: „Kein Gießkannenprinzip, sondern gezielt nach Relevanz testen“, so Professor Uwe Janssens, Erstautor der Leitlinie, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Einher geht ein dringender Appell an Politiker im gesamten Bundesgebiet, sich mit dem vorgelegten Konzept auseinanderzusetzen. Denn: Mitarbeiterschutz heißt immer auch Patientenschutz! Und: Die Kosten müssen einheitlich geregelt werden und dürfen nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder den jeweiligen Einrichtungen und Praxen gehen.

An der Erstellung der Leitlinie hat auch der Verband medizinischer Fachberufe e.V. mitgewirkt. „Das ist für MFA und ZFA wichtig, denn in der aktuellen nationalen Teststrategie werden die Beschäftigten in Arzt- und Zahnarztpraxen nicht berücksichtigt", erklärt Verbandspräsidentin Hannelore König. „Die nun vorgelegte S1-Leitlinie differenziert das Risiko und sollte unbedingt in die nationale Teststrategie aufgenommen und praktisch so umgesetzt werden, dass die Honorierung in allen Bundesländern einheitlich geklärt wird."

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben sich in Deutschland bisher rund 26.000 Health Care Workers (HWCs) bereits mit COVID-19 infiziert, etwa 1.100 mussten im Krankenhaus behandelt werden, 63 verstarben. (Quelle: VmF)

BZÄK-Präsident Engel: Mit dualem System gut gefahren


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/Lopata)

In einem Interview mit dem PKV-Verband betont der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, die besonderen Vorteile des dualen Systems, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und Forderungen nach stärkerer Steuerung des Gesundheitswesens durch die Politik. „Von der Diskussion Bürgerversicherung und Einheitsgebührenordnung halte ich überhaupt nichts. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit dem dualen System hervorragend gefahren sind – und zwar alle, sowohl die Ärzteschaft, als auch die Kostenerstatter, und vor allen Dingen die Patienten“, so Engel.

Deutschland habe einen Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der im europäischen Vergleich einzigartig sei. „Darüber hinaus haben wir eben die Zusatzleistungen, die erbracht werden sollen. Hier brauchen wir das duale System, weil gerade die PKV dafür sorgt, dass Investitionen, innovationsfreudige Zahnmedizin, neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden in den Praxen überhaupt erst möglich werden“, betonte Engel. (Quelle: PKV-Verband)

VDZI begrüßt höhere Zuschüsse für Zahnersatz ab Oktober

Patienten, die eine zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz benötigen, erhalten ab dem 1. Oktober 2020 merklich höhere Festzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Damit werden ab dem kommenden Monat die Patienten finanziell spürbar entlastet und eine notwendige zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz erleichtert.

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßte die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im vergangenen Jahr verabschiedete Neuregelung. In der Vergangenheit hatten viele Entscheidungen des Gesetzgebers immer wieder zu Leistungseinschränkungen mit Milliardeneinsparungen der Krankenkassen in der Zahnersatzversorgung und zu einer höheren Eigenbeteiligung der Versicherten geführt. Die Erhöhung der Festzuschüsse zum 1. Oktober stoppt nun diese Entwicklung und verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesetzlich Krankenversicherten. (Quelle: VDZI)

Patienteninformation Parodontitis aktualisiert

Auch wenn die fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) eine Abnahme der Erkrankungen ausweist, leiden noch immer rund 11 Millionen Betroffene hierzulande unter einer schweren Form der Parodontitis. Besonders ältere Menschen sind davon betroffen. Mit ihrer gemeinsamen überarbeiteten Patienteninformation zur Parodontitis stellen die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das Krankheitsbild vor und beschreiben mögliche Therapieformen in anschaulicher Form. Fest steht: Für den Erfolg einer Behandlung der Parodontitis kommt es stark auf die Mitarbeit der Patienten und Patientinnen an. Die gemeinsame Patienteninformation von DGZMK und BZÄK ist abrufbar unter https://bit.ly/2ZFhyY4. Unter www.zahnmedizinische-Patienteninformationen.de stehen weitere Patienteninformationen zur Auswahl. (Quelle: DGZMK)

Medit präsentiert neue Laborscanner-Produktfamilie online


Launch der T-Serie der Laborscanner (Foto: Medit)

Am Donnerstag, 17. September um 18 Uhr, präsentiert das südkoreanische Technologieunternehmen Medit seine neuen Laborscanner in einer 15-minütige Online-Präsentation – live und weltweit.

Eröffnet wird die Veranstaltung von GB Ko, dem CEO von Medit. Zusammen mit der Forschung- und Entwicklung werden die neue T-Serie und die Innovationen präsentiert. Teilnehmer haben die Möglichkeit, per Chat Fragen zu den neuen Scannermodellen zu stellen, die das Medit-Team live beantworten wird. Die Anmeldung zum weltweiten Produktlaunch erfolgt über ein Onlineformular. (Quelle: Medit)

Sars-CoV-2/Covid-19 in der Zahnarztpraxis: aktueller Stand des Wissens

Dr. Dr. Markus und Dr. Dr. Matthias Tröltzsch haben erneut ein Papier zum Umgang mit Sars-CoV-2/Covid-19 in der Zahnarztpraxis erarbeitet und für die Kolleginnen und Kollegen bereitgestellt. Es fasst mit zahlreichen Verlinkungen auf die internationale Literatur und die neuesten Leitlinien zusammen, was über Infektionswege, Infektiosität, Krankheitsverläufe, Aerosole, Wirkung von Mund-Nasen-Schutz, Schutzmasken etc. allgemein und speziell für die Zahnarztpraxis an gesichertem, aktuellem Wissen verfügbar ist. Das kompakte Papier bietet damit einen schnellen Überblick mit kurzen Bewertungen und ergänzt die bereits vorhandenen Papiere zum Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis und die neue S1-Leitlinie der DGZMK.

„Durch die laufende Reisesaison und den jahreszeitlichen Wandel mit dem damit einhergehenden Beginn der Erkältungsphase ist das Thema ‚Corona‘ wieder allgegenwärtig. Zudem hat die missverständlich und unscharf formulierte WHO-Stellungnahme vom 3. August 2020 zur Zahnmedizin in Corona-Gebieten in den Medien wieder für Unruhe gesorgt. Dies und viele Fragen aus der Zahnärzteschaft haben uns dazu veranlasst, für Sie ein Update der Evidenz zusammenzustellen“, so die Tröltzsch-Brüder. Eine wichtige Erkenntnis habe sich weiter verfestigt: „Die Zahnarztpraxis ist ein sicherer Ort.“ Die zehnseitige Ausarbeitung mit dem Titel „Covid-19: Der Ritt auf der zweiten Welle“ kann auf der Internetseite abgerufen werden. (Quelle: Drs. Tröltzsch)

Zeitbedarf und Kosten für Covid-19-Leistungen in  Arztpraxen

Für pandemiebezogene Aufgaben haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Schnitt rund 25 Stunden pro Woche aufgewendet. Dabei haben sie im Mittel 41 Patientinnen und Patienten betreut sowie 26 Personen beraten, die anschließend nicht in der Praxis getestet oder behandelt wurden. Insgesamt entfielen 7,85 Stunden alleine auf die Beantwortung telefonischer Anfragen zu Covid-19 und entsprechende Testungen sowie 10,2 Stunden auf Tests und Dateneingaben. Bei den positiv getesteten Patienten haben die Praxen durchschnittlich 2,85 Stunden pro Woche für die Kommunikation mit Gesundheitsämtern, zur Patientenberatung und zum Monitoring gebraucht. Allein auf bürokratische Aufgaben wie Dateneingaben und Abrechnung entfielen zehn Stunden in der Woche. Das Praxisteam war im Schnitt 9,1 Stunden die Woche gebunden. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin unter Berliner Arztpraxen zum Zeitaufwand für das COVID-19-Pandemiemanagement. An der Erhebung vom 28. August bis 9. September 2020 haben 78 Haus- und Facharztpraxen teilgenommen.

Der weitaus größte Zeitaufwand entsteht in den Praxen durch die Beratung und Testung besorgter Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund des sehr niedrigen Anteils positiver Tests entfällt nur etwa ein Zehntel des pandemiebedingten Zeitaufwands auf die Begleitung und Behandlung positiv getesteter Patienten. „Es ist nicht gut, dass die Praxen fünfmal mehr Zeit für Bürokratie aufwenden müssen als für die Behandlung der bestätigten Covid-19-Fälle. Mit Blick auf die Infekt-Saison im Herbst müssen die Praxen hier dringend entlastet werden“, so Dr. Margret Stennes, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin. Die Zahl der Praxen, die an der Umfrage teilgenommen haben, sei zwar nicht sehr hoch, aber deren Aussagen machten doch sehr deutlich, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. (Quelle: Zi)

Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Freien Berufe

Das Institut für Freie Berufe führt für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) eine Schnellumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei den Freien Berufen, der Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe sowie Problemen bei deren Nutzung und zu einer Einschätzung zur Angemessenheit der Maßnahmen sowie Auflagen der Bundes- beziehungsweise Landesregierungen durch. Die Befragung ist bis zum 20. September 2020 zugänglich , das Beantworten des Fragebogens beansprucht etwa zehn Minuten, wobei nur die persönlichen Einschätzungen der Freiberufler abgefragt werden. Auch Zahnärztinnen und Zahnärztinnen werden gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen. Um valide Ergebnisse für die Freien Berufe und damit für die politische Argumentation zu erhalten, wird eine ausreichenden Zahl an Antworten benötigt. (Quelle: IFB/BFB)

1. MIH Symposium Online von GC bringt  Experten zusammen

Die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation ist ein aktuell viel diskutiertes Thema. Zu den Therapie- und Lösungsansätzen veranstaltet GC vom 28. September bis 2. Oktober 2020 GCs 1. MIH Symposium Online. Jeden Abend stellen führende, interdisziplinär arbeitende MIH-Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedliche Schwerpunktthemen und Herangehensweisen zur Behandlung der MIH vor. Die Veranstaltung ist zertifiziert, Teilnehmer erhalten CE-Punkte.

Das Online-Symposium werde in Vorbereitung auf das 100-jährige GC-Jubiläum im Jahr 2021 veranstaltet. Am 28. September spricht Prof. Dr. Jan Kühnisch zu Ursachen und zur Entstehung der MIH, Dr. Richard Steffen stellt am 29. September Ansätze für die Schmerzkontrolle und Sofortversorgung vor, Prof. Dr. Katrin Bekes und Prof. Dr. Dr. Norbert Krämer präsentieren den Therapieansatz anhand des „Würzburger Konzepts“. Der Vortrag von Kinderzahnarzt M.-Salim Doueiri am 1. Oktober befasst sich mit dem klinischen Erscheinungsbild bis hin zur Therapie. Prof. Dr. Falk Schwendicke, zugleich Moderator des Symposiums, gibt am 2. Oktober eine Zusammenfassung der Webinare mit Fokus auf Entstehung, Diagnostik und Epidemiologie sowie die non-invasive und invasive Behandlung (Änderungen des Programms vorbehalten).

Im Anschluss an das jeweilige Webinar haben Teilnehmer die Gelegenheit, mit den Experten die Ansätze zu diskutieren. Wer am Symposium teilnehmen möchte, kann ein kostenfreies Online-Konto unter www.gceuropecampus.com zur Anmeldung erstellen. (Quelle: GC Europe)

Endo im Fokus – Kompetenzverbund zahnärztlicher Dienstleister lädt nach Hamburg ein

Der Kompetenzverbund zahnärztlicher Dienstleister e.V. (KVZD) lädt für den 6. und 7. November 2020 nach Hamburg zur Mitgliederversammlung und zum traditionellen Herbst-Gipfeltreffen. Veranstaltungsort ist das Gastwerk Hotel Hamburg. Die Mitgliederversammlung findet am Freitag, 6. November, ab 15 Uhr statt. Das 18. KVZD Herbst-Gipfeltreffen beginnt am Freitag, 7. November 2020, um 9 Uhr. In diesem Jahr ist die Endodontie ein Themenschwerpunkt. Referent Holger Rapsch ist sehr aktiv im Bereich Qualitäts- und Prozessmanagement/Business-Excellence und auf Endodontie spezialisiert. Der Tag deckt daher ein breites Spektrum ab – von der Einführung in die moderne Endodontie über Traumamanagement und Umgang mit Bisphosphonat-Patienten bis zu Detailfragen der GKV- und GOZ-Abrechnung endodontischer Leistungen. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Homepage des KVZD. (Quelle: KVZD)

Newsletter „KZBV Aktuell“ geht runderneuert an den Start

Der Newsletter „KZBV Aktuell“ der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung geht optisch und inhaltlich überarbeitet an den Start. Er richtet sich an Praxen, Patienten, Medien und politische Entscheider gleichermaßen und soll ab sofort noch umfassender und gezielter über vertragszahnärztliche Themen informieren.

Unter anderem beinhaltet der Informationsdienst eine Übersicht aktueller Pressemitteilungen und Stellungnahmen, Reden und Positionierungen des Vorstands zu ausgewählten Versorgungsthemen, zahnärztliche Leitlinien, Publikationen, Themenseiten und Pressefotos von Veranstaltungen, die Vertragszahnärztliche Zahl des Monats sowie Stellenangebote der KZBV. Das klar strukturierte und übersichtliche Design im HTML-Format ermöglicht die Einbindung von Grafiken und Fotos.

„KZBV Aktuell“ erscheint in der Regel monatlich, falls erforderlich aber bei auch in höherer Frequenz. Der neue Newsletter kann auf der Internetseite der KZBV kostenfrei abonniert werden und wird am 9. September 2020 erstmals verschickt. (Quelle: KZBV)

TePe sagt Teilnahme an der IDS 2021 ab

In Anbetracht der aktuellen Situation, der unsicheren Entwicklungen der Covid-19-Pandemie und nach ausführlicher Prüfung hat das schwedische Unternehmen TePe die schwierige Entscheidung getroffen, nicht an der IDS teilzunehmen, die vom 9. bis 13. März 2021 in Köln stattfinden soll.

Man habe sich vor allem mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden sowie unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung so entschieden, heißt es in der Meldung des Unternehmens. Man sei seit 1999 auf der IDS vertreten. Die Messe sei für das Unternehmen eine einzigartige und wichtige Plattform, um Kunden und Besucher zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen. Auf Grund der herrschenden Covid-19-Situation glaubten die schwedischen Verantwortlichen von TePe allerdings, den Kunden und Besuchern den gewünschten hohen Nutzen im Dialog an ihrem Messestand derzeit nicht ermöglichen zu können. Man sei jedoch optimistisch, dass sich die Situation auch wieder ändern wird, und freut sich darauf, Kunden und Partner bei der darauffolgenden IDS wieder persönlich zu begrüßen. (Quelle: TePe)

Apotheker dürfen an Laien keine Corona-Schnelltests abgeben

Apotheker dürfen an Endverbraucher keine Corona-Schnelltests abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Test das Virus direkt nachweist oder Antikörper gegen eine Infektion mit Covid-19. Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt. Probenbehältnisse, in denen Körperproben gesammelt und anschließend „in vitro“ untersucht werden sollen, fallen auch unter dieses Verbot, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von Covid-19 bestimmt sind. Die entsprechenden Verbote sind in der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) und dem Infektionsschutzgesetz geregelt. Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Wenn ein Apotheker entgegen dem Verbot einen Schnelltest an Patienten abgeben würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.“ Arnold: „Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar. Aber solange dies nicht geschieht, dürfen Apotheken keine Corona-Tests an Endverbraucher abgeben.“ (Quelle: ABDA)

Neue Heilmittelrichtlinie erst zum 1. Januar 2021 wirksam

Das eigentlich für Oktober 2020 vorgesehene Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte, mit der auch Erleichterungen für die Verordnung zum Beispiel von manueller Therapie oder Sprachtherapie verbunden sind, verschiebt sich auf den 1. Januar 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 3.September 2020 beschlossen. Grund sind Probleme bei der Zertifizierung der Software zur vertragsärztlichen Verordnung von Heilmitteln, die Softwareanbieter für die Arztsoftware konnten nicht sicherstellen, alle Systeme bis zum 1. Oktober mit den neuen Formularen auszurüsten. Die weitere Verwendung alter Formulare würde aber zu einer erheblichen Mehrarbeit und Kosten bei der Verarbeitung führen, heißt es beim G-BA. Um ein einheitliches Verordnungsgeschehen sicherzustellen, musste in dieser Folge auch das Inkrafttreten der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 angepasst werden, so die KZBV. Mehr Informationen zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung, eine Broschüre und Formulare mit Ausfüllhilfen sind auf der Internetseite der KZBV zusammengestellt. (Quellen: G-BA/KZBV)

Medizintechnikunternehmen risa regelt Nachfolge

Seit fast 35 Jahren war der Engener Hersteller von Präzisions-Dreh- und Frästeilen, chirurgischen Medizin- und Dentalprodukten sowie Industrieanwendungen mit dem Namen der Familie Berner verbunden. Nun hat Inhaber Norbert Berner das Unternehmen an die Familie Voigtsberger übergeben. Norbert Berner hatte das Unternehmen in den 80er-Jahren gemeinsam mit seiner Frau selbst vom Gründer übernommen und zu einem Spezialisten für chirurgische Werkzeuge geformt. In Zukunft wird er den neuen Inhabern beratend zur Seite stehen.


Norbert Berner (rechts) übergibt das Unternehmen an die Brüder Michael (links) und Peter Voigtsberger (nicht im Bild). Quelle: risa GmbH

Die neuen Inhaber, die Brüder Peter und Michael Voigtsberger, blicken ihrerseits auf eine langjährige Erfahrung als Unternehmer zurück. „Wir freuen uns, die Zukunft des Unternehmens gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten gestalten zu können”, so Michael Voigtsberger, der die Verantwortung für Vertrieb und Technik bei risa übernimmt. „Ein Generationsübergang ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, aber unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit helfen uns sicher weiter ”, ergänzt Peter Voigtsberger. Er wird die kaufmännischen Prozesse im Unternehmen weiterentwickeln und für Finanzen und Personal verantwortlich sein. Katrin Berner, die Tochter des Seniors, fungiert zukünftig als Prokuristin, um Kontinuität und den fließenden Übergang zu gewährleisten. (Quelle: risa GmbH)

Spezialist für Schleif- und Polierinstrumente mit komplett neuem Webauftritt



Im Mittelpunkt des aktualisierten Internetauftritts der Firma EVE, Pforzheim, stehen die Bedürfnisse der Anwender. „Unser Anspruch ist es, mithilfe der neuen, smarten Produktsuche, jedem Interessenten für jedes Material innerhalb weniger Sekunden, das passende Schleif- oder Poliersystem vorschlagen zu können“, erklärt Dennis Vetter, Geschäftsführer der EVE Ernst Vetter GmbH.
Das Kernstück der neuen Website, die Produktsuche, ermögliche den Nutzern mittels Filter- und Suchfunktionen eine schnelle und einfache Navigation durch das umfangreiche Produktsortiment. Mit wenigen Klicks werden Poliersysteme für verschiedenste Materialien wie beispielsweise Komposite oder Keramiken sowohl für den Anwendungsbereich des Zahnarztes als auch den des Zahntechnikers angezeigt. Auf Produktebene können detaillierte Informationen zu Produktgruppen bis hin zu einzelnen Artikeln eingesehen werden. Eine weitere nutzerfreundliche Ergänzung findet man unter der Rubrik „Händler“, die es ab sofort erlaubt, eine Auflistung offizieller EVE-Handelspartner abzurufen.
Das 1925 in Pforzheim gegründete Familienunternehmen EVE Ernst Vetter GmbH ist einer der weltweit führenden Hersteller von rotierenden Schleif- und Polierinstrumenten. Mit einem globalen Händlernetz und dem Hauptstandort in Keltern bedient der Mittelständler die Dental-, Schmuck-, Kosmetik- und Industriebranche. (Quelle: EVE)

Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt

GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Minister Spahn vorgelegt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 Euro an durch die Versorgung von Covid-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor.

Grundlegend sollen Pflegekräfte im Sinne der „Pflege am Bett“ begünstigt werden. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegekräfte und die Definition der individuellen Prämienhöhe für die Pflegekraft – je nach pandemiebedingter Belastung – obliegt dem Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitendenvertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Prämie an weitere Personen, wie zum Beispiel Mitarbeitende von Notaufnahmen, gezahlt werden.

„Mit diesem Konzept wird der Weg freigemacht, an bis zu 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der hochbelasteten Pflege eine Anerkennungsprämie zu leisten“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Wir sind dankbar für das große Engagement der Pflegerinnen und Pfleger bei der Versorgung von Corona-Patienten. Wir haben nun eine Lösung, die eine schnelle Auszahlung der Corona-Prämie an diese besonders belasteten Pflegekräfte im Krankenhaus ermöglicht. Die Prämie soll als einmalige Sonderleistung steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei erfolgen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV- Spitzenverband.

Die Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Topf – mit Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, eine Beteiligung der PKV wird erwartet und auch die Bundesländer werden aufgefordert, einzuzahlen und so die Prämie um 500 Euro aufzustocken – werden den Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 30. September 2020 eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Fällen vorweisen. Damit ist der Grad der Betroffenheit eines Krankenhauses durch die Pandemie ausschlaggebend für die Einbeziehung in das Konzept. Die Zuordnung der Mittel für Corona-Prämien auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll anhand von objektiven Kriterien zielgenau zu je 50 Prozent nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden. (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GKV-SV und DKG)

Häusliche Gewalt: Informationen für Zahnarztpraxen

Durch die Corona-Krise hat das Thema „häusliche Gewalt“ leider noch zusätzlich an Relevanz gewonnen. Zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in der zahnärztlichen Praxis ist in der Rubrik „Recht“ auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jetzt eine neue Seite eingerichtet worden.

Neben Hinweisen zum Umgang mit betroffenen Patienten sind juristische Einordnungen und verschiedene Unterlagen die Dokumentation betreffend eingestellt. „Mit der neuen Seite wird nun die seit langem währende Aktivität der BZÄK in diesem Feld weiter bekannt gemacht“, hießt es im Informationsdienst „Klartext“ 8/2020. (Quelle: BZÄK)

Welttag der Patientensicherheit am 17. September

Der 17. September ist Welttag der Patientensicherheit. Auch in diesem Jahr ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen auf, sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen. Unter dem Motto „Mach dich stark für Patientensicherheit! – Sichere Versorgung für alle Patientinnen und Patienten“ geht es auch (aber nicht nur) um die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern in Zeiten der Pandemie. Die Bundeszahnärztekammer ist Fördermitglied im APS.

Weitere Informationen zum Tag der Patientensicherheit und Veranstaltungen in ganz Deutschland gibt es auf der zugehörigen Internetseite. Die APS lobt zudem einen Deutschen Preis für Patientensicherheit aus, für den man sich ebenfalls bewerben kann. (Quelle: BZÄK „Klartext“ 8/2020)

2. Staatsexamen: Studierendenausschuss fordert bundeseinheitliche Entscheidung

Die Studierenden im Hartmannbund fordern die Landesprüfungsämter in Bayern und Baden-Württemberg dazu auf, sich eindeutig zu der Durchführung des 2. Staatsexamens (M2) im Oktober zu positionieren. Nachdem die Frühjahrestermine kurzfristig abgesagt wurden, liefen die Anmeldungen für den Herbsttermin zwar bisher ganz normal, aber ein klares Bekenntnis zu M2 gab es bis heute nicht. Der Vorsitzende des Studierendenausschusses, Christian Wolfram, ist besorgt: „Die Studierenden, die sich momentan in der 100-Tage-Lernphase befinden, sind verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie tatsächlich am 6. Oktober mit dem 2. Staatsexamen beginnen können oder ob sie sich im Moment, genau wie die Kommilitonen im Frühjahr, völlig vergeblich auf die Prüfung vorbereiten. Das ist den Studierenden gegenüber unfair. Hier braucht es ein klares Statement, solange die Abweichung von der Approbationsordnung noch in Kraft ist!“ In der unsicheren Situation im Frühjahr haben, laut einer Umfrage des Hartmannbundes, über 30 Prozent die Prüfung verschoben, statt in das vorzeitige Praktische Jahr zu starten. Der Ausschuss der Studierenden rät deshalb dringend zu einer zeitnahen bundeseinheitlichen Entscheidung für das 2. Staatsexamen. Auch der Medizinische Fakultätentag befürchtet Verzögerungen bei Prüfungen. (Quelle: Hartmannbund)

Störung beim VSDM: Gematik übernimmt Kosten

Die Gematik kommt für die Kosten auf, die Praxen für das Beheben einer Störung beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in der Telematikinfrastruktur im Mai/Juni dieses Jahres von Dienstleistern in Rechnung gestellt worden sind. Das meldet das Handelsblatt am 1. September 2020 unter Berufung auf ein Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einem Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Übernahme der Kosten sei damit einmalig je Konnektor bis zu einem Betrag von 150 Euro möglich, zitiert das Handelsblatt aus dem KBV-Schreiben.

Eigentlich hatte die Gematik die Dienstleister aufgefordert, das notwendige Update im Rahmen der Dienstleistungspauschale aufzuspielen und keine Rechnungen zu stellen. Daran haben sich aber nicht alle Dienstleister gehalten. Wie viel die Gematik jetzt zahlen muss, ist unklar. Laut Handelsblatt hätten sich bislang nur wenige Praxen wegen der Kosten gemeldet, das könne sich jetzt aber schnell ändern. Finanziert wird die Gematik zu 100 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mehrheit unter den Gesellschaftern hält das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 Prozent, der GKV-Spitzenverband hält 22,5 Prozent. (Quelle: Handelsblatt online/Gematik)

Noch immer viele minderwertige Masken im Markt

Es sind mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch viele minderwertige Schutzmasken im Umlauf. Darauf weist der Verband der Technischen Überwachungsvereine (TÜV) hin. Das betreffe sowohl den medizinischen Mund-Nasen-Schutz als auch spezielle Filtermasken der Schutzstufen FFP1 bis FFP3. Das europäische Schnellwarnsystem für Produkte Rapex hat seit April rund 110 Meldungen über fehlerhafte Schutzmasken in der EU veröffentlicht. Die beanstandeten Masken stammen fast ausschließlich aus China.

„Das Warnsystem deckt nur einen Bruchteil der tatsächlich im Umlauf befindlichen schadhaften Ware ab, zeigt aber eine Tendenz“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gab die Bundesregierung an, dass etwa 40 Prozent der von ihr bestellten und in ihrem Auftrag untersuchten Schutzmasken mangelhaft sind.

Die Prüfer beanstandeten zum Beispiel die die verwendeten Materialen, die Durchlässigkeit beziehungsweise Filterfunktion, den Atemwiderstand oder die Passform. Wie viele der geprüften Masken trotz der Mängel in Umlauf gekommen sind, ist unklar. „Liegen Masken schlecht an, riechen sie muffig oder nach Chemikalien, sollten sie nicht verwendet werden, so Bühler. (Quelle: VdTÜV)

Zahl der Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen steigt

Bis zum Jahresende 2019 gab es 5. Kooperationsverträge von Praxen mit Pflegeeinrichtungen. Dies unterstreiche, was Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams täglich in diesem gesamtgesellschaftlich wichtigen Versorgungsbereich leisten, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Die Zahl dieser Verträge nehme bereits seit Jahren kontinuierlich zu. (Quelle: KZBV, Abt. Statistik)

Große Zustimmung zur Maskenpflicht – mit Abstufung

Die Zustimmung in der Bevölkerung zur Maskenpflicht bleibt hoch: 94 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger befürworten eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands (VdTÜV) ergeben. Darunter sprechen sich 59 Prozent für eine Maskenpflicht nur in bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder Kinos aus. Und 35 Prozent sind sogar für eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz befürworteten 87 Prozent, allerdings in Abstufung je nach räumlichen Gegebenheiten und Art der Arbeit. Dagegen lehnen nur 5 Prozent eine Maskenpflicht grundsätzlich ab. Unterschiede gibt es hier zwischen Ost und West: 12 Prozent der Ostdeutschen, aber nur 4 Prozent der Westdeutschen sind Maskengegner.

Im Vergleich zu einer TÜV-Umfrage im April habe die Zustimmung zur Maskenpflicht sogar zugenommen. „Während eine kleine Gruppe die Maskenpflicht in Frage stellt, befürwortet eine überwältigte Mehrheit die Schutzmaßnahme“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des Verbands. Die allermeisten hätten erkannt, dass sie sich und andere damit schützen können. Entsprechend wichtig sei es, dass Bürger und medizinisches Personal über ausreichend hochwertige Masken verfügten. (Quelle: VdTÜV)

Titelbild: Quintessence News
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