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KZV Hessen und Barmer informieren über Zahngesundheit mit achtsamer Ernährung

Das Marmeladenbrot zum Frühstück, der Kaffee auf dem Weg zur Arbeit, der Fruchtjoghurt am Nachmittag – viele dieser Leckereien werden erst durch Zucker richtig schmackhaft. Für die Wirkung auf unsere Zähne spielt die Art des Zuckers keine Rolle – entscheidender ist, wie häufig wir Zucker zu uns nehmen. Neben Süßigkeiten und dem Löffel Zucker im Kaffee können süße Durstlöscher wie Limonaden, Nektare, Säfte und Schorlen durch wiederholte Zuckerangriffe im Tagesverlauf den Zahnschmelz schädigen und Karies verursachen. Auch versteckte Zucker in Fertigprodukten, Ketchup etc. gefährden die Zahngesundheit: Schon kurz nach dem süßen Genuss steigt der Säurespiegel im Mund erheblich an. Wer seine Zähne und die seiner Kinder gesund erhalten möchte, sollte wichtige Sachverhalte rund um die Mundgesundheit kennen und sich zahnärztlich beraten lassen, raten die Barmer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen in einer gemeinsamen Presseinformation zum Tag der Zahngesundheit (TdZ) am 25. September.

Schutzsystem Speichel

Neben einer konsequenten Zahnpflege hilft ein bewusster, achtsamer Zuckerkonsum den körpereigenen Schutzmechanismen, ihre Wirkung entfalten zu können. Das wichtigste natürliche Schutzsystem im Mund ist der Speichel, er spült und remineralisiert den Zahnschmelz und versorgt ihn mit wichtigen Mineralstoffen. Dieses Abwehrsystem kann nur funktionieren, wenn die Zähne weitgehend frei von bakteriellen Zahnbelägen sind und wenn genügend Zeit ohne Zuckerimpulse bleibt: Etwa 16 Stunden Remineralisation können acht Stunden Demineralisation ausgleichen. Diese Formel gilt nicht nur für Kinder- und Jugendzähne, sondern auch für die Mundgesundheit von Erwachsenen. Bei zahngesunder Ernährung halten sich Säureangriff und Säureabwehr die Waage.

Tipps für zahngesunden Genuss
Gemäß dem Prophylaxe-Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) gelten auch für Erwachsene die folgenden Empfehlungen:
• Zähne zweimal täglich putzen: nach dem Frühstück und nach dem Abendessen
• kauaktive Zwischenmahlzeiten, zum Beispiel einen Apfel
• gegen den Durst lieber Wasser trinken
• Süßes weniger häufig, dafür bewusst genießen, zum Beispiel Limonade oder Saft zurMahlzeit oder einen süßen Nachtisch
• nach der abendlichen Zahnreinigung nichts mehr essen oder trinken außer Wasser
Quelle: 5-Sterne-Konzept der LAGH, www.kzvh.de


Weitverbreitete Regeln, die das Zähneputzen nach jedem Essen nahelegen, sind überholt. Die gute Nachricht ist demnach: Süßes darf sein. Entscheidend ist – wie so oft – das richtige Maß. Ein saftiger Apfel oder eine Handvoll knackiger Nüsse stillen den kleinen Hunger zwischendurch nicht nur kauaktiv und regen die Speichelproduktion an, sondern versorgen den Körper mit wichtigen Vitaminen, Mineral- und Ballaststoffen.

Regelmäßige Checks

Hessinnen und Hessen waren laut Barmer 2018 durchschnittlich 1,1-mal in einer Zahnarztpraxis. Bundesweit waren im gleichen Zeitraum im Schnitt 15 Prozent der Kinder unter sechs Jahren noch nie beim Zahnarzt. „Wir empfehlen allen Altersgruppen, zweimal jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen, auch wenn keine Beschwerden vorliegen“, erklärt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen. „Für die Vorsorge bei Kindern werden außerdem besondere Früherkennungsuntersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt: Ab dem 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, die auch altersgerechte und individuelle Empfehlungen zur täglichen Zahn- und Mundpflege, zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes und Hinweise zur zahngesunden Ernährung beinhalten.“

Titelbild: djile/shutterstock.com
Reference: KZV Hessen Prävention und Prophylaxe Zahnmedizin Praxis Patientenkommunikation

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