Wie berechnet man eine „Socket Preservation“? Was hat es mit der 2197 neben der 2060ff. auf sich? Und welche Bedeutung haben eigentlich die „Amtlichen Begründungen“? Fragen, auf die es jetzt in Düsseldorf Antworten gab.
Das hätte ein durchaus explosiver Tag werden können: Die sieben Herren und eine Dame, die am 10. März 2018 im Maritim-Hotel am Flughafen in Düsseldorf auf dem Podium Platz genommen hatten, waren im Vorfeld nicht immer zimperlich in Wort und Schrift miteinander umgegangen. Ihr Streitfeld: Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ.
Geballte GOZ-Kompetenz versammelt
„GOZMasters“ war der Titel der Veranstaltung, zu der die ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG diese geballte GOZ-Kompetenz versammelt hatte. Das Format erwies sich für Diskutanten und Teilnehmer als durchaus glücklich, gelang es doch, wichtige Streit- und Auslegungsfragen transparent und verständlich, vielfach auch sehr unterhaltsam auf den Punkt zu bringen. In These und Antithese wurden von den Experten elf Themen beleuchtet und unter Beteiligung des Podiums und des Publikums diskutiert. Praktischerweise waren im Publikum einige weitere Abrechnungsexperten versammelt, und auch die Seite der Kostenerstatter war vertreten.
Die Experten:
Dr. Wolfgang Menke, Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
Dr. Christian Öttl, Mitglied im Bundesvorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Referent für Honorarwesen
Dr. Wilfried Beckmann, von 2008 bis 2018 Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands
Dr. Peter H.G. Esser, Fachautor zu Abrechnungsfragen und GOZ-Berater der ZA
Dr. K. Ulrich Rubehn, von 2009 bis 2013 Vorsitzender des GOZ-Senats der BZÄK und federführend für die Entstehung des GOZ-Kommentars der BZÄK
Dr. Ursula Stegemann, seit 2010 im Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein, Referat Gebührenrecht
Dr. Michael Striebe, früherer GOZ-Experte der Zahnärztekammer Niedersachsen und Co-Autor des GOZ-Kommentars der BZÄK
Dr. Dr. Alexander Raff, stellvertretender Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Mitautor eines bekannten GOZ-Kommentars
ZA-AG-Vorstandsmitglied Dr. Daniel von Lennep, der mit Dr. Sarah Schrey, seiner Vorstandskollegin von der ZA-Genossenschaft, den Tag moderierte, ließ bei vielen Punkten am Schluss das Publikum per symbolischem „Applausometer“ abstimmen, welcher Variante in der Praxis der Vorzug gegeben würde.
Keine erstattungskonformen Rechnungen
Die wichtigsten Aussagen vorab: Die Auslegung der GOZ soll und muss maßgeblich durch Zahnärzte erfolgen. Zahnärzte haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, ihre Leistungen adäquat zu berechnen und zu liquidieren. Auch wenn es verständlich ist, dass Praxen und Patienten möglichst keinen Ärger mit Rechnungen haben möchten: Es muss zwischen der korrekten und adäquaten Berechnung der erbrachten Leistungen und der (unter Umständen durch Beihilfe-/Versicherungsbestimmungen limitierten) Erstattung getrennt werden, die der Patient erhält. Es ist nicht Aufgabe der Zahnärzte, erstattungskonforme Rechnungen zu erstellen.
Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit
Der GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer ist eine der besten Leistungen der BZÄK für die Zahnärzteschaft, die konstruktive Kritik soll helfen, ihn ständig zu verbessern. Der Paragraf 6 der GOZ mit der Möglichkeit der Analogberechnung verlangt einen verantwortungsvollen Umgang der Zahnärzte mit dieser Freiheit. Das heißt auch, die Analogberechnung nicht unnötig auszuweiten.
Bei der Berechnung des Zuschlags 2197 GOZ „adhäsive Befestigung“ neben den Füllungspositionen 2060ff. GOZ bleibt der Widerspruch zwischen der Bundeszahnärztekammer, die diese Option nicht sieht, und der Zahnärztekammer Nordrhein, die die 2197 zusätzlich zur 2060ff. als berechtigt ansieht, bestehen.
Dr. Wolfgang Menke berichtete in der Schlussrunde kurz über die aktuelle Überarbeitung der GOZ durch den Gebührenrechtsausschuss der BZÄK als mögliche Vorbereitung für einen Einstieg in eine weitere GOZ-Novellierung und den Stand der Arbeit der BZÄK dazu. Dr. K. Ulrich Rubehn regte zum Nachdenken darüber an, ob der deutsche Hang zur Detailregelung wirklich Probleme vermindere oder ob nicht vielmehr eine einfache Variante mit mehr Freiheiten die bessere Lösung sei. Für ihn fährt der Zug mit den vielen Detaildiskussionen in die falsche Richtung.
Punktwerterhöhung muss kommen
Ohne eine Punktwerterhöhung geht es nicht mehr, so Dr. Wilfried Beckmann. "Ich habe die Nase voll von der taktischen Zuwarterei", brachte er es auf den Punkt. "Wir brauchen für mehr Geld für unsere Leistungen, sonst sind die Praxen am Ende ohne Chancen für die notwendigen Investitionen," erklärte er. Schon jetzt seien 70 Leistungen in der GOZ unter Bema bewertet. Die GOZ-Novellierung müsse jetzt angepackt werden, die Punktwertentwicklung mit jährlicher Anpassung sei ein Muss.
Bei den Teilnehmern kam das Format gut an, die Diskussion war rege. Es ist vorgesehen, diese Veranstaltung in zwei Jahren zu wiederholen.
Mehr zu den Diskussionen der elf Einzelthemen im Beitrag: „Elf Streitthemen und nicht immer Einigkeit“.