Seiten: 391, Sprache: DeutschFath, SusanneKOMPETENZ PLUSSeiten: 394-403, Sprache: DeutschScheidgen, MoritzMit Einführung der neuen PAR-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2021 – im Wesentlichen basierend auf dem bereits im November 2017 publizierten PAR-Versorgungskonzept der KZBV, BZÄK und DG PARO – wurde erstmals eine an den Ausprägungs- und Schweregrad der parodontalen Erkrankung angepasste Behandlungs- sowie Vergütungsrichtlinie etabliert, die fachlich vorwiegend auf der neuen Klassifikation parodontaler Erkrankungen2 aus dem Jahr 2018 basiert.
KOMMUNIKATIONSeiten: 404-409, Sprache: DeutschAltrogge, Mariette LuiseObwohl sich die Zahn- und Mundgesundheit in Deutschland insgesamt verbessert hat, stellt die Parodontitis als eine der häufigsten chronischen Erkrankungen des Menschen nach wie vor ein erhebliches gesellschaftliches Gesundheitsproblem dar. Prognostisch gesehen muss durch den demografischen Wandel langfristig sogar noch mit einem Anstieg des parodontalen Behandlungsbedarfs gerechnet werden7. Die Volkskrankheit verursacht bereits heute beträchtliche Kosten – sowohl direkt im Rahmen der Parodontitistherapie und Nachsorge als auch indirekt durch die Behandlung und daraus resultierender Erkrankungen und für die zahnärztliche Versorgung bei Zahnverlust in Folge von Parodontitis5.Dass eine regelmäßige Unterstützende Parodontale Therapie (UPT) für den Erhalt der parodontalen Gesundheit und die Sicherung des Behandlungserfolges unerlässlich ist, wurde spätestens mit der Implementierung der neuen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ im Dezember 2020 zum allgemein anerkannten Fakt5. Von der Wichtigkeit der Erhaltungstherapie muss der Patient allerdings noch immer überzeugt werden, da sich wohl die wenigsten Menschen eigenständig mit den Ergebnissen der Mundgesundheitsstudien oder der Leitlinien befassen. Hier ist nach wie vor der Behandler als Motivator gefragt, denn: Aktuelle Studien haben gezeigt, dass die Compliance während der aktiven Parondontitistherapie bei der Mehrheit der Patienten zwar noch ziemlich hoch ist aber dann mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit im Übergang zur Erhaltungstherapie wieder verloren geht. Erst nach einem kritischen Zeitfenster von etwa drei Jahren kann mit einer Stabilisierung der Compliance und der zuverlässigen Bereitschaft zur Teilnahme an der UPT gerechnet werden. Die Ursache für die fehlende Mitarbeit und Motivation der Patienten wird größtenteils in den Wissenslücken zu Parodontalerkrankungen vermutet, die hinsichtlich der hohen Krankheitsprävalenz dringend geschlossen werden müssen.
PRAXISORGANISATIONSeiten: 410-413, Sprache: DeutschWienecke, Judith / Altrogge, Mariette LuiseDank eines zunehmenden Paradigmenwechsels in der Zahnmedizin gewinnen Prophylaxe und Prävention gegenüber den restaurativen Therapien zunehmend an Bedeutung. Um die Mund- und Zahngesundheit der Patienten bestmöglich sichern zu können, ist es unerlässlich, dass diese in regelmäßigen Abständen die Zahnarztpraxis aufsuchen. Der Recall, also die Erinnerung an Kontroll- und Behandlungstermine, ist daher ein weitverbreiteter Service von Praxen für ihre Patienten. Denn kaum eine Zahnarztpraxis möchte sich darauf verlassen müssen, dass die Zahnvorsorge bei den Patienten genügend Priorität hat, um sich rechtzeitig um den nächsten Termin zu kümmern. Dabei hat der Recall Vorteile für beide Seiten. Die Patienten profitieren von einer besseren Mundgesundheit und die Praxen von einer besseren Auslastung. Das kann natürlich nur dann funktionieren, wenn dieser Service konsequent angeboten und auf seine Einhaltung geachtet wird. Dafür bietet sich eine Vielzahl potenzieller Verfahren an. Mittlerweile existieren hierzu auch digitale Lösungen, die den Aufwand für die Praxen minimieren sollen. In jedem Fall ist dabei auf die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere, was den Datenschutz (z. B. die DSGVO) betrifft, zu achten. Wird das Recall-Konzept sorgfältig geplant und umgesetzt, kann die Implementierung eine große Entlastung für das Praxisteam darstellen. Nachfolgend wird thematisiert, wieso Sie ein Recall-System einführen oder Ihr bestehendes Konzept verbessern sollten, wie Sie dabei vorgehen können und was es im Detail zu beachten gilt.
KOMMUNIKATIONSeiten: 414-419, Sprache: DeutschMaurer, ChristaDer digitale Raum – unendliche Weiten, in denen man sich durchaus verirren kann. Zu vielfältig sind die Angebote, zu gering oft die Kenntnisse über Sicherheit und Nutzung.Über soziale Netzwerke werden blitzschnell Informationen ausgetauscht und Erfahrungen geteilt. Man kann sich rund um den Erdball und rund um die Uhr zu allen erdenklichen Themen austauschen oder nach Informationen suchen. Bereits 2018 wurde eine Studie des Digitalverbandes Bitkom veröffentlicht, die besagt, dass sich viele ein Leben ohne Social Media kaum mehr vorstellen können, bei den unter 30-Jährigen ist das bereits jeder zweite. Immer mehr Praxen überlegen sich, sich diesem Thema anzunähern, trauen sich aber nicht an die Materie heran. Dabei spricht nichts dagegen, bzw. gehört es beinahe schon zum guten Ton, sich auf den gar nicht mehr so „neuen Medien“ zu präsentieren.
KOMMUNIKATIONSeiten: 420-421, Sprache: DeutschNemec, SabineLesson 167Words are missing in the text below on aftercare instructions. Please fill in the matching word to complete the sentence using one of the words in the box.
ABRECHNUNGSeiten: 422-427, Sprache: DeutschHackenberg, ManuelaBehandlungen im Rahmen der neuen PAR-RichtlinieDer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) geht eine zielgerichtete Evaluation der Ergebnisse aus der aktiven Behandlungsphase voraus. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben mit den neuen UPT-Leistungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Dieser Artikel zeigt die konkreten Leistungen, die Patienten im Rahmen der UPT in Anspruch nehmen können, auf und liefert praxisnahe Hinweise zur korrekten Umsetzung.
ABRECHNUNGSeiten: 428-430, Sprache: DeutschCzerny, CarstenTeil 18Häufig sind im tagtäglichen Erleben einer Zahnarztpraxis viele selbstverständliche Tätigkeiten mit Tücken bei der Abrechnung versehen. An dieser Stelle wird die lose Reihe von Fragen und Antworten aus dem Alltag einer KZV-Hotline mit Beispielen von ankommenden Fragen fortgesetzt. Der Schwerpunkt diesmal liegt natürlich auf dem Abrechnungsbereich PAR. Viele Fragen, die aufgetaucht sind, bedürfen noch einer weiteren Abklärung durch die entsprechenden Gremien. Gleichwohl legen einige KZVen jetzt eine „einheitliche Sprachregelung“ für ihre Sachbearbeitung fest. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass neben der hier vorgestellten hessischen Meinung es abweichende Auskünfte in anderen KZV-Bereichen geben könnte.
PraxistippSeiten: 431-433, Sprache: DeutschWinkler, LuisaGesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch – ein Leben lang! In den meisten Zahnarztpraxen gehört die professionelle Zahnreinigung längst zum alltäglichen Behandlungsspektrum und wird regelmäßig von vielen Patienten wahrgenommen. Ein einheitliches Behandlungsprotokoll in der Prophylaxe erleichtert nicht nur den Arbeitsalltag des Prophylaxepersonals, sondern hilft auch dabei, die Patientenbindung zu stärken.
JOURNAL SPEZIALSeiten: 434-436, Sprache: DeutschMourad, Mhd Said / Schmoeckel, Julian / Vielhauer, Annina / Splieth, Christian H.Nicht selten kommen Patienten bzw. die Eltern in die Praxis und sagen, dass sie mit einer fluoridfreien Zahnpasta die Zähne putzen, da Fluoride giftig seien. Dieser Mythos ist natürlich wissenschaftlich nicht zu halten, auch wenn Presse und Internet manchmal einen anderen Eindruck erwecken. Fluoride, also Fluorsalze, werden oft mit dem giftigen Fluor(gas) verwechselt, das zahnärztlich jedoch nicht eingesetzt wird.
BVZP-NACHRICHTENSeiten: 438-441, Sprache: DeutschRECHTSFRAGENSeiten: 450-451, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoEinmal mehr hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage des Nachschiebens eines Kündigungsgrundes zu beschäftigen (BAG, Beschluss vom 12.01.2021, AZ 2 AZN 724/20).