VerschiedenesPages 1487, Language: GermanTiemann, S.Das SGB V weist der KZV ambivalente Aufgabenkreise zu: Einerseits ist sie zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, auf der anderen Seite hat sie die Ordnungsmäßigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten.
Keywords: Rechtsfragen, Disziplinarverfahren