VerschiedenesPagine 1487, Lingua: TedescoTiemann, S.Das SGB V weist der KZV ambivalente Aufgabenkreise zu: Einerseits ist sie zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, auf der anderen Seite hat sie die Ordnungsmäßigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten.
Parole chiave: Rechtsfragen, Disziplinarverfahren