Pages 554-557, Language: GermanElsäßer, GuidoDie neuen individualprophylaktischen Maßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im PraxisalltagSeit etwa einem Jahr gibt es die neuen individualprophylaktischen Maßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Es gibt nun die BEMA-Nr. 174a (PBa) und die 174b (PBb). Die 174a umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus und die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans. Leistungsinhalt der Nr. 174b ist die Mundgesundheitsaufklärung. Außerdem darf die Entfernung harter Beläge nach BEMA-Nr. 107a (PBZst) nun ebenfalls kalenderhalbjährlich abgerechnet werden. Patienten, die unter diese Regelung fallen, müssen einem Pflegegrad zugeordnet sein, also vorwiegend alte Menschen, oder Eingliederungshilfe erhalten, das betrifft vor allem Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen. Den Bescheid der Pflegekasse oder des Sozialamtes sollte man sich zur Einsicht vorlegen lassen und dies in der Patientenkarte dokumentieren.