PraxismanagementSeiten: 109, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Noch hat der Zahnarzt alle Möglichkeiten, Verluste steuersparend mit Gewinnen der beiden vorangegangenen Jahre und/oder der folgenden Jahre zu verrechnen. Doch die bestehenden günstigen Regelungen werden wohl bald fallen. Im Rahmen der gescheiterten Steuerreform waren bereits eine Begrenzung des Verlustrücktrages auf ein Jahr ab dem Veranlagungszeitraum 1997 und eine kräftige Kürzung der Verlustvortragsmöglichkeiten vorgesehen. Daß die Steuerreform spätestens nach der Bundestagswahl 1998 kommt, gilt als sicher. Ebenso sicher wird dann eine Beschneidung der bisherigen großzügigen Verlustabzugsmöglichkeiten erfolgen. Der Zahnarzt ist deshalb gut beraten, die nachfolgend beschriebene und noch bestehende Regelung voll zu nutzen. Hohe steuerliche Verlustabzüge beispielsweise durch die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen bei Kauf eines Immobilienobjektes in Ostdeutschland - die ja nur fiktive und nicht tatsächliche Verluste darstellen - werden sicherlich bald nicht mehr möglich sein.
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