PraxismanagementSeiten: 107, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas Finanzamt ist berechtigt, zu überprüfen, ob ein als Arbeitszimmer bezeichneter Raum die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt. Dazu kann ein Finanzbeamter das Arbeitszimmer während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit besichtigen. Für Privatwohnungen besteht ein besonderer Schutz nach Artikel 13 GG. Diese dürfen deshalb gegen den Willen des Inhabers von Finanzbeamten nur zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Eine solche wird aber in der Regel bei der Überprüfung eines Arbeitszimmers nicht vorliegen.
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