OriginalarbeitLanguage: GermanProthesenintoleranz erschöpft sich nicht in der rein medizinischen Problematik. Sie bildet nicht selten einen Anknüpfungspunkt für gerichtliche Auseinandersetzungen. Nicht jede Prothesenintoleranz ist psychisch verursacht. Häufig finden sich somatische und auch iatrogene Ursachen. Objektive Behandlungsmängel werden unabhängig von einer psychosomatischen Grunderkrankung des Patienten juristisch sanktioniert. Für einen ärztlich verantwortungsvollen und forensisch vorbeugenden Umgang mit Prothesenintoleranz braucht der Zahnarzt ein klar strukturiertes Konzept.