PraxismanagementSeiten: 605, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Zahnärzte, die ihren Ehepartner in der eigenen Praxis beschäftigen und für diesen eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgungsleistung abschließen, können erhebliche Steuerersparnisse erzielen, wenn sie die vom Gesetzgeber, von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung entwickelten Rahmenbedingungen beachten. Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen worden ist und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 1 Abs. 2 BetrAVG). Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen ist also Versicherungsnehmer der Arbeitgeber-Ehegatte und Versicherter der Arbeitnehmer-Ehegatte. Die Anerkennung von Direktversicherungsbeiträgen zugunsten des Arbeitnehmer-Ehegatten als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben hängt von den im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen ab (BMF-Schreiben vom 4.9.1984, BStBl. I S. 495; BMF-Schreiben vom 9.1.1986, BStBl. I S. 7).
Schlagwörter: Steuerrecht, Jahressteuergesetz 1996, Direktversicherung, mitarbeitender Ehegatte