PraxismanagementSeiten: 597, Sprache: DeutschPöhner, Werner M.Mit der Neuregelung des Abrechnungsverfahrens bei konservierend-chirurgischen Leistungen ab 01.01.1997 ist der bisherige Überweisungsvordruck entfallen, da die Vertragspartner davon ausgegangen sind, daß ein besonderes Formular für die Überweisung nicht erforderlich ist. Die Tatsache, daß es nun kein vertraglich vereinbartes Formular mehr vorhanden ist, bedeutet jedoch nicht, daß eine schriftliche Überweisung nicht mehr vorgenommen werden kann. Die Überweisungen sind im bisherigen Umfang weiter zulässig. Die vertragsrechtliche Grundlage hierfür ist § 10 BMV-Z:
Schlagwörter: Abrechnung, Überweisungsverfahren, GKV-Patienten