Pages 487-488, Language: GermanZurstraßen, ArnoDurch eine sogenannte Keylogger-Software können alle Tastatureingaben an einem Computer aufgezeichnet werden. Diese Überwachung ist dem Arbeitgeber allerdings nur dann gestattet, wenn er einen belegten Verdacht gegen seinen Arbeitnehmer hat, insbesondere auf eine Straftat oder schwere Pflichtverletzung. Eine heimliche Kontrolle ohne einen solchen Verdacht ist verboten und rechtfertigt keine Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 27. Juli 2017 (Az.: 2 AZR 681/16) entschieden.