PraxismanagementPages 1265, Language: GermanDornbusch, H.-L.Schon seit 1987 wird selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich gleich behandelt, egal, ob es sich dabei um eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus handelt oder ob es Teil eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses ist. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuregelung (Wohneigentumsförderungsgesetz - WohneigFG) wurde die Besteuerung des Nutzungswerts der selbstaenutzten Wohnung im eigenen Haus abgeschafft. Seither muß niemand mehr für die Nutzung der eigenen Wohnung Steuern zahlen. Die steuerliebe Förderung erfolgt als Sonderausgabenabzug nach Paragraph 10e ESTG.
Keywords: Steuerrecht, Wohneigentum, Neuregelung