PraxismanagementPages 465, Language: GermanDornbusch, H.-L.Ähnliche Grundsätze wie für die Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnem gelten auch für Ausbildungsverträge mit den eigenen Kindem. Ihre steuerrechtliche Anerkennung setzt voraus, daß die vertragliche Absprache auf klaren und eindeutigen, vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen beruht sowie nach Inhalt und Durchführung dem Fremdvergleich standhält. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann nur so sichergestellt werden, daß die Vertragsbeziehungen und die auf ihnen beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht z. B. als Unterhaltsleistungen - dem privaten Bereich zuzurechnen sind (BFH vom 13. 11. 1986, BstBl. 1987 II S. 121).
Keywords: Steuerrecht, Ausbildungsvertrag