PraxismanagementPages 297, Language: GermanZurstraßen, ArnoNiedergelassene Zahnärzte können unter bestimmten Voraussetzungen approbierte Kollegen in ihrer Praxis als Assistenten beschäftigen. Hierbei sind folgende Beschäftigungsarten zu unterscheiden: - Vorbereitungsassistent gemäß Paragraph 3 Abs. 3 ZO-Z, - angestellter Zahnarzt gemäß Paragraph 32 b ZO-Z, - Weiterbildungsassistent gemäß Weiterbildungsordnung und - Entlastungsassistent gernäf3 Paragraph 32 ZO-Z.
Keywords: Rechtsfragen, Assistent