SonstigesPages 1892, Language: GermanTiemann, S.Nach Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes und aufgrund des Inhalts der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung stellt sich für den Zahnarzt die Frage, inwieweit die Krankenkassen verpflichtet sind, auch alternative Füllungsmaterialien zu bezahlen, die eventuell teurer sind als Amalgam. Wegen der möglicherweise bestehenden Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Amalgam können es viele Zahnärzte nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, auch im Seitenzahnbereich bei Patienten, insbesondere bei Kindern und Schwangeren Amalgam zu verwenden.
Keywords: Rechtsfragen, Versorgung, Amalgam