Im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung müssen die Behandlungsrichtlinien für GKV-Patienten beachtet werden. So untergliedert die BEMA die Wurzelspitzenresektion (WSR) im Seitenzahngebiet in Abhängigkeit von den operativen Zugängen in zwei Positionen, wohingegen die GOZ die Berechnungsfähigkeit je Wurzel-spitze definiert. Neben den originären Positionen können auch zusätzliche Leistungen im Analogverfahren gem. § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Hierbei muss das Zielleistungsprinzip beachtet und mit GKV-Patienten eine entsprechende Privatvereinbarung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z getroffen werden.
Manuskripteingang: 09.01.2025, Manuskriptannahme: 11.01.2025
Keywords: Wurzelspitzenresektion (WSR), Chirurgie, Endodontie, retrograde Wurzelfüllung, GKV-Richtlinien, BEMA, GOZ