RECHTSFRAGENPages 422-423, Language: GermanZurstraßen, ArnoEine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer nur eingescannten Unterschrift ist unwirksam, wie das Landesarbeitsarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.03.2022 (AZ 23 Sa 1133/21) entschieden hat. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist.