Parodontitis ist neben Karies die epidemiologisch und versorgungsbezogen häufigste Erkrankung in der Zahnmedizin. Wird sie rechtzeitig erkannt, kann sie gut behandelt werden. Die Richtlinie, die bisher die systematische Therapie von Parodontopathien in der gesetzlichen Krankenver-sicherung geregelt hat, wies zahlreiche Inkonsistenzen und logische Brüche auf. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantragte deshalb 2013, unterstützt von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), diese Regelungen auf wissenschaftliche Aktualität hin zu überprüfen. Nach Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und langen mühsamen Verhandlungen im G-BA ist Ende 2020 eine neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen worden, die die gültige Klassifikation der Parodontalerkrankungen (2018) berücksichtigt und es erlaubt, die aktuelle (2020) evidenzbasierte klinische Leitlinie der European Federation of Periodontology (EFP) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) im Rahmen der Vorgaben einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung umzusetzen.
Manuskripteingang: 25.03.2021, Annahme: 01.06.2021
Schlagwörter: PAR-Richtlinie, systematische Parodontitistherapie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), strukturierte Nachsorge, Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)