Es wird die systematische Therapie von Parodontitis am Beispiel eines Patienten beschrieben, der zu Beginn der parodontalen Therapie im Jahre 2008 46 Jahre alt war, 15 Zigaretten pro Tag rauchte und bei dem nach der Klassifikation von 2018 eine Parodontitis, generalisiertes Stadium III, Grad C ,vorlag. Diese Therapie wird vor dem Hintergrund der Behandlungsleitlinie der European Federation of Periodontology (EFP) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie e. V.
(DG PARO) und der neuen Richtlinie zur systematischen Therapie von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) von 2020 dargestellt. Nach Anamnese, Befunderhebung und Diagnosestellung erfolgt die Beantragung der systematischen Therapie bei der Krankenkasse. Nach der Genehmigung beginnt Stufe 1 der Parodontitistherapie: Der Patient wird ausführlich über seine Erkrankung, mögliche Risikofaktoren (Rauchen) und die Therapiemöglichkeiten informiert (parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch: ATG) und es wird eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU) durchgeführt. Es folgt Stufe 2 der Parodontitistherapie (nichtchirurgische subgingivale Instrumentierung/antiinfektiöse Therapie: AIT), deren Erfolg mittels Befundevaluation 1 überprüft wird. In diesem Fall wurde die 3. Therapiestufe (chirurgische Parodontitistherapie: CIT) nicht durchgeführt und der Patient in die unterstützende Parodontitistherapie (UPT; Stufe 4) überführt. Die Berechnung der Behandlungsstrecke nach der neuen Richtlinie wird erläutert.
Manuskripteingang: 22.06.2021, Annahme: 08.07.2021
Schlagwörter: Richtlinie zur systematischen Therapie von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), antiinfektiöse Parodontitistherapie (AIT), subgingivale Instrumentierung/geschlossenes Vorgehen, Parodontitistherapie Stufe 1, 2, 3, 4