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Bisphosphonate sind Analoga des Pyrophosphates, bei dem das zentrale Sauerstoffatom durch ein Kohlenstoffatom substituiert ist, was noch zwei weitere Liganden aufnehmen kann. Diese sind verantwortlich für die Affinität zum Knochen als auch die Wirkpotenz1. Eingeteilt werden die Bisphosphonate in solche ohne Stickstoffatome (1. Generation) und in solche mit Stickstoffatom (2. und 3. Generation). Die 2. und 3. Generation unterscheiden sich dann noch bezüglich der Stellung des Stickstoffatoms im Wirkstoff. Bei den primären Aminophosphaten, d.h. denen der 2. Generation, ist die relative Potenz nicht so hoch wie bei denen der 3. Generation.
"Zahnmedizinische Fachangestellte sind unmotiviert, können nicht mitdenken und haben nur den Feierabend im Kopf." Diese Vorurteile werden immer wieder so oder ähnlich von Zahnärzten formuliert. Dass solche Pauschalurteile eher der Frustration von enttäuschten Zahnärzten entspringen als dass sie die typischen Eigenschaften von ZFAs darstellen, versteht sich von selbst. Aber was erwarten Zahnärzte eigentlich von einer guten Mitarbeiterin? Meine persönlichen Erwartungen habe ich in diesem Artikel in fünf Punkten zusammengefasst.
What can the patient expect with a tooth extraction? Please read the following text and fill in the blank spaces with the correct word from the box below to complete the sentences.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Bestrebungen der Dentalhygieniker, sich nach dem Vorbild anderer europäischer Länder in freier Praxis selbständig zu machen. Dies macht sich in der anwaltlichen Beratungspraxis im Anstieg entsprechender Fragestellungen bemerkbar. Verständlich ist der Wunsch der Jungunternehmer nach Unabhängigkeit. Dennoch zeigen sich in der Praxis so gut wie unüberwindliche Probleme, die die Selbständigkeit für DHs unattraktiv machen.
Die Reihe der Wiederherstellungsmaßnahmen nähert sich dem Ende. Auch im letzten Teil werden die Basics in der Abrechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen die Grundlage bilden. Ziel soll es sein, auf Ausbildungsniveau das Festzuschusssystem aufzuarbeiten und ein grundlegendes Verständnis für die Abrechnung von Wiederherstellungen zu legen.
Mehr als 155.000 Fachbesucher aus aller Welt nutzten die Möglichkeit sich bei über 2.305 Ausstellern aus 59 Ländern über Neuheiten aus Zahnmedizin und Zahntechnik zu informieren. Der Anteil ausländischer Besucher der 37. IDS ist im Vergleich zur 36. IDS 2015 um 20?% angestiegen und untermauert den internationalen Charakter dieser Messe.
Das Motto digital, smart, patientenorientiert zeigte sich besonders in den Fortschritten in der Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Bereich Prothetik, wovon Zahnarztpraxen und insbesondere zahntechnische Laboratorien betroffen sind.
Ein Nachbericht aus der Sicht von zwei DH-Schülerinnen
Als 9. DH-Kurs der Zahnärztekammer WL wurden wir zum 13. Symposium für Dentalhygiene des BDDH am 29. April 2017 ins schöne Mövenpick Hotel Münster eingeladen.
Viel geredet, aber nichts gesagt. Und noch viel weniger verstanden. Kommunikation gerät im Praxisalltag schnell zur Sprechblase. Da werden vom Chef neue Ideen und Strategien aufwendig erarbeitet, aber dann schafft er es nicht, die Inhalte so zu vermitteln, dass sich alle Mitarbeiter darunter wirklich das vorstellen können, was er gemeint hat. Das Gleiche gilt bei Gesprächen mit Geschäftspartnern - vom Dentallabor bis zur Bank. Auch im Umgang mit Patienten ist es oft nicht viel anders: Vollkommen selbstverständlich kommen da Fachbegriffe über die Lippen und aufwendige Behandlungsstrategien werden kurz und schnell verbal mitgeteilt - inhaltlich folgen können die Patienten auf Anhieb nur in den seltensten Fällen. Missverständnisse sind hier wie da vorprogrammiert. Dabei ginge alles viel einfacher und besser. Mit dem Instrument der visuellen Kommunikation werden Themen in der Zahnarztpraxis - ob intern oder extern - nicht nur sichtbar, sondern gleichzeitig erleb- und verstehbar.
Arbeitsverträge stellen zumeist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. AGBs unterliegen aus Verbraucherschutzgründen strengeren Wirksamkeitsregeln als normale Vertragsbestimmungen, die unter gleich starken Partnern ausgehandelt wurden. Die Rechtsgrundlagen für die Wirksamkeitskontrolle sind in §§ 307 ff. BGB enthalten.
Nunmehr hat der Gesetzgeber mit Wirkung seit Oktober 2016 eine Änderung des § 309 Nr. 13 BGB vorgenommen, die für jeden Arbeitgeber bedeutsam ist, weil sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Arbeitsvertragsvorlagen nach sich zieht.