Seiten: 367-378, Sprache: Deutsch, EnglischRaff, AlexanderSeit mehreren Dekaden rücken in der Zahnheilkunde progrediente Zahnhartsubstanzverluste, die nicht auf Karies und Traumata zurückgehen, zunehmend in den Fokus. Um diesen Zahnverschleiß zu erfassen, bedurfte es neuer klinischer diagnostischer Verfahren. Die erforderlichen Messungen des Zahnverschleißes und dessen Einordnung hinsichtlich seiner individuellen pathologischen Bedeutung sind mittlerweile in Form der zweistufigen Untersuchungsabfolge Zahnverschleiß-Screening und Zahnverschleiß-Status etabliert. Zur gleichen Zeit sind die im Gebührenverzeichnis der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführten funktionsdiagnostischen Leistungen 2012 bei der GOZ-Reform im Vergleich mit der Vorgängerversion aus dem Jahr 1988 fast unverändert geblieben. Andererseits sind Zahnärzte in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz dazu verpflichtet, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben. Bei einer Beschränkung auf die Leistungen im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung wäre daher die Vorgabe des Zahnheilkundegesetzes nicht zu erfüllen. Der Gesetzgeber hat dafür in der neuen GOZ als Ausweg die Möglichkeit verankert, nicht in deren Gebührenverzeichnis enthaltene selbstständige Leistungen entsprechend nach Art, Kosten- und Zeitaufwand und Schwierigkeit vergleichbarer Leistungen abzurechnen ("Analogleistungen"). Der folgende Beitrag schildert am Beispiel der Erstellung des Zahnverschleiß-Screenings beziehungsweise des Zahnverschleiß-Status, die gebührenrechtlichen und fachlichen Hintergründe sowie die Konsequenzen für die Umsetzung in der Praxis.
Schlagwörter: kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Zahnverschleiß, Zahnverschleiß-Screening, Zahnverschleiß-Status, Gebührenordnung, GOZ, Analogberechnung