Seiten: 237-244, Sprache: Englisch, DeutschRaff, AlexanderDie Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen der Funktionsdiagnostik betrifft auch die Einbindung und das Verweben dieses Fachbereiches mit Fragestellungen aus anderen medizinischen Bereichen wie beispielsweise Orthopädie oder Psychosomatik. Es existieren mittlerweile wissenschaftliche Untersuchungen, welche die Bedeutung entsprechender Tests zur Aufdeckung eventuell vorliegender Kofaktoren aus diesen medizinischen Fachbereichen betonen.
Die in der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführten Leistungen sind 2012 bei der GOZ-Reform im Bereich der Funktionsdiagnostik im Vergleich mit der Vorgängerversion aus dem Jahr 1988 fast unverändert geblieben. Da andererseits Zahnärzte in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet sind, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben, wäre das allein mit den in der mithin inhaltlich veralteten Gebührenordnung katalogisierten Leistungen nicht möglich. Der Gesetzgeber hat dafür in der neuen GOZ die Möglichkeit verankert, nicht im Leistungskatalog enthaltene selbstständige Leistungen entsprechend nach Art, Kosten- und Zeitaufwand und Schwierigkeit vergleichbarer Leistungen abzurechnen ("Analogleistungen"). Der vorliegende Beitrag schildert am Beispiel der Tests zur Aufdeckung orthopädischer Kofaktoren einer Funktionsstörung des stomatognathen Systems die rechtlichen und fachlichen Hintergründe sowie die Konsequenzen für die Umsetzung in der Praxis.
Schlagwörter: kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Tests zur Aufdeckung orthopädischer Kofaktoren, klinische Funktionsanalyse, Gebührenordnung, GOZ, Analogberechnung