Seiten: 641-642, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19.03.2019 zwei Entscheidungen (Az. 9 AZR 495/17; Az. 9 AZR 362/18) betreffend den Urlaubsanspruch während der Elternzeit veröffentlicht. In diesen Entscheidungen stellte das Gericht unter anderem klar, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht gem. § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt.