Seiten: 170-171, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil vom 06.11.2018 (Az.C-569/16; C-570/16) entschieden. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstehe, dürfe es nicht angewendet werden.