AlterszahnheilkundeSeiten: 455-462, Sprache: DeutschBär, Christian / Brückmann, Bernhard / Hopfenmüller, Werner / Roggendorf, Hubert C. / Stark, Helmut / Reiber, Thomas / Nitschke, InaKann das Bonusheft dem Konsilzahnarzt helfen?In den kommenden Jahren werden ältere und auch pflegebedürftige Menschen den Alltag in den Zahnarztpraxen immer stärker prägen. Mit zunehmender Gebrechlichkeit der Betagten und Hochbetagten sollte sich die zahnmedizinische Behandlung in eine zahnmedizinische Betreuung wandeln. Auch bei einer - im Vergleich zu früher - später eintretenden Pflegebedürftigkeit sind in Zukunft bei vielen Pflegebedürftigen die zweiten und dritten Zähne zu versorgen. Leider muss festgestellt werden, dass die zahnmedizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen noch nicht ausreichend standardisiert ist. Von 242 stationär Pflegebedürftigen in Sachsen besaßen nur 18,6 % ein zahnmedizinisches Bonusheft. Die Verteilung war regional sehr unterschiedlich (Sachsen 32,9 %, Berlin 5,3 %, Nordrhein-Westfalen 18,1 %). Das Vorhandensein des Bonusheftes war weder vom Alter noch vom Geschlecht abhängig. Der Verlust einer besseren Bonusregelung bei Zahnersatzleistungen wird von den Pflegedienstleitungen und dem medizinischen Dienst völlig außer Acht gelassen, teilweise sind die Bonusregelungen auch nicht ausreichend bekannt. Die Organisation eines kontinuierlichen Konsildienstes könnte mit der Anforderung an das Führen eines zahnmedizinischen Bonusheftes verbessert werden. Hierzu müssen aber die Informationen zum Bonusheft gezielt an die Heimleitungen, die Heimaufsichten, die Heimräte, die Angehörigen und den medizinischen Dienst herangetragen werden. Der gesetzliche Betreuer eines Pflegebedürftigen kann nur bedingt in die Pflicht genommen werden, eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung zu organisieren und das Bonusheft vom Zahnarzt führen zu lassen.
Schlagwörter: Bonusheft, pflegebedürftigen Senioren, Inanspruchnahme, Seniorenzahnmedizin, Versorgungsforschung, Betreuungsrecht