PraxismanagementSprache: DeutschJanda, Ralf / Kappert, Heinrich F.
Die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes sind von jedem Zahnarzt zu beachten, auch wenn er keine Medizinprodukte herstellt, sondern diese nur betreibt oder anwendet. Die Aufgaben und Pflichten des Betreibers oder Anwenders von Medizinprodukten werden in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung konkretisiert. Der Beitrag stellt die einzelnen Paragraphen der Verordnung vor und geht auf Regelungen, die für den Zahnart besonders wichtig sind, genauer ein.
Schlagwörter: Medizinprodukte, Medizinproduktegesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung