PraxismanagementSeiten: 581, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIm Verlaufe eines Arbeitsverhältnisses kann sich mitunter die Notwendigkeit zur Anpassung an eine veränderte Situation ergeben, ohne daß das Arbeitsverhältnis als solches beendet werden müßte. Soweit die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht auf anderem Wege - z. B. durch eine einvernehmliche Vereinbarung - erreicht wird, kann eine einseitige Änderung der arbeitsvertraglichen Regelungen nur durch Ausspruch einer Änderungskündigung herbeigeführt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem betroffenen Arbeitnehmer von sich aus vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung eine zumutbare Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten und gegebenenfalls durch eine Änderungskündigung durchzusetzen (Grundsatz des Vorranges der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung).
Schlagwörter: Rechtsfragen, Arbeitsrecht, Änderungskündigung