PraxismanagementSeiten: 157, Sprache: DeutschSchall, S.In jeder Praxis gibt es eine Gruppe von Privatpatienten, die aufgrund ihrer Tätigkeit beihilfeberechtigt sind. Für diese Personengruppe sollte man sich einige Kenntnisse im Beihilferecht aneignen, um die Patienten von vornherein besser beraten zu können. Nicht alle Privatleistungen in der zahnärztlichen Praxis sind beihilfefähig. Dadurch kommt es bei der Liquidation häufig zu Schwierigkeiten. Der Patient hat normalerweise 50 % der Behandlung durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Über den Restbetrag stellt er einen Antrag bei der Beihilfefestsetzungsstelle. Hier ist es dann häufig so, daß er nur einen Teil ersetzt bekommt, da eben nicht alle Leistungen beihilfefähig sind.
Schlagwörter: Abrechnung, Beihilferecht, Privatpatient