Die Anfertigung einer wurzelgestützten Hybridprothese ist besonders indiziert, wenn nur noch wenige und ungünstig verteilte Zähne vorhanden sind, wenn die Pfeilerzähne wenig Restzahnsubstanz aufweisen, wenn das Kronen-Wurzel-Verhältnis ungünstig für das langfristige Überleben der Pfeilerzähne ist, die Kosten oder Risiken für eine Implantation zu hoch sind oder wenn der Patient aus ästhetischen Gründen keine klammergetragene Prothese toleriert.
Manuskripteingang: 28.07.2023, Manuskriptannahme: 22.08.2023
Schlagwörter: Hybridprothetik, Wurzelstiftkappen, reduzierte Restbezahnung, kombiniert festsitzend-abnehmbarer Zahnersatz