RECHTSFRAGENSeiten: 114-115, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Klagen eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft eines Seniorenheims auf Vergütung während der Zeit ihrer Freistellung aufgrund der Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wies das Arbeitsgericht Gießen ab (Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 8.11.2022, AZ 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22).