OriginalarbeitSprache: DeutschImmer häufiger werden Verfahren zur Schmerzensgeldregulierung nach operativen Weisheitszahnentfernungen anhängig. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze werden in der Praxis von vielen Zahnärzten offenbar fast ausnahmslos mißachtet. Die Haftung aus Aufklärungsversäumnissen knüpft an das Postulat an, daß der Arzt den Patienten nicht ohne dessen Einwilligung behandeln darf und die Einwilligung nur rechtswirksam ist, wenn der Patient weiß, worin er einwilligt (informed consens). Es wird deshalb auf die nötige Aufklärungspflicht, insbesondere auf die sachgemäße Aufklärung des behandelnden Arztes aus rechtlicher Sicht hingewiesen, um unnötige Rechtsanhängigkeiten zu vermeiden.