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Zahnärztliche Arbeit ist ganz schön belastend, wenn man den Zahlen glauben darf: Denn für viele Beschäftigte in diesem Bereich gehören Wirbelsäulenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schulter-Arm-Probleme, Taubheit in Extremitäten und Ähnliches zum Alltag. Auslöser dafür sind meist einseitige Haltungen, ungünstige Positionen oder einfach die Dauer dieser Belastungen, oft verstärkt durch fehlenden körperlichen Ausgleich.
Zucker und Stärke zählen zu den geliebten und gefürchteten Kohlenhydraten. Was gerne vergessen wird: Kohlenhydrate gelten mit einem prozentualen Anteil von beachtlichen 50 % als vielleicht die bedeutungsvollste energiereiche Verbindung im Körper1. Auch wenn Ernährungskonzepte auf der Basis von "low-carb" und "no-carb" phasenweise als Diät immer wieder im Trend liegen, sind Kohlenhydrate essentiell für das Leben. In der Septemberausgabe des Team Journals wurde bereits auf die unerlässliche Aufnahme von Kohlenhydraten zur Energieversorgung unseres Körpers hingewiesen. Kohlenhydrate spielen allerdings auch eine zentrale Rolle im Kariesprozess.
Zeit ist Geld, ein Spruch den jeder kennt und insbesondere auch auf die Patienten zutrifft. Hinzu kommt, dass kein Mensch wirklich gerne zum Zahnarzt geht. Deshalb möchten die Patienten diese lästige Pflichtübung schnellstmöglich hinter sich bringen, bequem, bestens umsorgt und ohne Wartezeiten. Was kann die Praxis dazu beitragen, dass ein Patientenbesuch genauso abläuft?
Um die Zufriedenheit der Patienten zu sichern, ist es notwendig, sich immer wieder neu an deren Bedürfnissen auszurichten und nötigenfalls Verbesserungen einzuleiten. Doch wie bringt man in Erfahrung, was die Patienten wirklich wollen und wie zufrieden sie mit den Leistungen der Praxis sind? Schließlich möchte man weder unsicher noch anbiedernd wirken, und nicht immer kommen die wertvollen Rückmeldungen von selbst. Hier einige Vorschläge, die vom ganzen Team umgesetzt werden können.
Die Prophylaxe-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen ab dem 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gliedern sich in vier Leistungen. Im Ganzen sollte ein sog. "3-Jahres-Programm" durchlaufen werden, d.h. innerhalb von drei Jahren sollten alle Teile des Individualprophylaxeprogramms einmal durchgeführt worden sein. Durch die BEMA-Umrelationierung im Jahr 2004 wurde die Reihenfolge unterbrochen. Die Leistung "IP 3" fiel weg und so haben wir heute IP1, 2, 4 und 5.
Enttäuschungen, Rückschläge und Misserfolge sind nicht immer zu vermeiden. Auch im zahnärztlichen Bereich muss damit gerechnet werden, dass nicht alle Anstrengungen automatisch zum Erfolg führen. Ob es sich dabei um die Investition in neueste Technik handelt, die nicht die versprochenen Verbesserungen bringt, oder um eine vermasselte Prüfung, die Weiterbildung sich nicht gleich auf die Gehaltsabrechnung auswirkt oder unzufriedene Patienten ihren Frust an Mitarbeitern auslassen - wie Niederlagen verkraftet und überwunden werden können, entscheidet die persönliche Einstellung.
Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers in der Praxis zu erscheinen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte damit den Grundsatz "krank ist krank". Etwas anderes gilt demnach nur, wenn das Erscheinen zum Personalgespräch ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Erkrankte Beschäftigte können demnach - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht zu Personalgesprächen in die Praxis beordert werden. Das hat das BAG am 2. November in einem Urteil in Erfurt klargestellt (Az. 10 AZR 596/15).