Pages 388-389, Language: GermanHaffner, CorneliusBereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Seit dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.