AnästhesiePages 235, Language: GermanLipp, M. D. W. / Bertram, M.Jeder Eingriff in die Unversehrtheit eines Menschen erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, sofern nicht dessen Einverständnis vorliegt. Dieser (für Nicht- Juristen schwer faßbare) Sachverhalt gilt auch für die zahnärztliche Lokalanästhesie. Zur Erzielung eines gültigen Einverständnisses muß deshalb zuvor eine adäquate Aufklärung erfolgen. Die Haltung deutscher Zahnärzte zu dieser Frage wurde mit der vorliegenden Studie untersucht. Hierzu wurden 750 Fragebögen randomisiert an Zahnärzte verschickt. Der Fragebogen evaluierte neben allgemeinen Fragen den Aufklärungsinhalt und -modus zur zahnärztlichen Lokalanästhesie, die Einschätzung des Aufklärungs- und Informationsverlangens der Patienten sowie den Einfluß der Aufklärung auf das Zahnarzt- Patienten-Verhältnis. Bei einer Rücklaufquote von 60,7% zeigte sich prinzipiell eine große Bereitschaft zur Information und Aufklärung. Der (forensisch) günstigste Weg von schriftlicher Anamneseerhebung und mündlicher Erläuterung wurde genere bevorzugt. Problematisch erscheint jedoch, daß die Zahnärzte die Aufnahmefähigkeit der Patienten unmittelbar vor der zahnärztlichen Behandlung als sehr gering einschätzen. Weiterhin ist ein Rollenkonflikt zwischen dem Anspruch des Zahnarztes, Anwalt des Patienten zu sein, und ergonomischen Erfordernissen in der zahnärztlichen Praxis zu erkennen.
Keywords: Lokalanästhesie, Aufklärung, Risikopatient, Angst vor der zahnärztlichen Behandlung