Gleichgültig ob eine zahnärztliche Behandlung in der Praxis, im Pflegeheim, in einer Behindertenwohneinrichtung oder in der Häuslichkeit stattfindet, muss die Einwilligung des Patienten oder der Patientin bzw. des rechtlichen Betreuers vorab eingeholt werden. Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben, die dabei beachtet werden müssen, und versucht durch konkrete Hinweise und Hilfen die Umsetzung im zahnärztlichen Alltag zu erleichtern.
Manuskripteingang: 23.06.2023, Manuskriptannahme: 24.06.2023
Keywords: Behandlungsvertrag, Betreuungsrecht, Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Aufklärung, Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Menschen mit geistiger Behinderung